Rahmenvertrag Netzwerk- und Elektrotechnik Digitalisierung Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0385
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Netzwerk- und Elektrotechnik Digitalisierung Schulen
Rahmenvertrag Netzwerk- und Elektrotechnik
Stadtbezirk 1
Im Zuge der Digitalisierung sollen alle Unterrichtsräume und andere Bereiche mit Netzwerkdosen sowie separat abgesicherten Steckdosenstromkreisen an Schulen in der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Hilfe eines Rahmenzeitvertrages nachgerüstet:
hier Stadtbezirk 1
Eine Verlängerung bis zu 2 Jahren ist möglich, diese erfolgt jährlich.
Stadtbezirk 2
Im Zuge der Digitalisierung sollen alle Unterrichtsräume und andere Bereiche mit Netzwerkdosen sowie separat abgesicherten Steckdosenstromkreisen an Schulen in der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Hilfe eines Rahmenzeitvertrages nachgerüstet:
hier Stadtbezirk 2
Eine Verlängerung bis zu 2 Jahren ist möglich, diese erfolgt jährlich.
Stadtbezirk 3
Im Zuge der Digitalisierung sollen alle Unterrichtsräume und andere Bereiche mit Netzwerkdosen sowie separat abgesicherten Steckdosenstromkreisen an Schulen in der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Hilfe eines Rahmenzeitvertrages nachgerüstet:
hier Stadtbezirk 3
Eine Verlängerung bis zu 2 Jahren ist möglich, diese erfolgt jährlich.
Stadtbezirk 4 und 5
Im Zuge der Digitalisierung sollen alle Unterrichtsräume und andere Bereiche mit Netzwerkdosen sowie separat abgesicherten Steckdosenstromkreisen an Schulen in der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Hilfe eines Rahmenzeitvertrages nachgerüstet.
hier: Stadtbezirke 4 und 5
Eine Verlängerung bis zu 2 Jahren ist möglich, diese erfolgt jährlich.
Stadtbezirk 6
Im Zuge der Digitalisierung sollen alle Unterrichtsräume und andere Bereiche mit Netzwerkdosen sowie separat abgesicherten Steckdosenstromkreisen an Schulen in der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Hilfe eines Rahmenzeitvertrages nachgerüstet:
hier Stadtbezirk 6
Eine Verlängerung bis zu 2 Jahren ist möglich, diese erfolgt jährlich.
Stadtbezirk 7
Im Zuge der Digitalisierung sollen alle Unterrichtsräume und andere Bereiche mit Netzwerkdosen sowie separat abgesicherten Steckdosenstromkreisen an Schulen in der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Hilfe eines Rahmenzeitvertrages nachgerüstet:
hier Stadtbezirk 7
Eine Verlängerung bis zu 2 Jahren ist möglich, diese erfolgt jährlich.
Stadtbezirk 8 und 10
Im Zuge der Digitalisierung sollen alle Unterrichtsräume und andere Bereiche mit Netzwerkdosen sowie separat abgesicherten Steckdosenstromkreisen an Schulen in der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Hilfe eines Rahmenzeitvertrages nachgerüstet:
hier Stadtbezirke 8 und 10
Eine Verlängerung bis zu 2 Jahren ist möglich, diese erfolgt jährlich.
Stadtbezirk 9
Im Zuge der Digitalisierung sollen alle Unterrichtsräume und andere Bereiche mit Netzwerkdosen sowie separat abgesicherten Steckdosenstromkreisen an Schulen in der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Hilfe eines Rahmenzeitvertrages nachgerüstet:
hier Stadtbezirk 9
Eine Verlängerung bis zu 2 Jahren ist möglich, diese erfolgt jährlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in Berufs-, Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes
- Gewerbeanmeldung
- Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Nachweis über das Bestehen einer aktiven Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den
Versicherer (gültig und nicht älter als 1 Jahr) (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen genügen nicht)
für Personenschäden: 2.000.000 Euro
für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden): 1.500.000 Euro
- Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Referenzen, welche den folgenden Kriterien entsprechen:
- Nachweise von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe von Projektnahme, Zeitraum und
Umfang
- Nachweis über die Grundlageninstallation der Netzwerktechnik und EDV gerechte Stromversorgung sowie strukturierte Netzwerkverkabelung im Bereich Kupfer
und LWL
Sicherheitsleistungen:
- Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 3 % der Auftragssumme (brutto), sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt
- Sicherheit für die Gewährleistungsansprüche (Mängelansprüche) in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme (einschließlich erteilter Nachträge) (brutto)
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsamt - Zentrale VergabestelleWilli-Becker-Allee 1040227 Düsseldorf
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.