Wartung und Entstörungsdienstleistung an den Gasgeräteanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: SW_Herne_GGW_2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewmr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Entstörungsdienstleistung an den Gasgeräteanlagen
Die Stadtwerke Herne AG (stwh) betreibt circa eigene 1.000 Gasheizungsanlagen (WEA) bei Wärmevertragskunden. Die Stadtwerke Herne AG beabsichtigt die jährlichen Wartungen und den 24h-Entstörungsdienst an diesen Vertragsanlagen durch Fachunternehmen der SHK-Branche in ihrem Auftrag und zu ihren Lasten ausführen zu lassen. Vor diesem Hintergrund sucht stwh für ihre Gasheizungsanlagen, welche vorwiegend im Stadtgebiet Herne inkl. eines ca. 30km-Radius liegen, geeignete Interessenten, die insbesondere die Durchführung von Wartungen und Reparaturen an Gasgeräten sowie Entstörungsdienste an WEAs anbieten.
Der Einsatzort liegt vorwiegend im Stadtgebiet Herne zzgl. eines 30km Radius.
Wartungs- und Entstörungsdienstleistungen an den Gasgeräteanlagen der Stadtwerke Herne AG
Im Rahmen der Vergabe wird das Los 1 in ein Haupt- (1.1) und ein Nebenteil (1.2) unterteilt.
1.1 Hauptteil: umfasst 65% der Anlagen im Stadtgebiet Herne und einem Radius von 30 Kilometern
1.2 Nebenteil: umfasst 35% der Anlagen im Stadtgebiet Herne und einem Radius von 30 Kilometern
Das Zuschlagskriterium ist zu 80% der Angebotspreis und zu weiteren 20% das Vorhandensein von fachspezifischen Fortbildungen.
Die Auftragserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien.
a) Variabler Preiskorridor:
Zuerst wird die Basis auf Grundlage des vorliegenden Erstangebotes für den Hauptteil (1.1) festgesetzt. Das Angebot des Bieters mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot für den Hauptteil (1.1) ist die Basis für die weitere Angebotsbewertung (Preisbasis). Übersteigt das vorliegende Erstangebot eines Bieters im Nebenteil (1.2) den wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis (Preisbasis) um mehr als 20%, so wird dieses Angebot vom weiteren Vergabeverfahren für den Nebenteil (1.2) ausgeschlossen.
b) Zuschlagslimitierung:
Der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis für das jeweilige Teillos (1.1 / 1.2) erhält den Zuschlag.
Sollte derselbe Bieter für verschiedene Teillose (1.1 / 1.2) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag für den Hauptteil (1.1). Sein Angebot für den Nebenteil (1.2) wird bei der weiteren Vergabe nicht weiter berücksichtigt und scheidet somit aus. Sollte durch Anwendung des variablen Preiskorridors kein Bieter mehr für eine Auftragsvergabe verfügbar sein, so findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. In diesem Fall erhält der Bieter den Zuschlag für den Haupt- (1.1) und Nebenteil (1.2). Das Angebot ist für beide Teile (1.1 und 1.2) einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung und Entstörung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle interessierten Firmen müssen sich anhand des zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrags zzgl. der geforderten Unterlagen um die Teilnahme am Verfahren bewerben. Alle Unterlagen werden ausschließlich über den unter Ziffer I.3) benannten Kommunikationsbereich (Vergabeplattform) zur Verfügung gestellt. Die gesamte Kommunikation inkl. der Frage- und Antwortstellungen findet ausschließlich in diesem Kommunikationsbereich statt. Alle Interessenten haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, die bereitgestellten Informationen rechtzeitig abzurufen. Achtung: Sämtliche Unterlagen sind bereits abrufbar. Das heißt, dass auch Unterlagen abrufbar sind, die erst mit der Angebotsabgabe nach Aufforderung einzureichen sind. Reichen Sie daher bitte nur die
geforderten Unterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ein! Reichen Sie Ihre Fragen nach Möglichkeit bitte bis zum 14.02.2023 um 10:00 Uhr ein. Nach Fristablauf eingehende oder telefonisch gestellte Fragen werden wir aus Gründen der Chancengleichheit grds. nicht beantworten. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen und sämtliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache zu führen. Nichtdeutschsprachige Unterlagen müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRD94M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.