Klärschlammtransport
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/1431
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammtransport
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Transport von ca. 132 050 Mg (Jahresmenge) Klärschlamm(AVV 19 08 05) zur Entsorgungsanlage WFA E (Wirbelschichtverbrennungsanlage Werdohl-Elverlingsen) einschließlich der Gestellung von Maschinen, Personal und Hilfsmitteln soweit diese für die Umsetzung der o.g. Aufgaben benötigt werden. Der Auftrag ist in 7 Lose unterteilt.
Der Auftrag kann losweise oder auch unter Zusammenfassung mehrerer oder aller Lose vergeben werden.
Langenbrahm
Duisburg-Kaßlerfeld
Werdohl-Elverlingsen
Transport von ca. 34.500 Mg Klärschlamm (AVV 19 08 05) je Jahr von der KSB Langenbrahm und Kläranlage Duisburg-Kaßlerfeld zur Entsorgungsanlage WFA E (Wirbelschichtverbrennungsanlage Werdohl-Elverlingsen). Es wird empfohlen, die Örtlichkeiten vor Abgabe eines Angebotes zu besichtigen.
Optionale Verlängerung um 2 x 1 Jahr (siehe Vergabeunterlagen Teil 1.3, Ziffer 4).
Hattingen
Bochum-Ölbachtal
Werdohl-Elverlingsen
Transport von ca. 18.800 Mg Klärschlamm (AVV 19 08 05) je Jahr von den Kläranlagen Hattingen und Bochum-Ölbachtal zur Entsorgungsanlage WFA E (Wirbelschichtverbrennungsanlage Werdohl-Elverlingsen). Es wird empfohlen, die Örtlichkeiten vor Abgabe eines Angebotes zu besichtigen.
Optionale Verlängerung um 2 x 1 Jahr (siehe Vergabeunterlagen Teil 1.3, Ziffer 4).
Gevelsberg
Hagen
Werdohl-Elverlingsen
Transport von ca. 16.400 Mg Klärschlamm (AVV 19 08 05) je Jahr von den Kläranlagen Gevelsberg und Hagen zur Entsorgungsanlage WFA E (Wirbelschichtverbrennungsanlage Werdohl-Elverlingsen). Es wird empfohlen, die Örtlichkeiten vor Abgabe eines Angebotes zu besichtigen.
Optionale Verlängerung um 2 x 1 Jahr (siehe Vergabeunterlagen Teil 1.3, Ziffer 4).
Rahmedetal
Iserlohn-Letmathe
Werdohl-Elverlingsen
Transport von ca. 6.700 Mg Klärschlamm (AVV 19 08 05) je Jahr von den Kläranlagen Rahmedetal und Iserlohn-Letmathe zur Entsorgungsanlage WFA E (Wirbelschichtverbrennungsanlage Werdohl-Elverlingsen). Es wird empfohlen, die Örtlichkeiten vor Abgabe eines Angebotes zu besichtigen.
Optionale Verlängerung um 2 x 1 Jahr (siehe Vergabeunterlagen Teil 1.3, Ziffer 4).
Arnsberg-Wildshausen
Warstein
Warstein-Belecke
Arnsberg-Neheim
Menden
Werdohl-Elverlingsen
Transport von ca. 19.150 Mg Klärschlamm (AVV 19 08 05) je Jahr von den Kläranlagen Arnsberg-Wildshausen, Warstein, Warstein-Belecke, Arnsberg-Neheim und Menden zur Entsorgungsanlage WFA E (Wirbelschichtverbrennungsanlage Werdohl-Elverlingsen). Es wird empfohlen, die Örtlichkeiten vor Abgabe eines Angebotes zu besichtigen.
Optionale Verlängerung um 2 x 1 Jahr (siehe Vergabeunterlagen Teil 1.3, Ziffer 4).
Hemer
Iserlohn-Baarbachtal
Schwerte
Lüdenscheid-Schlittenbachtal
Abtsküche
Hagen-Fley
Schalksmühle
Breckerfeld
Werdohl-Elverlingsen
Transport von ca. 18.400 Mg Klärschlamm (AVV 19 08 05) je Jahr von den Kläranlagen Hemer, Iserlohn-Baarbachtal, Schwerte, Lüdenscheid-Schlittenbachtal, Abtsküche, Hagen-Fley, Schalksmühle und Breckerfeld zur Entsorgungsanlage WFA E (Wirbelschichtverbrennungsanlage Werdohl-Elverlingsen). Es wird empfohlen, die Örtlichkeiten vor Abgabe eines Angebotes zu besichtigen.
Optionale Verlängerung um 2 x 1 Jahr (siehe Vergabeunterlagen Teil 1.3, Ziffer 4).
Bestwig-Velmede
Arnsberg
Sundern
Brilon
Möhnesee-Völlinghausen
Wenden
Biggetal
Plettenberg
Werdohl-Elverlingsen
Transport von ca. 16.900 Mg Klärschlamm (AVV 19 08 05) je Jahr von den Kläranlagen Bestwig-Velmede, Arnsberg, Sundern, Brilon, Möhnesee-Völlinghausen, Wenden, Biggetal und Plettenberg zur Entsorgungsanlage WFA E (Wirbelschichtverbrennungsanlage Werdohl-Elverlingsen). Es wird empfohlen, die Örtlichkeiten vor Abgabe eines Angebotes zu besichtigen.
Optionale Verlängerung um 2 x 1 Jahr (siehe Vergabeunterlagen Teil 1.3, Ziffer 4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB. Es sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätestens vor Auftragsvergabe einzureichen.
2) Angabe der Handelsregisternummer und Sitz des Amtsgerichts, Bieter aus dem europäischen Ausland haben vergleichbare Daten anzugeben.
3) Nachweis oder Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme zur Betriebshaftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden;
4) Der Bieter hat dem Angebot einen Nachweis bzw. eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, einschließlich einer auf den Einsammlungs- und Beförderungsvorgang bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung beizufügen. Die Deckungssumme muss mindestens 50 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden mindestens 8 Mio. EUR je geschädigte Person und Schadensereignis, betragen. In den Versicherungsschutz sind auch Be- und Entladevorgänge sowie die Benutzung von Anhängern einzubeziehen;
5) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre.
6) Mindestens ein Referenzkunde ist mit Angabe innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen aufzuführen;
7) Eine Aufstellung des firmeneigenen Fuhrparks des Bieters für den Transportauftrag bzw. der vorgesehenen Unterauftragnehmer für den Klärschlammtransport ist dem Angebot als Anlage beizufügen;
8) Der Auftragnehmer hat dem Angebot eine Kopie der Anzeige gemäß § 53 Abs. 1 KrWG beizulegen.
Der Ruhrverband ist verpflichtet, bei Aufträgen über 30 000 EUR netto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Die hierzu erforderlichen Angaben sind an entsprechender Stelle in den Vergabeunterlagen einzutragen. Gemäß EU-Verordnung darf der Auftraggeber den Auftrag nicht an Bieter erteilen, die vom Tatbestand des
Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind. Die Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Anlage D) ist einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS von der Auftragsplattform der Fa. subreport durchgeführt. Alle Vergabeunterlagen sind elektronisch bei subreport (https://www.subreport.de/E87784622) herunterzuladen. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform unter der ELViS-ID E87784622 nur als Download zur Verfügung. Ein Versand der Vergabeunterlagen in Papierform oder per E-Mail erfolgt nicht. Der Download der Vergabeunterlagen kann ohne vorherige Registrierung bei subreport ELViS erfolgen. Der Ruhrverband empfiehlt aber allen Bewerbern dringend, sich kostenfrei zu registrieren und erst anschließend die Vergabeunterlagen herunterzuladen, um an einer möglichen
Bieterkommunikation teilnehmen zu können. Auskünfte im Verlauf des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ausschließlich schriftlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS erteilt. Angebote können nur elektronisch in Textform (verschlüsselt, ohne Signatur) über die Vergabeplattform ELViS der Fa. subreport abgegeben werden. Hierzu ist der Download der Vergabeunterlagen nach Registrierung zwingende Voraussetzung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.