Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Metallbau- u. Schlosserarbeiten (Tribüne, Treppe) Referenznummer der Bekanntmachung: 118-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Metallbau- u. Schlosserarbeiten (Tribüne, Treppe)
Die Wallfahrtsstadt Werl plant im Sportpark Werl für die Schul- und Verreinssportnutzung den Neubau einer Zweifach-Sporthalle mit Tribüne für 199 Besucher. Bei dem geplanten Neubau handelt es sich um ein massiv errichtetes, eingeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude. Die Sporthalle wird in der Haupttragekonstruktion massiv (Stahlbeton/Mauerwerk) errichtet. Die nichttragenden Innenwände bestehen aus Trockenbau. Für diese Maßnahme sind Metallbauarbeiten (Tribüne und Treppe) zur Errichtung des Gebäudes notwendig.
Angabe von Teilleistungen mit Massenansätzen:
Stahltreppenanlage, über Eck mit Zwischenpodest im Technikbereich, 17 Stg. 20,69 / 22,11
Trittstufe für Dachzugang Gründach
Tribüne
Stahlunterkonstruktion, Fertigung von Rahmen und Pfosten und anschließend in RAL 9005 gepulvert, zur
Herstellung der Sitzfläche , div. Profile wie QR 20/20, U 20/20, L 20/20 und Flachstahl
Sitzflächen und Rückenlehnen Birke- Sperrholz, 30mm und 15mm.
2 Leitern für den Dachzustieg
Wallfahrtsstadt Werl Hedwig-Dransfeld-Str. 23 59457 Werl Zweifachsporthalle, Sportparkt Werl Höppe, 59457 Werl
Die Wallfahrtsstadt Werl plant im Sportpark Werl für die Schul- und Verreinssportnutzung den Neubau einer Zweifach-Sporthalle mit Tribüne für 199 Besucher. Bei dem geplanten Neubau handelt es sich um ein massiv errichtetes, eingeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude. Die Sporthalle wird in der Haupttragekonstruktion massiv (Stahlbeton/Mauerwerk) errichtet. Die nichttragenden Innenwände bestehen aus Trockenbau. Für diese Maßnahme sind Metallbauarbeiten (Tribüne und Treppe) zur Errichtung des Gebäudes notwendig.
Angabe von Teilleistungen mit Massenansätzen:
Stahltreppenanlage, über Eck mit Zwischenpodest im Technikbereich, 17 Stg. 20,69 / 22,11
Trittstufe für Dachzugang Gründach
Tribüne
Stahlunterkonstruktion, Fertigung von Rahmen und Pfosten und anschließend in RAL 9005 gepulvert, zur
Herstellung der Sitzfläche , div. Profile wie QR 20/20, U 20/20, L 20/20 und Flachstahl
Sitzflächen und Rückenlehnen Birke- Sperrholz, 30mm und 15mm.
2 Leitern für den Dachzustieg
Die Maßnahme wird aus
Zuwendungen des Landes aus Landes- und Bundesmitteln
(Forderrichtlinien Stadterneuerung 2008)
Lebendige Zentren - Stadtkern Werl
Regionale 2025
gefördert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waltrop
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45731
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRBLDZY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werl
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.werl.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.