Neubau Hauptschule - Freianlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 074/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbenbueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hauptschule - Freianlagenplanung
Die Stadt Ibbenbüren beabsichtigt die bauliche Realisierung einer neuen Hauptschule auf dem Grundstück der ehemaligen Tennishallen an der Straße "Am Sportzentrum". Gegenstand des Auftrags sind die für dieses Vorhaben erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Freianlagen. Es ist vorgesehen, die Leistungsphasen 1 bis 9 stufenweise (siehe Abschnitt II.2.11) zu beauftragen.
Ibbenbüren 49477 Ibbenbüren
Die Stadt Ibbenbüren beabsichtigt ihre Gemeinschaftsschulen, die derzeit auf zwei Standorte in Laggenbeck und auf dem Dickenberg verteilt sind, an einem neuen Standort zusammenzuführen. Als neuer Standort für die Hauptschule ist das Grundstück der ehemaligen Tennishallen an der Straße "Am Sportzentrum" vorgesehen. Der Standort grenzt an den Bereich der Gesamtschule, sowie an das Kepler-Gymnasium in Ibbenbüren. Die neu entstehende Hauptschule soll nach aktuellem Planungsstand eine neue Zweifeld-Sporthalle mit der Option der Erweiterbarkeit zu einer Dreifeldhalle erhalten. Ebenso ist der Neubau der zusätzlichen Dreifeldsporthalle Ost inkl. Tribüne (ca. 800 Personen) für den Schul -und Vereinssport geplant. Beide Sporthallen sollen als ein Baukörper errichtet werden, um Synergien erzielen zu können. Die Vergabe umfasst die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI für die Freianlagen im Bereich des gesamten bereits vorhandenen Campusgeländes und des Neubaus der Hauptschule Ibbenbüren. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 7) und 3. Beauftragungsstufe (Leistungsphase 8 und 9).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die geplante Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.)
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines enstprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.
1. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen für Freianlagen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war eine speziell zur Nutzung durch Kinder und/oder Jugendliche bestimmte Freianlage eines Schulgebäudes oder vergleichbaren Gebäudes.
b) Für dieses Vorhaben wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 zum Leistungsbild Objektplanung Freianlagen bearbeitet und ist abgeschlossen, wobei die LPh 8 bereits mit Fertigstellung der Baumaßnahme, d. h. werkvertraglicher Abnahme aller Ausführungsleistungen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt) als abgeschlossen gilt.
c) Die Freianlage entsprach mind. der Honorarzone IV gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Freianlagen (entspr. DIN 276, ohne Planungs-/Nebenkosten) betrug mind. 750.000 EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungen zur Objektplanung Freianlagen wurden nicht vor dem 1.6.2018 beendet und auch eine eventuell bereits erfolgte Baufertigstellung (siehe b) lag nicht vor dem 1.6.2018.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Freianlagenplanung mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell.
Zu 1.: Die nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Freianlagen abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind, wobei die LPh 8 bereits mit Fertigstellung der Baumaßnahme, d. h. werkvertraglicher Abnahme aller Ausführungsleistungen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt) als abgeschlossen gilt.
Zu 2.: Mindestanforderungen an die Eignung zu 2. sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Mitarbeiter/innen mit der Zulassung als Landschaftsarchitekt/in (bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) und nicht unter 4,00 Mitarbeiter/innen mit entweder der Berufsqualifikation Landschaftsarchitekt/in (bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) oder der Berufsqualifikation Landschaftsbauer/in, jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen haben den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen über eine Eigenerklärung entsprechend dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formular zu erbringen.
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRDLDKT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]