Aufwertung und Umgestaltung der Fußgängerzone - Lange Straße 1.BA Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0077
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufwertung und Umgestaltung der Fußgängerzone - Lange Straße 1.BA
Die Stadt Detmold beabsichtigt die Aufwertung und Umgestaltung der Fußgängerzone in Detmold, ausgehend von der Hornsche Straße bis zur Straße Rosental, in 3 Bauabschnitten. Neben der vollständigen Erneuerung und Umgestaltung der Oberflächen und des Straßenunterbaus sollen in allen drei Bauabschnitten auch die vorhandenen Regenwasser- und Mischwasserkanäle einschließlich der Hausanschlussleitungen erneuert werden.
Lange Straße zwischen Marktplatz und Exterstraße 32756 Detmold
Aufwertung und Umgestaltung der Fußgängerzone Lange Straße 1.BA
- Ca. 115 m Doppelkanal - MW DN 600 Stz und RW DN 500 B
- Ca. 21 Hausanschlüsse für MW und RW
- Versorgungsleitungsgräben für Fernwärme-, Gas-, Wasser-, Strom- und Leerrohrleitungen (längs und quer)
- Ca. 2.000 m2 Pflasterarbeiten
- Leerrohrverlegung längs und quer
- Baumgruben, Bäume und Ausstattung für 5 Standorte
Art der Leistung:
Kanal-, Straßen- und Tiefbau für Versorgungsleitungen sowie Freianlagen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ausschließlich der 1. Bauabschnitt (BA 1) zwischen Exterstraße / Krumme Straße (im Süden) und Marktplatz / Schülerstraße (im Norden).
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde Angaben gemäß § 6a Abs. (3) VOB/A zu machen.
- Eintragung in Straßenbau-Handwerksrolle (mit dem Angebot vorzulegen)
- Gütesicherung (mit dem Angebot vorzulegen): Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Beurteilungsgruppe "AK 2" sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung (Sanierungshandbuch bei Gruppe S).
Folgende Nachweise zur Eignung sind von den Bietern mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Sanktionen Russland
- EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (falls vorhanden)
- EU_Eignungsleihe Unterauftrag Sonstige Unterlage (falls vorhanden)
- EU_Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer Eignungsleiher (falls vorhanden)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter*innen sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist
100,- EUR der Abrechnungssumme begrenzt.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
Verjährungsfrist für Mängelansprüche (§ 13)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre.
Sicherheitsleistung (§ 17)
Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5% v.H. der Auftragssumme zu leisten.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5% v.H. der Abrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Ausführungsfristen (§5)
Mit der Ausführung ist zu beginnen
unverzüglich nach Erteilung des Auftrages, ca.
Juli/2023 (Monat/Jahr)
Die Leistung ist fertig zu stellen innerhalb von 385 Tagen nach dem vereinbarten Beginn der
Ausführung.
Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Baupause vom 20.11.2023 - 31.12.2023
Fertigstellung aller Arbeiten bis zum 01.11.2024
ACHTUNG
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,2 % des Endbetrages der Abrechnungssumme
bei Überschreitung von Einzelfristen 0,2 % des Endbetrages der Abrechnungssumme
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYWTKSPP6E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.