FE 82.0813/2023 Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen in Pkw / Erhebung 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 82.0813/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0813/2023 Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen in Pkw / Erhebung 2023
FE 82.0767/2021
Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen / Erhebung 2021
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Für die Verkehrssicherheit und Planung politischer Maßnahmen sind fundierte Informationen über die tatsächliche Marktdurchdringung moderner Fahrzeugsicherheitssysteme (FSS) von großer Bedeutung. Automatische Fahrzeugsicherheitssysteme wie ABS oder elektronische Stabilitätssysteme sind schon jetzt Bestandteil eines Großteils der Fahrzeugflotte. Neben der Weiterentwicklung der bestehenden Systeme ist davon auszugehen, dass die Fahrzeuge zukünftig zunehmend mit weiteren Fahrerassistenzsystemen und kommunikationsbasierten kooperativen Sicherheitssystemen (C2X) ausgestattet werden. Die Fahrzeugsicherheitssystemen werden eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der zunehmenden Fahrzeugautomatisierung spielen.
Der erste Schwerpunkt des Projektes ist die Fortführung der Erhebung der Ausstattung von Pkw mit Fahrzeugsicherheitssystemen in Deutschland. Aufbauend auf der Vorstudie mit dem Machbarkeitsnachweis haben die Erhebungen (2013/2015/2017) Informationen zu mehr als 55 Fahrzeugsicherheitssystemen geliefert. Für das Erhebungsjahr 2019 wurden 62 ausgewählte Systeme im Detail u.a. nach Fahrzeugsegmenten ausgewertet. In der kommenden Erhebung kann die Befragung unter Verwendung der erarbeiteten Methodik fortgeführt werden. Als Alternative kann die Umstellung auf Online-Umfrage in Betracht gezogen werden.
Im Rahmen der Erhebung 2019 fand eine Pilotstudie im Motorrädersegment statt. Der zweite Schwerpunkt der Erhebung 2021 ist eine Hauptstudie in diesem Segment. In der Pilotstudie hat sich Online-Umfrage als Methode bewahrt. Der Auftragnehmer soll Verfahren der Erhebung auf Zweckmäßigkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Die im Rahmen des Projektes zu erhebenden Daten sollen langfristig zur Abschätzung eines etwaigen Sicherheitspotenzials beitragen und wissenschaftlich fundierte Maßnahmenempfehlungen auf Grundlage von Marktdaten ermöglichen. Zudem gehen die Ergebnisse in den „Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr“ ein, den die Bundesregierung alle zwei Jahre dem Bundestag vorlegt.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Erfahrung in der Konzeption und Durchführung telefonischer und/oder softwaregestützter online Befragungen; nachzuweisen durch: mindestens 3 Referenzprojekte, davon mindestens 2 im Verkehrsbereich, aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 1)
Erfahrungen in der statistischen Auswertung / Hochrechnung erhobener Daten nach gängigen statistischen Verfahren; nachzuweisen durch: mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 2)
Branchenkenntnisse und -erfahrungen bzgl. Fahrzeugsicherheitssysteme; nachzuweisen durch: Eigenerklärung 1 (Zeugnisse, Arbeitsbeispiele), ohne Formatvorlage
Technisches Wissen bzgl. Fahrzeugsicherheitssysteme; nachzuweisen durch: Eigenerklärung 2 (Arbeitsbeispiele und/oder Projekte), ohne Formatvorlage
Erfahrung in der Erstellung und Anpassung von Befragungssoftware; nachzuweisen durch: Eigenerklärung 3 (mit Beispielen), ohne Formatvorlage
Ausreichende Kapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung (auch für den Schwerpunkt der telefonischen Befragung); nachzuweisen durch: Eigenerklärung 4, ohne Formatvorlage
Technische Ausstattung für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung; nachzuweisen durch: Eigenerklärung 5, ohne Formatvorlage
Speziell geschulte Interviewer; nachzuweisen durch: Eigenerklärung 6, ohne Formatvorlage
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.