Fenster und Außentüren am Paul-Spiegel-Berufskolleg in Dorsten Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-024/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fenster und Außentüren am Paul-Spiegel-Berufskolleg in Dorsten
Das Gebäude 9 wird wie folgt beschrieben saniert.
Lage:
Das Gebäude 9 ist nur ein Teil des Paul-Spiegel-Berufskolleg in Dorsten. In den anderen Gebäuden findet während der Baumaßnahme weiterhin Schulbetrieb statt. Für die Lagerung von Materialien, Stellung von Containern und Baufahrzeugen steht ein eingeschränkter, eingezäunter Bereich zur Verfügung.
Die Nutzung von Flächen innerhalb der Baustelleneinrichtung durch einzelne Firmen ist auf jeden Fall im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Nutzer sind auf Beeinträchtigungen eingestellt, die aber im vertretbaren Rahmen bleiben sollen.
Lärmende Arbeiten sollten auf den von anderen Gebäuden abgewandten Seiten erfolgen oder konzentriert auf Pausenzeiten.
Insbesondere sind hierfür Ferienzeiten zu nutzen!
Fassade:
Die Fassaden werden energetisch saniert und erhalten eine Metallvorhangfassade. Die Metallvorhangfassade wird an der Süd- und Westseite des Gebäudes mit einer Pfosten-Riegelfassade und
bunten Glaseinsetzen aufgelockert.
Das Berufskolleg Logo ist im entsprechenden Größenverhältnis an der Nordseite im oberen Bereich der Fassade platziert.
Außenwände des Kellergeschosses werden freigeschachtet, abgedichtet, gedämmt und wieder verfüllt Fenster / Außentüren:
Die Fenster- und Außentürelemente werden energetisch saniert. Diese werden durch energieeffiziente Elemente getauscht. Die Fensterflächen erhalten teilweise Sonnenschutzanlagen und Verdunkelungsanlagen.
Paul-Spiegel-Berufskolleg Halterner Str. 15 46284 Dorsten
Das Gebäude 9 wird wie folgt beschrieben saniert.
Lage:
Das Gebäude 9 ist nur ein Teil des Paul-Spiegel-Berufskolleg in Dorsten. In den anderen Gebäuden findet
während der Baumaßnahme weiterhin Schulbetrieb statt. Für die Lagerung von Materialien, Stellung von
Containern und Baufahrzeugen steht eineingeschränkter eingezäunter Bereich zur Verfügung.
Die Nutzung von Flächen innerhalb der Baustelleneinrichtung durch einzelne Firmen ist auf jeden Fall im
Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Nutzer sind auf Beeinträchtigungen eingestellt, die aber im vertretbaren Rahmen bleiben sollen.
Lärmende Arbeiten sollten auf den von anderen Gebäuden abgewandten Seiten erfolgen oder konzentriert
auf Pausenzeiten.
Insbesondere sind hierfür Ferienzeiten zu nutzen!
Fassade:
Die Fassaden werden energetisch saniert und erhalten eine Metallvorhangfassade. Die
Metallvorhangfassade wird an der Süd- und Westseite des Gebäudes mit einer Pfosten-Riegelfassade und
bunten Glaseinsetzen aufgelockert.
Das Berufskolleg Logo ist im entsprechenden Größenverhältnis an der Nordseite im oberen Bereich der
Fassade platziert.
Außenwände des Kellergeschosses werden freigeschachtet, abgedichtet, gedämmt und wieder verfüllt
Fenster / Außentüren:
Die Fenster- und Außentürelemente werden energetisch saniert. Diese werden durch energieeffiziente
Elemente getauscht. Die Fensterflächen erhalten teilweise Sonnenschutzanlagen und
Verdunkelungsanlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: ILAWA
NUTS-Code: PL621 Elbląski
Postleitzahl: 14-200
Land: Polen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D9M8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.