Neuausstattung von Unterrichtsräumen für das neu sanierte E- Gebäude des Berufskollegs Witten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2007
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuausstattung von Unterrichtsräumen für das neu sanierte E- Gebäude des Berufskollegs Witten
Lieferung und Montage von Schränken und Regalen für das Berufskolleg Witten.
Berufskolleg Witten
Husemannstraße 51
58452 Witten
Lieferung und den Aufbau von Werkstattausstattung für das fertig sanierte E-Gebäude des Berufskolleg-Witten. Die detaillierte Aufstellung aller Artikel entnehmen Sie bitte dem Dokument D Preisblatt. Die Lieferung und Montage erfolgt in das Erdgeschoss.
Lieferung und Montage muss vom 24.07.2023 bis 02.08.2023 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neuausstattung von Unterrichtsräumen für das neu sanierte E- Gebäude des Berufskollegs Witten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.