Studie zu SDN-Komponenten und Testarchitekturen Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.31 - 0253/22/VV : 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]031
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Studie zu SDN-Komponenten und Testarchitekturen
Studie zu SDN-Komponenten und Testarchitekturen
Durch die zunehmende Bedeutung von SDN als auch der zu erwartenden Ablösung klassischer IP-Netzwerke ist eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik unverzichtbar. Gerade in Sicherheitsbereichen, für den der Einsatz zeitgemäßer Technologien eine wichtige Rolle spielt, ist der Aufbau einer technisch tiefgehenden Expertise über den Einsatz von SDN-Technologien unerlässlich. Um die Komplexität des SDN-Charakters in seiner Tiefe zu fassen ist neben der theoretischen Betrachtung des Themas auch der praktische Aspekt nicht zu vernachlässigen. Neben der zukünftigen Weiterentwicklung SDN-basierter Systeme, müssen diese auch hinsichtlich ihrer Sicherheit evaluiert werden. Ein erster Schritt dahin, solche Systeme systematisch zu analysieren, soll in dieser Studie umgesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Studie zu SDN-Komponenten und Testarchitekturen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.