Beschaffung von drei elektrisch betriebenen Abfallsammellfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: AWL_Neuss_01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41464
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awl-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von drei elektrisch betriebenen Abfallsammellfahrzeugen
Die AWL Neuss GmbH beabsichtigt die Anschaffung von drei elektrisch betriebenen Abfallsammelfahrzeugen.
Die Maßnahme ist gefördert nach der Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge vom 29. Juli 2021, zuletzt geändert am 21. März 2022 (Richtlinie KsNI).
Lieferung eines Standard-LKW-Fahrgestells mit Elektroantrieb für Los 2
Neuss
Standard-LKW-Fahrgestell mit Elektroantrieb zum Aufbau eines Pressmüllsammelaufbaus (Los 2).
Lieferung eines Pressmüllsammelaufbau mit Heckanbauschüttung
Neuss
Pressmüllsammelaufbau mit Heckanbauschüttung zum Aufbau auf das im Los 1 beschriebenen Fahrgestells.
Lieferung eines Niederflur-LKW-Fahrgestells mit Elektroantrieb für Los 4
Neuss
Niederflur-LKW-Fahrgestell mit Elektroantrieb zum Aufbau eines Pressmüllsammelaufbaus (Los 4)
Lieferung eines Pressmüllsammelaufbau mit Heckanbauschüttung
Neuss
Pressmüllsammelaufbau mit Heckanbauschüttung zum Aufbau auf das im Los 3 beschriebenen Fahrgestell.
Lieferung eines Standard-LKW-Fahrgestells mit Elektroantrieb für Los 6
Neuss
Standard-LKW-Fahrgestell mit Elektroantrieb zum Aufbau eines Abfallsammelaufbaus mit Drehtrommelprinzip (Los 6)
Lieferung eines Abfallsammelaufbaus (Drehtrommelprinzip) mit Heckanbauschüttung
Neuss
Abfallsammelaufbau (Drehtrommelprinzip) mit Heckanbauschüttung zum Aufbau auf das im Los 5 beschriebenen Fahrgestell.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen;
2. Eigenerklärung zu Russlandsanktionen;
der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Angaben vorzulegen:
Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
Angaben zu den erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Lieferung von Fahrzeugkomponenten der ausgeschriebenen Art) mit konkreter Beschreibung der erbrachten Leistungen, zum Leistungszeitraum und dem Auftraggeber, möglichst mit Ansprechpartner und Kontaktdaten (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
Der Bieter muss je Los über mindestens drei Referenzen über die Erbringung von vergleichbare Lieferleistungen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Lieferleistungen setzt jeweils voraus:
Los 1, 3 und 5:
Lieferung (Kauf oder Leasing (mind. 36 Monate Laufzeit)) eines LKW-Fahrgestells mit Elektroantriebs für ein Abfallsammelfahrzeug in den letzten fünf Jahren (seit 01/2019).
Los 2, 4 und 6:
Lieferung (Kauf oder Leasing (mind. 36 Monate Laufzeit)) eines Aufbaus für ein elektrisch betriebenes Abfallsammelfahrzeug in den letzten fünf Jahren (seit 01/2019).
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6J9S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.