Haldenbrandmonitoring für die RAG Aktiengesellschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-009
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haldenbrandmonitoring für die RAG Aktiengesellschaft
Auf den Bergehalden der RAG Aktiengesellschaft sind seit Jahren Brand- und Warmbereiche vorhanden. Gemäß bergbehördlicher Auflagen sind die brand-technische Überwachung der Bergehalden durch einen fachkundigen Gutachter erforderlich. Die Überwachungsmaßnahmen haben das Ziel die Brand- bzw. Warmbereiche bzgl. ihrer Brandentwicklung zu kontrollieren und zu überwachen und somit frühzeitig eine Verlagerung der bekannten Brand- bzw. Warmbereiche sowie eine Ausbreitung an die Bergehaldenoberfläche zu erkennen.
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1: Ruhrgebiet
Auf den Bergehalden der RAG Aktiengesellschaft sind seit Jahren Brand- und Warmbereiche vorhanden. Gemäß bergbehördlicher Auflagen sind die brandtechnische Überwachung der Bergehalden durch einen fachkundigen Gutachter erforderlich. Die Überwachung besteht aus der Erstellung von Infrarotluftaufnahmen von der gesamten Bergehalde sowie aus einem Messprogramm in den vorhandenen Gas- und Temperaturmesspegeln. Des Weiteren sind regelmäßige Begehungen mit oberflächennahen Gas- und Temperaturmessungen mit Gas- und Temperaturmessgeräten und Infrarotmessgeräten durchzuführen.
Es ist zu beachten, dass die durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen teilweise in warmen oder von Schwelbränden betroffenen Haldenbereichen auszuführen sind. Mit dem Austreten giftiger Brandgase (insbesondere Kohlenmonoxid (CO) aber auch Schwefelwasserstoff (H2S), Schwefeldioxid (SO2) und PAK-haltiger Gase oder Stäube) ist zu rechnen. In der Vergangenheit sind Temperaturen von über 750°C und CO- Konzentrationen bis zu 200.000 ppm (MAK-Wert: 30 ppm) in vergleichbaren Messpegeln gemessen worden. Des Weiteren besteht beim unsachgemäßen Umgang mit Flüssigkeiten in schwelenden oder brennenden Haldenbereichen die Gefahr von Wasserdampferuptionen. Durch das plötzliche Verdampfen von Wasser im Kontakt mit heißem Bergematerial und die daraus resultierende Volumenausdehnung kann aus dem Haldenkörper heißes Bergematerial herausgeschleudert werden. Die Arbeiten sind daher unter Berücksichtigung der DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128) "Arbeiten in kontaminierten Bereichen" auszuführen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch maximal viermal um jeweils ein Jahr, es sei denn RAG kündigt den Vertrag 6 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Nach Ablauf der Festlaufzeit am 31.12.2026, steht dem AN ein jährliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum 31.12. eines Jahres zu, erstmalig demnach mit Wirkung zum 31.12.2026.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2: Saarland
Auf den Bergehalden der RAG Aktiengesellschaft sind seit Jahren Brand- und Warmbereiche vorhanden. Gemäß bergbehördlicher Auflagen sind die brandtechnische Überwachung der Bergehalden durch einen fachkundigen Gutachter erforderlich. Die Überwachung besteht aus der Erstellung von Infrarotluftaufnahmen von der gesamten Bergehalde sowie aus einem Messprogramm in den vorhandenen Gas- und Temperaturmesspegeln. Des Weiteren sind regelmäßige Begehungen mit oberflächennahen Gas- und Temperaturmessungen mit Gas- und Temperaturmessgeräten und Infrarotmessgeräten durchzuführen.
Es ist zu beachten, dass die durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen teilweise in warmen oder von Schwelbränden betroffenen Haldenbereichen auszuführen sind. Mit dem Austreten giftiger Brandgase (insbesondere Kohlenmonoxid (CO) aber auch Schwefelwasserstoff (H2S), Schwefeldioxid (SO2) und PAK-haltiger Gase oder Stäube) ist zu rechnen. In der Vergangenheit sind Temperaturen von über 750°C und CO- Konzentrationen bis zu 200.000 ppm (MAK-Wert: 30 ppm) in vergleichbaren Messpegeln gemessen worden. Des Weiteren besteht beim unsachgemäßen Umgang mit Flüssigkeiten in schwelenden oder brennenden Haldenbereichen die Gefahr von Wasserdampferuptionen. Durch das plötzliche Verdampfen von Wasser im Kontakt mit heißem Bergematerial und die daraus resultierende Volumenausdehnung kann aus dem Haldenkörper heißes Bergematerial herausgeschleudert werden. Die Arbeiten sind daher unter Berücksichtigung der DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128) "Arbeiten in kontaminierten Bereichen" auszuführen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch maximal viermal um jeweils ein Jahr, es sei denn RAG kündigt den Vertrag 6 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Nach Ablauf der Festlaufzeit am 31.12.2026, steht dem AN ein jährliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum 31.12. eines Jahres zu, erstmalig demnach mit Wirkung zum 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.1.1. bis III.1.3. genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, die in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb auf der angegebenen Internetplattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Jahre alt sein.
Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden.
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576. Diese Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars IV „Erklärung zum Sanktionspaket V der EU“ erbracht werden. Soweit erforderlich, sind separate Nachweise einzureichen.
Die unter Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte.
Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 10 Mio. EUR für Personenschäden, 10 Mio. EUR für Sachschäden und 10 Mio. EUR für Vermögensschäden jeweils zweifach maximiert hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zu der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden sowie der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine Bestätigungsbescheinigung des Versicherungsgebers im Auftragsfall gemäß den Anforderungen. Der Bewerber wird nur dann als geeignet angesehen, wenn der Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 500.000 EUR (netto) im Mittel erreicht oder überschritten hat. Hierzu ist das Formular VI „Erklärung zum Gesamtumsatz“ zu verwenden. Vorstehende Mindestumsätze müssen erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber vorzulegen bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
Ein Bewerber wird nur dann als geeignet angesehen, wenn die Summe der Beschäftigten im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel 5 Mitarbeiter/Innen erreicht oder überschritten hat. Hierzu ist das Formular VII „Erklärung zu den Beschäftigtenzahlen“ zu verwenden. Es sind mindestens 3 Eigenerklärungen über Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens über Projekte aus den letzten 10 Jahren zur Durchführung von Aufträgen zum Haldenbrandmonitoring und/oder Gas- bzw. Warmbereichsüberwachung bei Schüttgütern und/oder Gas- bzw. Warmbereichsüberwachung bei Deponien einzureichen.
Hierzu ist das Formular VIII „Referenzen von in den letzten 10 Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten“ entsprechend oft zu vervielfältigen und zu verwenden.
Die für die Leistungserbringung zu betretenden Flächen unterliegen zumeist dem Bergrecht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.