Rahmenvereinbarung externe Lohnbuchhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 64-E-2212
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.z-u-g.org
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung externe Lohnbuchhaltung
Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung der monatlichen Entgeltabrechnung für die z. Zeit 700 Mitarbeitenden der ZUG mit allen zugehörigen Leistungen inkl. Datenmigration. Abzurechnen ist im Wesentlichen nach den Vorschriften des TVöD Bund einschließlich der beiden Geschäftsführer.
Ziel dieses Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer, der die unter 2.1 bis 2.4 spezifizierten Leistungen abdeckt. Die Rahmenvereinbarung umfasst eine Laufzeit von 24 Monaten und kann zweimal für 12 Monate verlängert werden
Berlin und Sitz des Auftragnehmers
Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung der monatlichen Entgeltabrechnung für die z. Zeit 700 Mitarbeitenden der ZUG mit allen zugehörigen Leistungen inkl. Datenmigration. Abzurechnen ist im Wesentlichen nach den Vorschriften des TVöD Bund einschließlich der beiden Geschäftsführer.
Ziel dieses Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer, der die unter 2.1 bis 2.4 spezifizierten Leistungen abdeckt. Die Rahmenvereinbarung umfasst eine Laufzeit von 24 Monaten und kann zweimal für 12 Monate verlängert werden
Option der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils 12 Monate.
Ende der Frist für Bieterfragen 27.03.2023, Beantwortungsfrist für Bieterfragen:28.03.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung externe Lohnbuchhaltung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland