Rathauszentrum - Verbuchungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/050
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauszentrum - Verbuchungstechnik
Es wird die Leistung der Verbuchungstechnik für das Gebäude des Rathauszentrums in
Rheine ausgeschrieben. Die Leistung beinhaltet Arbeiten in zwei zusammenhängenden
Gebäudeteilen, die im laufenden Betrieb umgebaut werden. Lediglich ca. 20-25% der zu
sanierenden Fläche sind komplett freigezogen, sodass dort ohne Einschränkungen gearbeitet
werden kann. In diesem Gebäudeteil, der bis auf den Rohbau entkernt wird, findet jedoch
der größte Teil der Arbeiten statt. Grundsätzlich finden die Arbeiten in mehreren
Bauabschnitten und in Teilabschnitten statt.
Rathauszentrum Klosterstr. 14 48431 Rheine
Folgende Hauptpositionen bilden
näherungsweise die größten Massen des Gewerks Verbuchungstechnik ab:
Hauptmaßnahmen Verbuchungstechnik:
- 3 Selbstverbucher-Terminals, in Tischlermöbel eingebaut
- 3 Intelligente Rückgaberegale, in Tischlermöbel eingebaut
- Fassadenrückgabe, 5-fach Sortierung, Transportstrecke mit 5 Sammelbehälter + 1
Austauschcontainer
- 72 RFID-Schlösser Für Schließfächer, in Tischlermöbel eingebaut
- 10.000 RFID-Ausweise
- Zugangsgates für Haupteingang und 3 Nebeneingänge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UY1D8XAQ5M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.