Rahmenvereinbarung über die Lieferung eines neuen Zutrittskontrollsystems Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-010-AMS-OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rkh-gesundheit.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung eines neuen Zutrittskontrollsystems
Rahmenvereinbarung über die Lieferung eines neuen Zutrittskontrollsystems.
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Bereiche ,,Mechanik" und ,,Elektronik"
RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH Posilipostr. 4 71640 Ludwigsburg, RKH Klinikum Ludwigsburg Posilipostr. 4 71640 Ludwigsburg, RKH Krankenhaus Bietigheim-Vaihingen Riedstraße 71321 Bietigheim, RKH Orthopädische Klinik Markgröningen Kurt-Lindemann-Weg 10 71706 Markgröningen, RKH Krankenhaus Mühlacker Hermann-Hesse-Str. 34 75417 Mühlacker, RKH Krankenhaus Neuenbürg Marxzeller Str. 46 75305 Neuenbürg, RKH Fürst-Stirum-Klinik Gutleutstr. 1-14 76646 Bruchsal, RKH Rechbergklinik Edisonstr. 10 75015 Bretten, RKH Geriatrische Rehabilitations-Klinik Hermann-Hesse-Str. 34 75417 Mühlacker, RKH Gesundheitszentrum Marbach Im Bannmüller 8 71762 Marbach, RKH Simulationszentrum Franckstraße 45 71665 Vaihingen, AEMP Bretten Edisonstr.10 75015 Bretten, Logistikzentrum RKH Kliniken Hermann-Hagenmeyer-Str. 1, 71636 Ludwigsburg
Die Zielsetzung bei der Einführung des neuen Zutrittskontrollsystems und neuer mechanischer Schließtechnik bei den RKH ist die Implementierung eines einheitlichen und zukunftsweisenden Zutrittssystems, mit dem die komplexen heutigen und zukünftigen Anforderungen an die Sicherheit der Krankenhäuser und Kliniken der RKH bestmöglich unterstützt werden.
Die Ausgabe und Rücknahme von Schlüsseln und Transpondern sollen zentral gespeichert werden, Arbeitsabläufe für die Anwender vereinfacht, sowie die Verwaltung beschleunigt und transparent gestaltet werden.
Das Zutrittssystem muss das überarbeitete Sicherheitskonzept der RKH als Bestandteil der kritischen Infrastruktur unterstützen und sicherstellen, dass weiterhin Bereiche und Räume nur von berechtigten Personen betreten werden. Dazu sind die Räume einer Abteilung in Abstimmung mit dem Personal / den Nutzern und der Abteilung Objektschutz in Zonen eingeteilt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen dienen ausschließlich als Kalkulationsgrundlage für das Preisangebot.
Sie wurden auf Basis der bisherigen Abnahmemengen für den Vergleichszeitraum ermittelt. Das bedeutet, dass die Mengen im Vergabezeitraum nach oben oder unten abweichen können. Es gibt von Seiten des Bieters keinen Anspruch auf die Abnahme der im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in Papierform.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCS6JST
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
- Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rkh-gesundheit.de