NW-Einrichtung für Neubau, Schulzentrum Gerthe, Heinrichstraße 2 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2023_0004_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
NW-Einrichtung für Neubau, Schulzentrum Gerthe, Heinrichstraße 2
Neubau Schulzentrum Gerthe
Heinrichstraße 2
44805 Bochum
Gewerk: NW-Einrichtung
.
Schulzentrum Gerthe
Heinrichstraße 2
44805 Bochum
Schulzentrum Gerthe
Heinrichstr. 2, 44805 Bochum
Neubau Schulzentrum Gerthe
Gewerk: NW-Einrichtung
Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um den Innenausbau der naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume. Weitere Einzelheiten sind dem vollumfänglichen LV zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage der NW-Einrichtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Öhringen
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74613
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).