VgV Tragwerksplanung Neubau Feuerwehrgerätehaus Sontheim an der Brenz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sontheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sontheim-brenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Tragwerksplanung Neubau Feuerwehrgerätehaus Sontheim an der Brenz
Die Gemeinde Sontheim an der Brenz beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 5 Ständen für die freiwillige Feuerwehr, da das bisherige Gerätehaus im Zentrum des Ortes nicht den heutigen Anforderungen im Bereich Brandschutz und Sicherheitstechnik entspricht.
Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird nun ein Ingenieurbüro für die Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 1-6 inkl. Objektüberwachung als Besondere Leistung mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 23.08.2023 statt.
Sontheim an der Brenz
Das Grundstück, auf dem das neue Feuerwehrgerätehaus errichtet werden soll, liegt auf dem Gewann „Versunkene Sohlen“ im Ortsteil Brenz. Dort wird gerade Baurecht in Form des Bebauungsplanes „Rettungszentrum“ geschaffen. Für die Bebauung werden Teilflächen aus den Flurstücken 1568 und 1569 der Gemarkung Brenz herangezogen. Die Grundstücksfläche für die Feuerwehr wird 6.644 m² betragen. Das Grundstück befindet sich in leichter Hanglage, das Gefällt beträgt von Westen nach Osten etwa 1m.
Neben dem Feuerwehrgerätehaus wird im Gebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Rettungszentrum“ eine Rettungswaches des Arbeiter‐Samariter‐Bundes entstehen (nicht Gegenstand dieses Verfahrens).
Die Gemeinde hat für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses 2021 eine Machbarkeitsstudie mit 2 Planungsbüros durchgeführt. Auf Basis der Machbarkeitsstudie hat der Gemeinderat das Büro Maslowski Architekten aus Senden mit den LPH 1 – 3 für die Planung beauftragt.
Der Entwurf sieht eine BGF von ca. 2.017m² und ca. 8.568m³ BRI vor.
Um die Nutzung der in Sontheim vorgehaltenen Schiebeleiter mit 14.0 m Länge und 12.0 m Anleiterhöhe zu ermöglichen, ist ergänzend zu dem 2-geschossigen Gerätehaus ein Übungsturm geplant.
Die Entwurfsplanung wird in der zweiten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt.
Die Gesamtkosten laut Kostenberechnung (Stand Januar 2023) betragen 5.048.806,00 € brutto (KG 200-700).
Geplanter Baubeginn 1. Quartal 2024, Baufertigstellung 2. Quartal 2025
Ein Antrag auf Förderung des Landes Baden-Württemberg entsprechend Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen - VwV-Z-Feu) wurde gestellt.
Das Gebäude wird nach den Anforderungen des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme‐ und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz ‐ GEG) ausgelegt. Es wird die Anforderungen für Nichtwohngebäude erfüllen. Die Gemeinde Sontheim wird auch der in §4 GEG definierten Vorbildfunktion gerecht werden.
Die Grundlagen, die die genauen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgabewerte für die Gebäudehülle und der Gebäudetechnik bestimmen, werden im Zuge der Erstellung des Nachweises so definiert, dass eine wirtschaftliche Bauweise sichergestellt werden kann.
Zusatz Tragwerksplanung:
Dem Baugrundgutachten des Büros Zeiser GmbH und Co.KG vom 29.09.2021 kann entnommen werden, dass ein tragfähiger Baugrund in Tiefen von 3.50 bis 4.50 m unter GOK ansteht. Daher wird eine Tiefgründung erforderlich. Die Planung geht von einer Gründung auf duktilen Gußpfählen aus. Da der Baukörper in leichter Hanglage errichtet wird, ist geplant, den Boden mit tragfähigem Material soweit anzuheben, dass auf den Pfählen eine Plattengründung erfolgen kann.
Das Gebäude wird mit tragenden Wänden und Stützen aus Stahlbetonfertigteilen errichtet. Die Decken im mehrgeschossigen Teil sind als Elementdecken geplant. Die Dachdecke ist ‐vorbehaltlich der Statik‐ als Spannbetonhohldecke vorgesehen. Das Dach des Gebäudes ist als „Warmdach“ mit extensiver Dachbegrünung geplant.
Das Baugrundgutachten wird in der zweiten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt.
Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 1-6 inkl. Objektüberwachung als Besondere Leistung wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte):
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte)
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen gewertet werden.
Referenz A ist zwingend erforderlich, B ist optional.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A (zwingend):
Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks, vom Bewerber erbracht.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines 2-geschossigen Gebäudes, stützenfreie Halle 12,5 x 23,5m, Tragwerk Stahlbeton, ca. 2.000m² BGF, duktile Gußpfähle).
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Referenz B (optional):
Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks, vom Bewerber erbracht.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines 2-geschossigen Gebäudes, stützenfreie Halle 12,5 x 23,5m, Tragwerk Stahlbeton, ca. 2.000m² BGF, duktile Gußpfähle).
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch
in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge
werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten
Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 23.08.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen
Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,
ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs.
1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch
die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/
Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
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Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets
in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
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Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/
Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §
150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise
nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in
deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen,
Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei
Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder
beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische
Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der
Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den
letzten drei Jahren.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der
Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen.
Es können 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, B ist optional. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks,
- Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 2 Mio € brutto,
- Leistungszeitraum 2012 – 2023, fertiggestellt,
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-6) im Unternehmen des Bewerbers.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks,
- Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 2 Mio € brutto,
- Leistungszeitraum 2012 – 2023, fertiggestellt,
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-6) im Unternehmen des Bewerbers.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates
zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung
Fachplanung Tragwerksplanung berechtigt sind, oder vergleichbare Qualifikation.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen
Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Tragwerksplanung, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie
2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der
Fachrichtung Tragwerksplanung, wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen
werden kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen
Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und
wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die
fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher
und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von
Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine
Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein
allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene
Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass
Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft
oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das
Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur
Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die
Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg
entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter
dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in
Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter
I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene
Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen
und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem
unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst
unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur
Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer
Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15
Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend
gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn
der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§160 Abs. 3 GWB).