Neuorganisation Schulzentrum West - Generalfachplanerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_IV_2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40878
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadt-ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuorganisation Schulzentrum West - Generalfachplanerleistungen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Generalfachplanungs-leistungen für das Projekt "Neuorganisation Schulzentrum West".
Das Schulzentrum West am Standort Erfurter Straße in Ratingen ist ein in den 70er - 80er Jahren errichteter Gebäudekomplex. Es umfasst die Gesamtschule Martin-Luther-King (MLK), die Realschule Käthe-Kollwitz (KKS) und das Dietrich-Bonhoeffer Gymnasium (DBG).
Die Stadt Ratingen plant die Durchführung von Neuorganisations-maßnahmen des Schulzentrum West für die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Objekte. Gleichzeitig soll eine Erneuerung / energetische Optimierung der haustechnischen Anlagen und ein barrierefreier Ausbau erfolgen.
Stadt Ratingen 40880 Ratingen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Generalfachplanungsleistungen für das Projekt "Neuorganisation Schulzentrum West" der Stadt Ratingen.
Das Schulzentrum West am Standort Erfurter Straße in Ratingen umfasst die Gesamtschule Martin-Luther-King (MLK), die Realschule Käthe-Kollwitz (KKS) und das Dietrich-Bonhoeffer Gymnasium (DBG). Bei dem Schulzentrum handelt es sich um einen überwiegend in den 70er - 80er Jahren errichteten Komplex aus mehreren Gebäuden.
Die Stadt Ratingen beabsichtigt den Abbruch der vorhandenen Doppelturnhalle des DBG und den Neubau einer 3-fach-Sporthalle mit Umkleide- und Sanitärbereichen sowie einem Fachklassentrakt von 12 Klassen. Die ebenfalls auf dem Grundstück liegende KKS soll um mind. 4 Klassenräume erweitert werden. Für die zukünftige Nutzung durch die MLK soll ein Trakt von 12 Klassen des DBG umgebaut werden inkl. einer Aufstockung um ein Geschoss in Leichtbauweise sowie der Schaffung eines Durchgangs vom jetzigen angrenzenden Schulgebäude der MLK in das DBG. Die Stadt Ratingen beabsichtigt zudem die Innensanierung und Erweiterung des Verwaltungsbereichs des DBG inkl. eines neuen Anbaus für die räumliche Erweiterung des Lehrerzimmers.
Gleichzeitig sollen eine Erneuerung / energetische Optimierung der haustechnischen Anlagen und ein barrierefreier Ausbau erfolgen.
Die Generalfachplanerleistungen umfassen die Erbringung von Planungsleistungen für die folgenden Bereiche:
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI)
- Bauphysik (Thermische Bauphysik, Bauakustik, Raumakustik)
- Brandschutz
Die Generalfachplanungsleistungen sollen stufenweise beauftragt werden, wobei mit Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren zunächst eine Beauftragung der Stufe 1 (Leistungsphase 1-3) erfolgt. Die weiteren Leistungsphasen bzw. Stufen sollen voraussichtlich auf der Grundlage eines Baubeschlusses durch den Rat der Stadt Ratingen, abgerufen werden.
Gemäß § 51 VgV kann der Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, begrenzen. Der Auftraggeber beabsichtigt, höchstens fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Sollten mehr als fünf geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag einreichen, wird die Auswahl der Bewerber für die Angebots- und Verhandlungsphase anhand des nachfolgend dargestellten Bewertungsverfahren erfolgen.
Zur Angebotsabgabe sollen die fünf geeigneten Bewerber aufgefordert werden, die im Rahmen des Nachweises der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Anlage TNW 06) die höchste Anzahl wertbarer Referenzen aufweisen. Wertbar sind dabei nur solche Referenzen, die die in Ziffer 3.4. der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen. Jede wertbare Referenz erhält einen Punkt. Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Stichentscheid bei identischer Anzahl wertbarer Referenzen:
a) Sollten mehrere Bewerber nach Bewertung der Referenzen eine identische Anzahl wertbarer Referenzen aufweisen und sollte hierdurch die vorgesehene Höchstzahl von fünf Bewerbern überschritten werden, wird zwischen diesen Bewerbern ein Stichentscheid auf folgender Grundlage getroffen:
Es werden / es wird - bis zum Erreichen der vorgesehenen Höchstzahl von fünf Bewerbern - von diesen Bewerbern diejenigen Bewerber / derjenige Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die / der eine Referenz mit Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung aufweist, die den Neubau einer Sporthalle betrifft.
b) Sollte auch nach diesem Stichentscheid die vorgesehene Höchstzahl von fünf Bewerbern überschritten werden, wird zwischen diesen Bewerbern ein weiterer Stichentscheid auf folgender Grundlage getroffen:
Es werden / es wird - bis zum Erreichen der vorgesehenen Höchstzahl von fünf Bewerbern - von diesen Bewerbern diejenigen Bewerber / derjenige Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die / der die Referenz mit dem höchsten Projektvolumen (Baukosten) netto gesamt (Anrechenbare Kosten nach DIN 276, KG 300-400) in einem Referenzprojekt aufweisen / aufweist.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten und den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben ihre Eignung durch Einreichung der nachfolgend im Einzelnen aufgelisteten Eigenerklärungen nachzuweisen (vgl. auch Abschnitt III.1 der Auftragsbekanntmachung). Hierzu sollen die nachfolgend aufgeführten Formblätter verwendet werden, die Teil der Vergabeunterlagen sind. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Erklärungen zu Ziffer III.1.1, III.1.2, III.1.3 und III.1.4 von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zu den geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen.
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufsregister
(Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist
(ggf. Auszug aus dem Handelsregister)
b) Eigenerklärung zur Berechtigung zum Tragen der Berufsqualifikation / Berufsbezeichnung Ingenieur oder Architekt: Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach der Richtlinie 2005/36/EG berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
(Anlage TNW 03)
Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch
Einreichung folgender Eigenerklärung nachzuweisen:
Angaben zum Gesamtumsatz in netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage TNW 05)
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d.h. für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
(TNW 06)
a) Benennung von Referenzen aus den letzten 10 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Art, Umfang bzw. Größe und Komplexität vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie Planungsleistungen zu den Leistungsbildern Tragwerksplanung oder Technische Ausrüstung oder Brandschutz oder Bauphysik zum Gegenstand hatten. Als vergleichbare Gebäude werden angesehen: Büro- oder Verwaltungsgebäuden, Gebäude im Bereich von Bildungseinrichtungen (Schulen, Fachhochschulen, Universitäten) oder Krankenhäuser, jeweils mit einer Größe von mindestens 2000 m² Bruttogrundfläche (BGF). Nicht als vergleichbar angesehen werden insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, Lager- und Fabrikationsgebäude.
b) Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten 10 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) die Planungsleistungen zu dem Leistungsbild Tragwerksplanung in Bezug auf ein vergleichbares Gebäude umfasst.
c) Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten 10 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) die Planungsleistungen zu dem Leistungsbild Technische Ausrüstung in Bezug auf den Neubau einer Sporthalle umfasst.
d) Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten 10 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) die Planungsleistungen zu dem Leistungsbild Brandschutz in Bezug auf ein vergleichbares Gebäude umfasst.
e) Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten 10 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) die Planungsleistungen zu dem Leistungsbild Bauphysik in Bezug auf ein vergleichbares Gebäude.
f) Durch die vorgelegten Referenzen ist insgesamt die abgeschlossene Ausführung der Leistungsphasen 2 bis 8 (Leistungsphasen im Sinne der HOAI) nachzuweisen. Hinsichtlich der Ausführung der Leistungsphasen kann der Nachweis auch durch die Vorlage mehrerer Referenzen erbracht werden, wobei die jeweilige Referenz nur für solche Leistungsphasen berücksichtigt wird, die im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags tatsächlich abgeschlossen sind.
g) Mindestens eine Referenz muss Planungsleistungen zu mindestens zwei der hier relevanten Leistungsbilder zum Gegenstand haben, die von dem Bewerber in einem Projekt erbracht wurden.
h) Mindestens eine Referenz muss Planungsleistungen in einem der geforderten Leistungsbilder zu Umbaumaßnahmen / Sanierungs-maßnahmen eines vergleichbaren Objekts betreffen.
i) Mindestens eine Referenz muss Planungsleistungen in einem der geforderten Leistungsbilder zu einem nachhaltigen (DGNB-Standard oder vergleichbar) und einem energetisch herausragenden Gebäude (Energieeffizienzhaus nach KfW oder vergleichbar) betreffen.
j) Mindestens eine Referenz muss (ab LP 6) Planungsleistungen in einem der geforderten Leistungsbilder für eine Realisierung im laufenden Betrieb betreffen.
Der Nachweis kann jeweils durch eine oder mehrere Referenzen erbracht werden. Die Angaben zu den Referenzen sind so vorzunehmen, dass es dem Auftraggeber möglich ist, die Einhaltung der Mindestanforderungen zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, zusätzliche Informationen in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen bei dem Bewerber anzufordern.
Die Erklärung muss nach näherer Maßgabe des Formblatts "Erklärung zu technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung und Ort des Referenzprojekts;
- Ausführliche Beschreibung der ausgeführten Planungsleistungen mit Angaben zu den beauftragten und zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Leistungsphasen;
- Referenz betrifft ein vergleichbares Gebäude;
- Referenz betrifft eine Sporthalle;
- Angabe, ob die Referenz eine oder mehrere der Mindestanforderungen betrifft und wenn ja, Angabe, welche Mindestanforderung betroffen ist;
- Angabe zum Inbetriebnahmezeitpunkt des Bauwerks;
- Leistungszeitraum;
- Honorarzone;
- Projektvolumen (Baukosten) netto gesamt (Anrechenbare Kosten nach DIN 276, KG 300-400);
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);
- Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
2) Angaben über die Zahl der im Unternehmen beschäftigten festangestellten Mitarbeiter mit gesondert ausgewiesenem technischem Leistungspersonal bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben zudem das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Einreichung folgender Eigenerklärung nachzuweisen:
Eigenerklärung (Anlage TNW 04) mit:
- Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123,124 GWB;
- Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister;
- Angaben zu Einträgen im Wettbewerbsregister;
- Angaben zur Erklärung in Bezug auf die Eignung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird zweistufig durchgeführt. Auf der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, prüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber bezogen auf die verfahrensgegenständlichen Leistungen. Auf der zweiten Stufe, der Angebotsphase, fragt der Auftraggeber von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern ein sogenanntes erstes Angebot, mit dem in die Verhandlungsphase eingetreten wird, ab. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5DEQX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.