Metallbau-, Verglasungs- und Beschlagarbeiten Sanierung Goethe-Schule, Stelzentrakt Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2023_0049_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbau-, Verglasungs- und Beschlagarbeiten Sanierung Goethe-Schule, Stelzentrakt
Sanierung Goetheschule, Stelzentrakt
Goetheplatz 1, 44791 Bochum
Metallbau-, Verglasungs- und Beschlagarbeiten
( DIN 18360, DIN 18361, DIN 18357 )
Goethe-Schule
Goetheplatz 1
44791 Bochum
85 hochwärmegedämmte, pulverbeschichtete Aluminiumfenster- und Außentüranlagen mit beidseitiger VSG-Verglasung, inklusive Fensterbänken, Bauteilanschlüssen, zusätzlicher gegen Absturz sichernder Verglasung, 76 Raffstoreanlagen und zwei RWA-Anlagen nebst Zentralen und Steuerelementen. Weiterhin 5 pulverbeschichtete Glas-Aluminium-Innentürelemente(VSG) mit oder ohne Brandschutzanforderungen, nebst Bauteilanschlüssen und sonstige Bauteilen gemäß Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Metallbau-, Verglasungs- und Beschlagarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48432
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).