Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1.-2023-0093
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen 2023/2024
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt.
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler soll am 07.08.2023 beginnen.
Der Beförderungsauftrag wird bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 erteilt (letzter Beförderungstag: 05.07.2024; 198 Beförderungstage).
Linie IFÖ 1 und 2
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/3 Florastraße 26 45875 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt.
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2022/2023.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Die Fahrten sind mit mehreren Bussen durchzuführen. Die Fahrer/innen müssen im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein.
Für jedes Fahrzeug vom Beförderungsunternehmen ist eine Begleitperson zu stellen. Das Angebot - Preis pro Beförderungstag - gilt inklusive Begleitperson.
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler soll am 07.08.2023 beginnen.
Der Beförderungsauftrag wird bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 erteilt (letzter Beförderungstag: 05.07.2024; 198 Beförderungstage).
Linie IFÖ 3
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/3 Florastraße 26 45875 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt.
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2022/2023.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Die Fahrten sind mit mehreren Bussen durchzuführen. Die Fahrer/innen müssen im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein.
Für jedes Fahrzeug vom Beförderungsunternehmen ist eine Begleitperson zu stellen. Das Angebot - Preis pro Beförderungstag - gilt inklusive Begleitperson.
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler soll am 07.08.2023 beginnen.
Der Beförderungsauftrag wird bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 erteilt (letzter Beförderungstag: 05.07.2024; 198 Beförderungstage).
Linie IFÖ 4
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/3 Florastraße 26 45875 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt.
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2022/2023.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Die Fahrten sind mit mehreren Bussen durchzuführen. Die Fahrer/innen müssen im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein.
Für jedes Fahrzeug vom Beförderungsunternehmen ist eine Begleitperson zu stellen. Das Angebot - Preis pro Beförderungstag - gilt inklusive Begleitperson.
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler soll am 07.08.2023 beginnen.
Der Beförderungsauftrag wird bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 erteilt (letzter Beförderungstag: 05.07.2024; 198 Beförderungstage).
Linie IFÖ 5
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/3 Florastraße 26 45875 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt.
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2022/2023.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Die Fahrten sind mit mehreren Bussen durchzuführen. Die Fahrer/innen müssen im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein.
Für jedes Fahrzeug vom Beförderungsunternehmen ist eine Begleitperson zu stellen. Das Angebot - Preis pro Beförderungstag - gilt inklusive Begleitperson.
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler soll am 07.08.2023 beginnen.
Der Beförderungsauftrag wird bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 erteilt (letzter Beförderungstag: 05.07.2024; 198 Beförderungstage).
Linie IFÖ 6
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/3 Florastraße 26 45875 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt.
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2022/2023.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Die Fahrten sind mit mehreren Bussen durchzuführen. Die Fahrer/innen müssen im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein.
Für jedes Fahrzeug vom Beförderungsunternehmen ist eine Begleitperson zu stellen. Das Angebot - Preis pro Beförderungstag - gilt inklusive Begleitperson.
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler soll am 07.08.2023 beginnen.
Der Beförderungsauftrag wird bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 erteilt (letzter Beförderungstag: 05.07.2024; 198 Beförderungstage).
Linie IFÖ 7
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/3 Florastraße 26 45875 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt.
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2022/2023.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Die Fahrten sind mit mehreren Bussen durchzuführen. Die Fahrer/innen müssen im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein.
Für jedes Fahrzeug vom Beförderungsunternehmen ist eine Begleitperson zu stellen. Das Angebot - Preis pro Beförderungstag - gilt inklusive Begleitperson.
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler soll am 07.08.2023 beginnen.
Der Beförderungsauftrag wird bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 erteilt (letzter Beförderungstag: 05.07.2024; 198 Beförderungstage).
Linie IFÖ 8
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/3 Florastraße 26 45875 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt.
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2022/2023.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Die Fahrten sind mit mehreren Bussen durchzuführen. Die Fahrer/innen müssen im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein.
Für jedes Fahrzeug vom Beförderungsunternehmen ist eine Begleitperson zu stellen. Das Angebot - Preis pro Beförderungstag - gilt inklusive Begleitperson.
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler soll am 07.08.2023 beginnen.
Der Beförderungsauftrag wird bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 erteilt (letzter Beförderungstag: 05.07.2024; 198 Beförderungstage).
Linie IFÖ 9
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/3 Florastraße 26 45875 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt.
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2022/2023.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Die Fahrten sind mit mehreren Bussen durchzuführen. Die Fahrer/innen müssen im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein.
Für jedes Fahrzeug vom Beförderungsunternehmen ist eine Begleitperson zu stellen. Das Angebot - Preis pro Beförderungstag - gilt inklusive Begleitperson.
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler soll am 07.08.2023 beginnen.
Der Beförderungsauftrag wird bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 erteilt (letzter Beförderungstag: 05.07.2024; 198 Beförderungstage).
Linie IFÖ 10
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/3 Florastraße 26 45875 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt.
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2022/2023.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Die Fahrten sind mit mehreren Bussen durchzuführen. Die Fahrer/innen müssen im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein.
Für jedes Fahrzeug vom Beförderungsunternehmen ist eine Begleitperson zu stellen. Das Angebot - Preis pro Beförderungstag - gilt inklusive Begleitperson.
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler soll am 07.08.2023 beginnen.
Der Beförderungsauftrag wird bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 erteilt (letzter Beförderungstag: 05.07.2024; 198 Beförderungstage).
Linie IFÖ 11, 12 und 13
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/3 Florastraße 26 45875 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt.
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2022/2023.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Die Fahrten sind mit mehreren Bussen durchzuführen. Die Fahrer/innen müssen im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein.
Für jedes Fahrzeug vom Beförderungsunternehmen ist eine Begleitperson zu stellen. Das Angebot - Preis pro Beförderungstag - gilt inklusive Begleitperson.
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler soll am 07.08.2023 beginnen.
Der Beförderungsauftrag wird bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 erteilt (letzter Beförderungstag: 05.07.2024; 198 Beförderungstage).
Linie IFÖ 14
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/3 Florastraße 26 45875 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt.
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2022/2023.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Die Fahrten sind mit mehreren Bussen durchzuführen. Die Fahrer/innen müssen im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein.
Für jedes Fahrzeug vom Beförderungsunternehmen ist eine Begleitperson zu stellen. Das Angebot - Preis pro Beförderungstag - gilt inklusive Begleitperson.
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler soll am 07.08.2023 beginnen.
Der Beförderungsauftrag wird bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 erteilt (letzter Beförderungstag: 05.07.2024; 198 Beförderungstage).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bietenden - Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 1 - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren.
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bietenden - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 2 - Bitte benennen Sie möglichst drei Referenzen der vergangenen drei Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
- Erklärung des Bietenden - Unternehmensstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 3 - Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521
- Anlage 2 - Zusätzliche Linien (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Fahrzeugpreise, die bei Einrichtung zusätzlicher Linien eingesetzt werden - Anlage 2
- Eigenerklärung - Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1Y8LH70R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]