Absicht der zusätzlichen Beauftragung von einem Fahrzeug HF6 Referenznummer der Bekanntmachung: 2014S033054363
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvb-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Absicht der zusätzlichen Beauftragung von einem Fahrzeug HF6
Aus vergaberechtlicher Sicht zulässig, die Fahrzeugstückzahl im laufenden HF6-Projekt ohne Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung um ein weiteres, baugleiches Fahrzeug zu erhöhen.
Die Erhöhung der Fahrzeuganzahl ist zur Erhöhung der Werkstatt- und Dispositionsreserve erforderlich. Aufgrund der geringen Fahrzeugreserve ist ohne die zeitnahe Beschaffung des zusätzlichen Reservefahrzeugs vermehrt mit Störungen des Betriebsablaufs zu rechnen.Würde die Beschaffung des weiteren Fahrzeugs im Rahmen eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, wäre dies für die KVB mit erheblichen Zusatzkosten sowie technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung des Fahrzeug verbunden.
Bei einem Herstellerwechsel hätte die KVB ganz erhebliche Mehrkosten in Form von Einmalkosten für Entwicklung, Konstruktion und Zulassung des einzelnen Fahrzeugs zu tragen, die den Kaufpreis des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen.
Köln
Das zusätzliche Fahrzeug wird gemäß Fortschreibung des bisher abgestimmten Lieferplans an die Kölner Verkehrs-Betriebe ausgeliefert. Grundsätzlich gelten die Regelungen des Hauptvertrages vom 18.03.2015 fort. Im Zuge dieser betrieblichen Notwendigkeit erscheint eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bereits bestehenden Auftrags über die Lieferung von 29 Hochflurfahrzeugen HF6 baugleiche Fahrzeuge aus wirtschaftlicher und technischer Sicht als einzig sinnvolle Möglichkeit. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte aus diversen Gründen bei der hier zu beschaffenden Kleinserie von nur einem Fahrzeug erhebliche technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung des zusätzlichen Fahrzeuges zur Folge und würde beträchtliche Zusatzkosten für die KVB nach sich ziehen. Nach intensiver Prüfung, insbesondere vor dem Hintergrund des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, ist die KVB daher zu dem Entschluss gekommen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bestehenden Auftrags „HF6" anzustreben. Die Beschaffung einer Kleinserie an Hochflur-Stadtbahnen von einem anderen Auftragnehmer als dem Auftragnehmer für die 29 Hochflurfahrzeuge wäre u.a. mit den folgenden unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten und technischen Schwierigkeiten für die KVB verbunden:
• Einmalkosten für die Entwicklung der Stadtbahnen
• Planungskosten
• betrieblicher Mehraufwand
• Auswirkungen auf das Instandhaltungs- und Fahrpersonal
Bei einem Auftragnehmerwechsel würden die Fahrzeuge erheblich später geliefert werden, so dass u.a. den betrieblichen Anforderungen nicht nachgekommen werden kann.
unter II 2.5 wird unter dem Zuschlagskriterium nicht die Auswahlmöglichkeit des wirtschaftlichsten Angebots dargelegt, die KVB hatte mit damaligen Zuschlag das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist die nachträgliche Änderung eines bestehenden öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn
- zusätzliche Lieferleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und
- ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
- mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
Diese Voraussetzungen dürften im vorliegenden Fall erfüllt sein.
Die Erforderlichkeit eines zusätzlichen Fahrzeugs ergibt sich aus den betrieblichen Bedürfnissen der KVB.
Derzeit stehen 199 Hochflurfahrzeuge zur Abdeckung eines Bedarfes von 187 Fahrzeugen zur Verfügung. Die entsprechende Werkstatt- und Dispositionsreserve von 6% lässt bei der Verteilung der Hochflurfahrzeuge auf verschiedene Baureihen keinen kontinuierlichen Betrieb auf Grund der notwendigen planbaren Wartungsarbeiten zu. Zur Erhöhung der Werkstatt- und Dispositionsreserve ist letztendlich die Erhöhung der Fahrzeuganzahl erforderlich.
Mit einem dreißigsten Fahrzeug HF6 würde sich nicht nur die zur Verfügung stehende Reserve erhöhen. Da die HF6-Fahrzeuge nur in Doppeltraktion eingesetzt werden, wäre es mit einem dreißigsten, baugleichen Fahrzeug möglich, einen weiteren vollständigen HF6-Zugverband zu bilden und flexibler auf Störungen zu reagieren. Mit einer geraden Fahrzeuganzahl lassen sich technisch einfacher einsatzfähige Fahrzeugpaare bilden. Im Störungsfall, aber auch bei geplanten Fahrzeugausfällen wegen Fristarbeiten würde eine „Reserve-Doppeltraktion“ mehr Sicherheit für einen reibungslosen Betrieb bieten, als (wie bisher) ein einzelnes Fahrzeug.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Beschaffung eines weiteren HF6-Fahrzeug betrieblich geboten, um den fahrplanmäßigen Betrieb des Stadtbahnverkehrs in der von der Stadt Köln geforderten Qualität sicherzustellen.
Die KVB verfolgt das Ziel, einen zuverlässigen fahrplanmäßigen Betrieb des Stadtbahnverkehrs zu gewährleisten. Um diesem Ziel nachzukommen, ist die schnellstmögliche Erhöhung des Fahrzeugbestands unabdingbar. Die wettbewerbliche Beschaffung eines einzelnen Fahrzeugs bei einem anderen Hersteller würde wesentlich länger dauern als die Beschaffung eines weiteren, baugleichen Fahrzeuges durch Erweiterung des bestehenden HF6-Vertrags. Für die Konstruktion, Fertigung, Erprobung und Zulassung einer Stadtbahn ist realistischer Weise ein Zeitraum von ca. 7 Jahren anzusetzen.
Die Beschaffung des Reservefahrzeugs von einem anderen Hersteller wäre für die KVB zudem mit unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bzw. Risiken verbunden. Die gesonderte Beschaffung eines einzelnen Stadtbahnfahrzeugs hätte erhebliche praktische Schwierigkeiten bei dessen Gebrauch und Instandhaltung zur Folge. Für das Reservefahrzeug müsste sowohl das Werkstatt- als auch das Fahrpersonal gesondert anhand der Spezifika der einzelnen Stadtbahn geschult werden, was wiederum die ohnehin knappen personellen Kapazitäten der KVB belastet.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de