Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule in Bad Mergentheim - Sonnenschutzanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 61.409.010.07-06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Mergentheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97980
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-mergentheim.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bad-mergentheim.de/de/verwaltung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule in Bad Mergentheim - Sonnenschutzanlagen
Sonnenschutzanlagen
97980 Bad Mergentheim, Kopernikusstraße 8
Die Große Kreisstadt Bad Mergentheim plant auf dem Gelände Kopernikusstraße 8, DE 97980 Bad Mergentheim, Flur-Nr. 9, Flurstück 3764, den Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule mit Ganztagesbereich. Der Neubau wird neben dem Wohngebiet Auenland am Ortsrand von Bad Mergentheim errichtet. Der geplante Neubau verfügt im Bereich der Grundschule über drei Vollgeschosse. Die eingeschossige Mensa mit Räumen für den Ganztag bildet mit dem Hauptbau der Grundschule ein zusammenhängendes Erdgeschoss. Das Gebäude ist in wesentlichen Teilen als Holzkonstruktion geplant und soll in Holz-Beton-Hybridbauweise errichtet werden. Beton wird dort zum Einsatz gebracht, wo dies aus statischen, bauphysikalischen brandschutztechnischen Gründen sinnvoll ist. Die Beschaffungsmaßnahme umfasst: 126 Stück motorgesteuerte Außenmarkisen mit Seilführung in verschiedenen Einzelgrößen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule in Bad Mergentheim - Sonnenschutzanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höchstädt
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 89420
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe-Durlach
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rp-karlsruhe.de
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."