Sicherheitsdienstleistungen für die Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft Referenznummer der Bekanntmachung: S-SCHWELM-2023-0008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwelm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für die Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft
Sicherheitsdienstleistungen für die Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft der Stadt Schwelm
Zahl der einzusetzenden Mitarbeiter: zwei Mitarbeiter im täglichen Schichtbetrieb in der geforderten Einsatzzeit im benannten Objekt.
Regelmäßige Einsatzzeiten
Wachdienst: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, sieben Tage die Woche
maximale Laufzeit: 24 Monate
I. Eignungskriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (3.000.000 € für Sach-, Personen- und Vermögenschäden
2. fachliche Eignung
- für alle eingesetzten Mitarbeiter muss ein Sachkundenachweis nach § 34Aa GewO vorgelegt werden
- Nachweis einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit (Ausbildungsabschluss) im eigenen Personalstamm
- 2 Referenzen aus den letzten drei Jahren für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in einer kommunalen Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft vergleichbarer Größe
3. rechtliche Eignung:
keine
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden)
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Ausführungszeitraum
maximal: 24 Monate
VI. Zuschlagskriterium
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
VII. Preisgleitklausel
Während der Laufzeit des Vertrages ist eine Anpassung des Preises, auf den der Zuschlag erteilt wurde, grundsätzlich ausgeschlossen; der Preis ist bei Angebotsabgabe auskömmlich für die Laufzeit zu kalkulieren.
Ausgenommen hiervon sind Anpassungen, die infolge von Erhöhungen des Mindestlohns bzw. der tariflichen Löhne innerhalb eines durch den Auftragnehmer durchgängig anzuwendenden Tarifvertrags oder infolge eines unfreiwilligen Wechsel des für den Auftragnehmer anzuwendenden Tarifvertrags ergeben; diese Anpassungen kann der Auftragnehmer gegenüber der Auftraggeberin unter Nachweis der Mindest- bzw. Tariflohnsteigerung und der dadurch bedingten Erhöhung des bei der Angebotsabgabe kalkulatorisch zugrunde gelegten Personalkostenanteils geltend machen.
Ausgeschlossen sind dagegen Anpassungen infolge von Erhöhungen der tariflichen Löhne durch einen freiwilligen Wechsel des bislang anwendbaren Tarifvertrages durch den Auftragnehmer sowie außertarifliche Lohnzahlungen über Tarifvergütung des Auftragnehmers. Höhere Sachkosten (u.a. Materialpreiserhöhungen) berechtigen den Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrages nicht zu Nachforderungen oder Anpassungen gegenüber dem Auftraggeber.
Bitte beachten Sie die Checkliste für die Angebotsabgabe.
Kaiserstraße 69, 58332 Schwelm
Sicherheitsdienstleistungen für die Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft der Stadt Schwelm Zahl der einzusetzenden Mitarbeiter: zwei Mitarbeiter im täglichen Schichtbetrieb in der geforderten Einsatzzeit im benannten Objekt. Regelmäßige Einsatzzeiten Wachdienst: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, sieben Tage die Woche maximale Laufzeit: 24 Monate I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (3.000.000 € für Sach-, Personen- und Vermögenschäden 2. fachliche Eignung - für alle eingesetzten Mitarbeiter muss ein Sachkundenachweis nach § 34Aa GewO vorgelegt werden - Nachweis einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit (Ausbildungsabschluss) im eigenen Personalstamm - 2 Referenzen aus den letzten drei Jahren für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in einer kommunalen Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft vergleichbarer Größe 3. rechtliche Eignung: keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum maximale Laufzeit: 24 Monate VI. Zuschlagskriterium Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. VII. Preisgleitklausel Während der Laufzeit des Vertrages ist eine Anpassung des Preises, auf den der Zuschlag erteilt wurde, grundsätzlich ausgeschlossen; der Preis ist bei Angebotsabgabe auskömmlich für die Laufzeit zu kalkulieren. Ausgenommen hiervon sind Anpassungen, die infolge von Erhöhungen des Mindestlohns bzw. der tariflichen Löhne innerhalb eines durch den Auftragnehmer durchgängig anzuwendenden Tarifvertrags oder infolge eines unfreiwilligen Wechsel des für den Auftragnehmer anzuwendenden Tarifvertrags ergeben; diese Anpassungen kann der Auftragnehmer gegenüber der Auftraggeberin unter Nachweis der Mindest- bzw. Tariflohnsteigerung und der dadurch bedingten Erhöhung des bei der Angebotsabgabe kalkulatorisch zugrunde gelegten Personalkostenanteils geltend machen. Ausgeschlossen sind dagegen Anpassungen infolge von Erhöhungen der tariflichen Löhne durch einen freiwilligen Wechsel des bislang anwendbaren Tarifvertrages durch den Auftragnehmer sowie außertarifliche Lohnzahlungen über Tarifvergütung des Auftragnehmers. Höhere Sachkosten (u.a. Materialpreiserhöhungen) berechtigen den Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrages nicht zu Nachforderungen oder Anpassungen gegenüber dem Auftraggeber. Bitte beachten Sie die Checkliste für die Angebotsabgabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland