Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermittel sowie Mitverlegung von Stromleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-BOK-Bau 6
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 079-235368)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.breitband-ortenau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermittel sowie Mitverlegung von Stromleitungen
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in den Gemeinden Oppenau Lierbach und Oppenau Maisach ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 finanziert. Aus diesem Grund sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Regelungen bzw. Vorgaben des Fördermittelgebers des Bundes auf Grundlage der vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes (Lose 1-2) (Anlagen 1-1b) samt Nebenbestimmungen und Anlagen von dem Auftragnehmer im Übrigen zwingend einzuhalten (keine abschließende Auflistung; Näheres s. Vergabeunterlagen):
- Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019;
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-) Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung);
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk, Stand 13.06.2019);
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Breitband, Stand: 10.07.2019);
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 1.1 vom 02.10.2019 (GIS-NBest BW);
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1 vom 02.04.2019;
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018;
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand: 13.06.2019);
- Dokument "Merkblatt Mittelanforderung - Infrastrukturmaßnahmen" (Stand: September 2018);
- Dokument "Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen" (Version 2.0 vom 02.07.2019).
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Im gesamten Ausbaugebiet wird über große Teile der Tiefbaustrecke eine Mitverlegung der Überlandwerke Mittelbaden (ÜWM) stattfinden. Der Tiefbauer muss alle Voraussetzungen für eine Verlegung von Stromkabeln erfüllen. Bei der Mitverlegung wird das Stromkabel in denselben Graben wie die Rohrverbände des Breitbandausbaus verlegt. Dieser muss mit einer erforderlichen Mehrbreite angelegt werden. Die Mitverlegung findet auf einem Trassenanteil von ca. 18 km statt. Der Teil der Mitverlegung von Stromleitungen unterfällt nicht dem vorstehenden Bundesförderprogramm zur Errichtung des Breitbandausbaus.
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Gegenstand dieser Ausschreibung sind 2 Gebietslose, wobei das Los 1 jeweils in Cluster 1.1 und 1.2 aufgeteilt ist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen