Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier im Kreis Heinsberg Referenznummer der Bekanntmachung: 15 20 01-2023/30
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-heinsberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier im Kreis Heinsberg
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben:
- Los 1: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier aus den Kommunen Erkelenz, Geilenkirchen,
Waldfeucht und Wegberg;
- Los 2: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier aus den Kommunen Gangelt, Heinsberg,
Hückelhoven, Selfkant, Übach-Palenberg und Wassenberg.
Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier aus den Kommunen Erkelenz, Geilenkirchen, Waldfeucht und Wegberg
Kreisgebiet Heinsberg
- Übernahme des im Auftrag der Kommunen bzw. des derzeit (gemäß aktueller Abstimmungsvereinbarung)
auch im Auftrag der Dualen Systeme erfassten Altpapiers an mindestens einer vom Auftragnehmer zu
stellenden Übernahme-/Umschlagstelle;
- Umschlag des an der/den Übernahme-/Umschlagstelle/-n angenommenen Altpapiers zur weiteren Verwertung
durch den Auftragnehmer. Soweit an der/den Übernahme-/ Umschlagstelle/-n Altpapier angeliefert wird,
welches im Auftrag der Dualen Systeme in den Kommunen gesammelt wird, verpflichtet sich der Auftragnehmer
mit diesen Unternehmen bzw. den von diesen beauftragten Dritten einen Vertrag abzuschließen, welcher die
Übernahme und den Umschlag zu gleichen Konditionen regelt wie im Angebot des Auftragnehmers für den
Kreis Heinsberg.
- Abstimmung mit den Dualen Systemen oder ihren Beauftragten über die erforderlichen Abholvorgänge
des in der Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung vereinbarten Anteils von PPK an den/der Übernahme-/
Umschlagstelle/-n;
- Verwertung des kommunalen Altpapieranteils (inkl. Transport- und Verwertungslogistik sowie Entsorgung der
anfallenden Störstoffe/Sortierreste).
Vgl. Ziffer II 2.11
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht
spätestens bis zum 31.03.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier aus den Kommunen Gangelt, Heinsberg, Hückelhoven, Selfkant, Übach-Palenberg und Wassenberg
Kreisgebiet Heinsberg
- Übernahme des im Auftrag der Kommunen bzw. des derzeit (gemäß aktueller Abstimmungsvereinbarung)
auch im Auftrag der Dualen Systeme erfassten Altpapiers an mindestens einer vom Auftragnehmer zu
stellenden Übernahme-/Umschlagstelle;
- Umschlag des an der/den Übernahme-/Umschlagstelle/-n angenommenen Altpapiers zur weiteren Verwertung
durch den Auftragnehmer. Soweit an der/den Übernahme-/ Umschlagstelle/-n Altpapier angeliefert wird,
welches im Auftrag der Dualen Systeme in den Kommunen gesammelt wird, verpflichtet sich der Auftragnehmer
mit diesen Unternehmen bzw. den von diesen beauftragten Dritten einen Vertrag abzuschließen, welcher die
Übernahme und den Umschlag zu gleichen Konditionen regelt wie im Angebot des Auftragnehmers für den
Kreis Heinsberg.
- Abstimmung mit den Dualen Systemen oder ihren Beauftragten über die erforderlichen Abholvorgänge
des in der Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung vereinbarten Anteils von PPK an den/der Übernahme-/
Umschlagstelle/-n;
- Verwertung des kommunalen Altpapieranteils (inkl. Transport- und Verwertungslogistik sowie Entsorgung der
anfallenden Störstoffe/Sortierreste).
Vgl. Ziffer II 2.11
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht
spätestens bis zum 31.03.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Bankerklärung auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und
Personenschäden.
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser
Geschäftsjahre;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor,
im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (zum Beispiel Erklärung eines
Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu
fordern.
- Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine
Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft (je angebotenem Los) im
Auftragsfall bestätigt wird.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und
Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende
Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu
fordern).
Lose 1 und 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von Altpapier/PPK;
- Nutzungsnachweis für den Standort der angebotenen Übernahmestelle/-n.
Lose 1 und 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von mindestens 5.000
Mg Altpapier/PPK pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2020 bis 2022 durch
eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenz nur
einmal vorzulegen.
- Nutzungsnachweis für den Standort der angebotenen Übernahmestelle/-n. Der Nachweis muss die
Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit
der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Übernahmestelle ist, kann der Nutzungsnachweis
durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Übernahmestelle muss zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe für die ausgeschrieben Leistung genehmigt sein.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 S. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "Vergabesatellit
Wirtschaftsregion Aachen". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform
sind unter https://support.cosinex.de/ abrufbar.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" an die ausschreibende Stelle zu richten.
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten
Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich
elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform "Vergabesatellit
Wirtschaftsregion Aachen" erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw.
E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt
eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf
der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger
Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen,
sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu
registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen":
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die
Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYUY1DZUBGLH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt
worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.