Gebäudereinigung in verschiedenen Liegenschaften des Rhein-Sieg-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0100-22-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in verschiedenen Liegenschaften des Rhein-Sieg-Kreises
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 4 Außenstellen im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis sowie Glas- und Rahmenreinigung in 19 Liegenschaften im gesamten Rhein-Sieg-Kreis
Unterhalts- und Grundreinigung Objekte rechtsrheinisch
Jugendhilfezentrum Eitorf Eichelkamp 17 53783 Eitorf weitere Erfüllungsorte:
- Jugendhilfezentrum Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
- Interimsgebäude Technopark, Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin
- Frauenhaus, Hangweg 91, 53757 Sankt Augustin
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 4 Verwaltungseinrichtungen im rechtsrheinischen Kreisgebiet mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 560.360 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 5.250 m².
Dieser Vertrag wird für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung (1. Oktober 2023), im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag, auch objekt- oder losweise, mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Über diesen Termin hinaus verlängert sich der Vertrag unter Berücksichtigung der nachstehenden Kündigungsregelungen bis zum 31.12.2026. Bei nicht erfolgter fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag unter Berücksichtigung der im Vertrag vorgesehenen Kündigungsregelungen automatisch um ein weiteres Vertragsjahr.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Glas- und Rahmenreinigung
- Berufskolleg Rochusstr. 30 53123 Bonn - Vorgebirgsschule, Schlossweg 6, 53347 Alfter
- Waldschule, Witterschlicker Allee 6, 53347 Alfter und An der alten Eiche 10, 53340 Meckenheim
- Schule an der Wicke, Kirchgasse 24, 53347 Alfter
- Berufskolleg, Schöllerstr. 31, 53783 Eitorf
- Carl-Reuther-Berufskolleg, Fritz-Jacobi-Str. 20, 53773 Hennef
- Berufskolleg, Gartenstr. 6, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
- Richard-Schirrmann-Schule, Im Bröltal 7, 53773 Hennef und Bodelschwinghstr. 6, 51570 Windeck
- Berufskolleg, Hochstr. 1-7, 53721 Siegburg
- Rudolf-Dreikurs-Schule, Grüner Weg 1 und Arndtstr. 2, 53721 Siegburg
- Richard-Schirrmann-Schule, Hochstr. 5, 53721 Siegburg
- Heinrich-Hanselmann-Schule, Arnold-Janssen-Str. 25c, 53757 St. Augustin
- Berufskolleg, Rheingoldweg 16a, 53604 Bad Honnef
- Georg-Kerschensteiner-Berufskolleg, Kerschensteiner Str. 4, 53844 Troisdorf
- Förderschule, Rosseler Str. 2, 51570 Windeck
- Schule am Rotter See, Kerschensteiner Str. 1, 53844 Troisdorf
Glas- und Rahmenreinigung in 19 Liegenschaften im gesamten Rhein-Sieg-Kreis mit einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 48.930 m²
Dieser Vertrag wird für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung (1. Oktober 2023), im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag, auch objekt- oder losweise, mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Über diesen Termin hinaus verlängert sich der Vertrag unter Berücksichtigung der nachstehenden Kündigungsregelungen bis zum 31.07.2025. Bei nicht erfolgter fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag unter Berücksichtigung der im Vertrag vorgesehenen Kündigungsregelungen automatisch um ein weiteres Vertragsjahr.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.07.2026, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Der Bewerber hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsformulars) zu erklären. Die Erklärung ist - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmer fristgerecht vorzulegen.
b) Nachweis über Eintragung im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bei der für den Betriebssitz zuständigen Handwerkskammer bzw. Nachweis einer entsprechenden Ausnahmebewilligung für Unternehmen, die ihren Betriebssitz nicht in Deutschland haben,
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers über die rückstandlose Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters,
d) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandlose Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Unfallversicherung oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters.
Die unter b) bis d) aufgeführten Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle nur vom vorgesehenen Auftragnehmer oder dem engeren Bieterkreis innerhalb der vorgegebenen (angemessenen) Frist vorzulegen. Sie dürfen das aktuelle Gültigkeitsdatum nicht überschreiten oder älter als 1 Jahr sein.
Bietergemeinschaften haben auf Anforderung der Vergabestelle eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebotes in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft wird die Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes "Bietergemeinschaftserklärung" empfohlen.
a) Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft über den Umsatz des/der Unternehmen/s, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (nur vom vorgesehenen Auftragnehmer bzw. den in der engeren Auswahl befindlichen Bietern).
Der unter b) aufgeführte Nachweis ist auf Verlangen der Vergabestelle nur vom vorgesehenen Auftragnehmer oder dem engeren Bieterkreis innerhalb der vorgegebenen (angemessenen) Frist vorzulegen.
a) Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. einschließlich Nachunternehmer) über die Betriebsgröße/Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
b) zwei Referenzangaben unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart, Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung),
c) Übersicht der für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung,
d) Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung des Personaleinsatzes,
e) Benennung der technischen Leitung unter Angabe der beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung,
f) Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise für Nachunternehmer.
Für den Nachweis wird die Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" empfohlen.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit/Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (§ 43 Abs. 2 VgV).
Die Nichtbeachtung der unter Ziffer III.1.1 - III.1.3 aufgeführten Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Angebotsausschluss.
Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, vorbehalten.
Der Abschluss des den Vergabeunterlagen beigefügten Integritätsvertrags ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Bieterkreis beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote, die unter Zuhilfenahme des Bietertools über das Vergabeportal eingereicht werden, zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Angebotsunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf dem Vergabeportal registrierten Bewerber mittels Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe der Angebote die Aktualität der auf dem Vergabeportal hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes Angebotsformular
- vollständige Angebotskalkulationen (kompletter Ordner "Produktstruktur")
- Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend, nur von Bietergemeinschaften einzureichen)
- Formblatt Verzeichnis Nachunternehmerleistungen (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern)
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Eignung
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert / nur für Bietergemeinschaften)
- Nachweis über Eintragung im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bei der für den Betriebssitz zuständigen Handwerkskammer bzw. Nachweis einer entsprechenden Ausnahmebewilligung für Unternehmen die ihren Betriebssitz nicht in Deutschland haben
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandlose Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Unfallversicherung oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags
- Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise von Nachunternehmern
Den Bietern wird die Möglichkeit gegeben, die Objekte individuell nach Terminabsprache mit den jeweiligen Ansprechpartnern der Gebäude zu besichtigen (Einzelheiten siehe Objektliste).
Sollten Angebote ohne vollständig in dem/den Los/en bearbeiteter Angebotskalkulation eingehen, die Datei "Angebot Lose" fehlen oder die im Angebotsformular eingesetzten Preise von den gespeicherten Daten der Angebotskalkulation abweichen oder die dort vorgegebene Dateistruktur verändert oder umbenannt sein, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben.
Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft.
Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glasreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung zu Beginn der Vertragslaufzeit) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn.
Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung zu Beginn der Vertragslaufzeit sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen. Die zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen.
Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen ergeben.
Der Zuschlag wird auf das preisgünstigste Angebot je Los erteilt. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil. Ziffer 10 Satz 2 der Bewerbungsbedingungen findet insoweit keine Anwendung.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder über erfolgte Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Rückfragen zum Vergabeverfahren oder zu den -unterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDCN2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.