Erfassung, Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen sowie Betrieb eines Wertstoffhofes in der Stadt Rees
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rees
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 46459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-rees.de/rathaus/dienstleistungen/Abfallbeseitigung/
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung, Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen sowie Betrieb eines Wertstoffhofes in der Stadt Rees
LOS 1: Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Stadt Rees
LOS 2: Sammlung und Beförderung von Schadstoffen in der Stadt Rees
LOS 3: Betrieb eines Wertstoffhofes sowie Erfassung und Transport von kommunalen Abfällen in der Stadt Rees
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Stadt Rees
Stadt Rees
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Stadt Rees in einem Umfang pro Jahr von
- ca. 3.608 Tonnen Restabfall
- ca. 2.100 Tonnen Bioabfall
- ca. 1.300 Tonnen Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
- ca. 400 Tonnen Rest-Sperrmüll
- ca. 160 Tonnen Holz-Sperrmüll
- ca. 5 Tonnen Metall- Sperrmüll
- ca. 34 Tonnen Elektroaltgeräte
sowie die Behältergestellung mit Behälterbewirtschaftung.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Sammlung und Beförderung von Schadstoffen in der Stadt Rees
Stadt Rees
Sammlung und Beförderung von Schadstoffen sowie Elektrokleingeräte in der Stadt Rees an 12 Sammelterminen im Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Betrieb eines Wertstoffhofes sowie Erfassung und Transport von kommunalen Abfällen in der Stadt Rees
Stadt Rees
Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem von der Stadt Rees bereitgestellten Gelände in einem Umfang von ca. 416 Stunden por Jahr.
Erfassung und Transport von kommunalen Abfällen auf dem Wertstoffhof in einem Umfang pro Jahr von
- ca. 114 Tonnen Sperrabfall
- ca. 185 Tonnen Altholz
- ca. 25 Tonnen Altmetall
- ca. 15 Tonnen Kühlgeräte
- ca. 58 Tonnen E-Schrott
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Stadt Rees
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Beförderung von Schadstoffen in der Stadt Rees
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb eines Wertstoffhofes sowie Erfassung und Transport von kommunalen Abfällen in der Stadt Rees
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß §39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 EUR dient lediglich als Platzhalter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.