Zulassung für die Erbringung von beschränkten Bodenabfertigungsdiensten nach BADV durch einen Dienstleister am Flughafen Stuttgart.
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart-airport.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart-airport.com
Abschnitt II: Gegenstand
Zulassung für die Erbringung von beschränkten Bodenabfertigungsdiensten nach BADV durch einen Dienstleister am Flughafen Stuttgart.
Vergabe einer Zulassung für die Erbringung von beschränkten Bodenabfertigungsdiensten durch einen Dienstleister am Flughafen Stuttgart gemäß §7 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV).
Einzelheiten zum Gegenstand der Bekanntmachung sind dem Begleitdokument zu entnehmen, das unter https://flughafen-stuttgart.de/business-to-business/ausschreibungen/acstrbadvla/ verfügbar ist.
Flughafen Stuttgart
Einzelheiten zum Gegenstand der Bekanntmachung sind dem Begleitdokument zu entnehmen, das unter https://flughafen-stuttgart.de/business-to-business/ausschreibungen/acstrbadvla/ verfügbar ist.
a) Die Gepäckabfertigung, soweit sie das Be- und Entladen der Fahrzeuge oder Anlagen betrifft, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Übergabefläche befördert wird, gem. Anlage 1 Nr.3 BADV
b) Das Be- und Entladen des Flugzeugs, einschließlich Bereitstellung und Einsatz der erforderlichen Mittel sowie Beförderung der Fluggäste zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude, sowie Beförderung des Gepäcks zwischen Flugzeug und Übergabefläche gem. Anlage 1 Nr. 5.4, BADV, ausgenommen Beförderung von Besatzung
c) Die Unterstützung beim Anlassen der Treibwerke und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel gem. Anlage 1 Nr. 5.5 BADV
d) Das Bewegen des Flugzeugs beim Abflug und bei der Ankunft, die Bereitstellung und der Einsatz der erforderlichen Mittel gem. Anlage 1 Nr. 5.6 BADV
e) Die Fracht- und Postabfertigung, soweit diese die konkrete Beförderung von Fracht und Post zwischen dem Flugplatz (Übergabefläche) und dem Flugzeug bei der Ankunft, beim Abflug oder beim Transit betrifft, gem. § 3 Abs. 2 BADV i.V.m. Anlage 1 Nr. 4.1 und 4.2.BADV
f) Unterstützen beim Parken und Bereitstellen der entsprechenden Mittel gemäß Anlage 1 Nr. 5.2 BADV (Unterlegen von chokes)
Für die konkrete rechtliche Einordnung des Verfahrens nach BADV, die Vergabe aller Leistungen im Bündel sowie für die Vorgaben zur Nutzung der Zentralen Infrastruktur nach § 6 BADV, sowie weitere Informationen, wird auf das Begleitdokument nach Ziffer II.1.4 verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anforderungen an die Befähigung zur Berufsausübung sowie zur persönlichen Lage ergeben sich aus dem Begleitdokument, das unter
https://flughafen-stuttgart.de/business-to-business/ausschreibungen/acstrbadvla/ verfügbar ist.
a) Rechtsverbindliche Eigenerklärungen des Bewerbers,
aa) dass gegen das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften einschließlich des Wirtschaftsstrafrechts stattgefunden hat;
ab) dass gegen das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen keine schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits-, arbeitsschutz- oder sozialrechtliche Pflichten, gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften oder gegen umweltschützende Vorschriften vorliegen;
ac) dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt bzw. der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, sowie keine Liquidation des Unternehmens eingeleitet wurde;
ad) dass keine erheblichen Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden;
ae) dass gegenüber dem Flughafenunternehmer keine erheblichen Rückstände an Gebühren oder Entgelten, Mieten, Pachten oder aus anderen Zahlungspflichten bestehen, die aus der Nutzung des Flugplatzes und seiner Einrichtungen, einschließlich des Start-/Landebahnsystems oder aus der vertraglichen Gestattung der Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen geschuldet werden;
af) dass das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
b) Bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise des Bewerbers: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
ba) Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (oder eines vergleichbaren Dokuments), die nicht älter als drei Monate sein darf (maßgeblich ist der Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge),
bb) Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen, die nicht älter als drei Monate sein dürfen (maßgeblich ist der Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge),
bc) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als sechs Monate, maßgeblich ist der Ter-min für die Einreichung der Teilnahmeanträge),
bd) Eintragung in das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer des Sitzes des Unternehmens
Die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Lage ergeben sich aus dem Begleitdokument, das unter
https://flughafen-stuttgart.de/business-to-business/ausschreibungen/acstrbadvla/ verfügbar ist.
a) Nachweis des Versicherungsschutzes gemäß BADV (Versicherungsschutz gemäß Anlage 3 Nr. 2 der BADV) mit den dort genannten Mindestdeckungssummen, ersatzweise Nachweis der rechtsverbindlichen Zusage des Versicherers zum Bestehen des vorgenannten Versicherungsschutzes im Fall der Zulassungserteilung. Folgende Angaben müssen in der Bestätigung zwingend enthalten sein: Versicherer, Versicherungsnehmer/-in, Vertragslaufzeit und geografische Deckung.
b) Vorlage der letzten beiden Geschäftsberichte bzw. der Jahresabschlüsse inkl. der Gewinn- und Verlustrechnung, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist,
oder
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf die hier ausgeschriebenen Bodenabfertigungsdienstleistungen entfällt, unter Angabe des Eigenleistungsanteils. Als Nachweis dient die Angabe der Umsatzzahlen mit Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
c) Bankauskunft, in der die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Bewerbers dargestellt wird (nicht älter als drei Monate, maßgeblich ist der Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge).
Die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Lage ergeben sich aus dem Begleitdokument, das unter
https://flughafen-stuttgart.de/business-to-business/ausschreibungen/acstrbadvla/ verfügbar ist.
a) Für das Leitungspersonal (Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen) ist die fachliche Eignung durch Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) als "Geprüfter Flugzeugabfertiger" und ein Arbeitszeugnis/Bestätigung über eine mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt
oder
eine den Prüfungsinhalten der IHK vergleichbare Qualifikation und Arbeitszeugnis/Bestätigung über mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt
oder
Arbeitszeugnis/Bestätigung über mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt, nachzuweisen.
b) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Anforderungen an Betrieb und Einsatz seiner Mitarbeiter gemäß Anlage 3 zur BADV, Ziffer 2, B, Abs. 1 bis Abs. 5, einzuhalten in der Lage und auch einzuhalten bereit ist.
c) Angaben über das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal durch namentliche Auflistung und Angabe der individuellen Qualifikation und Berufserfahrung.
d) Nachweis über ein im Unternehmen des Bewerbers eingerichtetes Qualitätsmanagement System. Im Fall von Bewerbergemeinschaften müssen die Anforderungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Im Fall einer sogenannten „Eignungsleihe“ muss die Anforderung vom Bewerber selbst erfüllt sein.
e) Angabe, ob die Leistungen bei Abschluss der Konzession als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden, insoweit jeweils mit Angabe des Anteils der Eigenleistungen, des Kooperationspartners und der jeweiligen Kooperationsform.
f) Angabe zu durchgeführten und/oder zu bestehenden vergleichbaren Aufträgen als Referenz aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Referenzfähig sind nur Abfertigungsleistungen an Verkehrsflughäfen mit einem Passagiervolumen größer zwei Millionen pro Jahr oder einem Frachtvolumen von mehr als 50.000Tonnen pro Jahr. Bei den genannten Mindestvorgaben ist es im Fall von Bewerbergemeinschaften ausreichend, wenn die Anforderungen von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden.
Erwartet werden folgende Angaben für jeden Referenzauftrag:
aa) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten,
bb) Bezeichnung und Standort des Referenzauftrages mit Kurzbeschreibung und Angaben zur Menge der jährlichen Abfertigungsleistungen und Vertragsdauer,
cc) Angabe, ob die Referenzleistungen als vollständige Eigenleistung des Bewerbers, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden sowie bei Kooperation Benennung des Kooperationspartners und die Angabe des Eigenleistungsanteils des Bewerbers.
Referenzfähig sind nur Abfertigungsleistungen an Verkehrsflughäfen mit einem Passagiervolumen größer zwei Millionen pro Jahr oder einem Frachtvolumen von mehr als 50.000 Tonnen pro Jahr. Bei den genannten Mindestvorgaben ist es im Fall von Bewerbergemeinschaften ausreichend, wenn die Anforderungen von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden
Darlegung der besonderen Bedingungen:
Nach § 3 Abs. 3 BADV hat die Flughafen Stuttgart GmbH die Erbringung der Bodenabfertigungsdienste einem Dienstleister zu ermöglichen, der weder durch sie (den Flughafenunternehmer), noch durch einen Nutzer, der mehr als 25 vom Hundert der am Flughafen Stuttgart registrierten Fluggäste oder Fracht befördert, noch durch eine Stelle beherrscht wird, die sie (den Flughafenunternehmer) oder einen solchen Nutzer beherrscht oder ihrerseits von einem der beiden beherrscht wird ("unabhängiger Dienstleister").
Der Bewerber hat daher eine rechtsverbindliche Eigenerklärung abzugeben, ob er unabhängiger Dienstleister i. S. von § 3 Abs. 3 BADV ist oder nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg trifft die Auswahlentscheidung auf Basis der Anlage 3 BADV zugunsten des Angebots, dass anhand der nachfolgend genannten Zuschlagskriterien als das Annehmbarste erscheint. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien werden in den Bewerbungsunterlagen mitgeteilt.
Zuschlagskriterien sind:
(1) Kommerzielle Angebotsinhalte:
Die Mustermengen- und Gesamtkostenkalkulation, (darunter ist der Nachweis zu verstehen, dass die Anzahl und Kosten der eingesetzten Ressourcen Personal und Gerät sowie die angesetzten Aufwendungen für Sach- und Overheadkosten für das Gesamtvolumen der angebotenen Abfertigungsleistungen einen wirtschaftlichen und verlässlichen Abfertigungsbetrieb gewährleisten); inklusive der Höchstpreise, die der Dienstleister für die Abfertigung der einzelnen, im Musterflugplan enthaltenen Flugzeugtypen kalkuliert;
(2) Qualitative Angebotsinhalte, aufgeteilt in die folgenden 3 Unterkriterien:
(2.1) Personaleinsatzkonzept,
(2.2) Geräteeinsatzkonzept, einschließlich Decarbonisierungskonzept zur vollständigen Decarbonisierung der Abfertigungsflotte bis 2030
(2.3) Organisationskonzept zu Betriebsaufnahme und Durchführung einschließlich Qualitätssicherung
Weitere Angaben zum Ablauf des Auswahlverfahrens sind im Begleitdokument enthalten, dass unter https://flughafen-stuttgart.de/business-to-business/ausschreibungen/acstrbadvla/ abgerufen werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html