Fassaden- und Schadstoffsanierung Sekundarschule Horn-Bad Meinberg: Dachdeckung- und abdichtung Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ-074/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Horn-Bad Meinberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32805
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.horn-badmeinberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fassaden- und Schadstoffsanierung Sekundarschule Horn-Bad Meinberg: Dachdeckung- und abdichtung
Dachdeckungs-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten, insbesondere Herstellen von Anschlüssen von bestehenden Bitumendachbahnsystemen an neu montierte Fassadenelemente.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Energetische Fassadensanierung, Schadstoffsanierung und Restrukturierung des Raumkonzeptes der Sekundarschule Horn - Bad Meinberg: Die Sekundarschule Horn - Bad Meinberg gliedert sich in Gebäude SEK I und II.Gegenstand der Arbeiten ist dasGebäude II der Sekundarschule Hier werden die Leistungen Dachdeckungs-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten, insbesondere Herstellen von Anschlüssen von bestehenden Bitumendachbahnsystemen an neu montierte Fassadenelemente des 2. Bauabschnittes ausgeschrieben:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.