Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 für die Feuerwehr 71397 Leutenbach Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leutenbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69242
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 für die Feuerwehr 71397 Leutenbach
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 auf einem passenden Fahrgestell mit zuschaltbarem Allradantrieb für die Feuerwehr 71397 Leutenbach mit Beladung für die Feuerwehr 71397 Leutenbach Abt. Leutenbach aufgeteilt in zwei Lose.
Ausschreibung Entsprechend DIN 14530-11, DIN EN 1846 Teil 1-3; DIN 14502 Teil 1-3 sowie der Leistungsbeschreibung
LOS 1 Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau; LOS 2 Beladung.
LOS 1 Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell mit zuschaltbarem Allradantrieb sowie feuerwehrtechnischem Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF20 gemäß Leistungsbeschreibung.
LOS 2 Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF20 gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.