Gerüstarbeiten, Neubau Schulzentrum Gerthe, Heinrichstr. 2 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2023_0016_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerüstarbeiten, Neubau Schulzentrum Gerthe, Heinrichstr. 2
Neubau Schulzentrum Gerthe
Heinrichstraße 2
44805 Bochum
Gewerk: Gerüstarbeiten
Schulzentrum Gerthe
Heinrichstr. 2
44805 Bochum
Leistung: Gerüstarbeiten
Teilleistungen:
2.000 m² Fassadengerüst W06, h=5,60 m
32.000 m²W Miete Gerüst W06
6.900 m² Fassadengerüst LK4, W09, h=19,80 m
220.800 m²W Miete Gerüst W09
9.150 m² Umankerarbeiten
3 St Zweimastenaufzug bis 21 m, 2000 Kg
288 StW Miete Aufzug
12 psch Wartung u. Reparatur
24 Mon Maschinenbruchversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung der Gerüstbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmölln
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04626
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).