Planungsleistung für den Bau einer Elektrolyseanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 21/04/2023

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47804
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swk.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDVDC0J/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDVDC0J
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistung für den Bau einer Elektrolyseanlage

Referenznummer der Bekanntmachung: 21/04/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die SWK MOBIL GmbH plant die Errichtung einer Elektrolyseanlage (Containerbauweise) zur Belieferung

der hauseigenen Wasserstofftankstelle. Im Vorfeld wurde durch die Auftraggeberin eine Machbarkeitsstudie

in Auftrag gegeben. In dieser Machbarkeitsstudie wurde die technische Realisierbarkeit einer 11-13 MW

Elektrolyseanlage ermittelt. In der ersten Ausbaustufe soll die Elektrolyseanlage eine Leistung von 5 MW

aufweisen, um täglich 600 kg Wasserstoff für die Betankung der Busflotte der SWK Mobil GmbH zur Verfügung

stellen zu können. Die Wasserstoffproduktion erfolgt dabei nach einer optimierten Fahrplanvorgabe. Diese Fahrplanvorgabe richtet sich nach der stundenscharfen Prognose der Verfügbarkeit von Wind- und PV-Leistung sowie Strompreisen. Dementsprechend wir ein flexibler Betrieb des Elektrolyseurs erwartet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Ingenieurbüro soll alle nachfolgenden Leistungsphasen bearbeiten (Vorplanung bis zur mängelfreien

Abnahme und Inbetriebnahme des Elektrolyseurs bis spätestens Ende Juli 2026):

1. Grundlagenermittlung (falls notwendig)

2. Vorplanung

3. Entwurfsplanung

4. Genehmigungsplanung

5. Ausführungs-/Detailplanung

6. Vorbereitung der Vergabe (EU-Vergabe der Bauleistungen)

7. Mitwirkung bei der Vergabe (EU-Vergabe der Bauleistungen)

8. Objekt-/Bauüberwachung

9. Objektbetreuung und Dokumentation

Die mängelfreie Abnahme und Inbetriebnahme des Elektrolyseurs muss zwingend bis Ende Juli 2026 erfolgt sein.

Im Angebot sollte berücksichtigt werden, dass noch nicht feststeht, ob die Bauleistungen durch einen Generalunternehmer oder durch

einzelne Dienstleister erbracht werden.

Sollte sich im Laufe des Planungsprozesses herausstellen, dass der Bau des Elektrolyseurs nicht genehmigungsfähig ist und / oder die Förderung durch den Fördermittelgeber verweigert werden, so wird der bis dahin geschlossene Vertrag unwirksam.

Weitere Anforderungen an das Ingenieurbüro:

- Erstellung eines realistischen Zeitplans und deren regelmäßige Anpassung; Klärung, ob ein zweigeteiltes Genehmigungsverfahren zu einem zeitlichen Vorteil führt

- Ggf. durch das Ingenieurbüro beauftragte Unterauftragnehmer werden durch das Ingenieurbüro beaufsichtigt und angehalten den Zeitplan einzuhalten

- Koordination aller notwendiger Gutachten

- Ausfüllen aller Dokumente für die Genehmigung des Elektrolyseurs

- Begleitung der Gespräche und Termine (auch Termin zur Öffentlichkeitsbeteiligung) mit der Genehmigungsbehörde für das Regelverfahren nach § 10 BimSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung (inkl. Betriebserlaubnis nach § 18 BetrSichV und Baugenehmigung BauO NRW)

- Koordination und Durchführung des Verfahrens der Öffentlichkeitsbeteiligung

- Abstimmungen zur Einbindung des Elektrolyseurs in die Tankstelleninfrastruktur mit dem beauftragten Ingenieurbüro für die Wasserstofftankstelle

- Vorbereitung und Begleitung der funktionalen Ausschreibung für die Bauleistungen des Elektrolyseurs (insbesondere Erstellung des Leistungsverzeichnisses) - Nahe Begleitung aller Prozesse und Bietergespräche (oder max. Anzahl) im Vergabeverfahren inkl. Abstimmungen zur Leistungsbeschreibung mit dem beauftragen Ingenieurbüro für die Wasserstofftankstelle

- Fortlaufende Überprüfung der Einhaltung der Leistungsbeschreibung in allen Phasen des Projekts (eventueller Bau im Werk des Herstellers, Bau vor Ort, Inbetriebnahme) inklusive möglicher Besichtigungstermine vor Ort im Werk und führen einer Liste offener Punkte (LoP) mit proaktiver Beseitigung der offenen Punkte

- Kontinuierliche Kontrolle und Koordination der Schnittstellen zwischen den einzelnen Dienstleistern, besonders bei der Planung (Ausführungsplanung) und beim Bau der Anlage (Bauüberwachung vor Ort)

- Bauüberwachung vor Ort mit Vor-Ort-Terminen mindestens alle zwei Wochen

- Inbetriebnahme der Anlage bis August 2026 inkl. Überprüfung der Umsetzung aller relevanten Normen, Regulatorien und Vorgaben der Genehmigung sowie die eventuelle Behebung von Abweichungen

- Nicht in dieser Ausschreibung anzubietende Leistungen (werden durch SWK bereitgestellt): Ermittlung der Fahrplanvorgabe für den Elektrolyseur

- Zusätzliches Leistungspaket (als Option anzubieten): Voruntersuchung zur möglichen Nachrüstung einer Abwärmenutzung aus dem Elektrolyseprozess mittels einer Wärmepumpe für die Nutzung im Fernwärme-Netz

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/07/2023
Ende: 31/07/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Nach Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt kurzfristig die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Der Termin für die Angebotsabgabe ist für den 19.06.2023 geplant.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachfolgenden Bedingungen sind mit dem Formular A2_Eignungsangaben anzunehmen:

Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass:

1) er im Handelsregister eingetragen ist,

2) er das deutsche Recht anerkennt,

3) keine Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen,

4) alle Unterlagen in Deutsch eingereicht werden,

5) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren

eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das

Unternehmen sich in Liquidation befindet,

6) er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen

Sozialversicherung nachkommt,

7) er Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist,

8) er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe,

einer Geldstrafe oder Geldbuße belegt worden ist,

9) er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine

Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt,

10) in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, Wettbewerb beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen

hat,

11) in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen Vergabeverfahren bei dieser und anderen

Vergabestellen nicht vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit

und Zuverlässigkeit abgegeben

hat und

12) Personen auf Seiten des Auftraggebers, welche mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der

Durchführung des Vertrages direkt/indirekt befasst oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen oder

gewährt hat.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Teilnahmebedingungen

- Der Zeitplan zur Planung und Ausführung muss so gestaltet werden, dass die mängelfreie Abnahme und Inbetriebnahme des Elektrolyseurs bis spätestens Ende Juli 2026 erfolgt.

- Das Ingenieurbüro muss als Referenz mindestens einen genehmigungspflichtigen Elektrolyseur ab einer Leistung von ca. 1 MW geplant haben, inklusive des Genehmigungsverfahren nach § 10 BimSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung, der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen und der Bauüberwachung.

- Das Ingenieurbüro muss mindestens drei immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach § 10 BimSchG (Förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung), durchgeführt haben.

- Zudem wird vorausgesetzt, dass das Ingenieurbüro die Baubetreuung vor Ort (mindestens alle zwei Wochen) übernimmt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPTYDVDC0J

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/05/2023

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