Bekanntmachung vergebener Aufträge: Beschaffung von Schulbüchern Referenznummer der Bekanntmachung: 32/4-2023-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46282
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dorsten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Aufträge: Beschaffung von Schulbüchern
Lieferung von Schulbüchern nach dem Schulgesetz NRW für die städtischen Schulen
Lieferung von Schulbüchern nach dem Schulgesetz NRW für die städtischen Schulen
Städtische Schulen in Dorsten Dorsten
Es wurden insgesamt vier Lose mit einem möglichst gleichen Auftragsvolumen oberhalb von 50.000 EUR vergeben. Pro Bieter wurde max. ein Los vergeben. Da die Anzahl der Bieter die Anzahl der Lose überstieg, wurde eine Verlosung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt.
Verlängerungsoption für die Schuljahre 2024/2025, 2025/2026 und
2026/2027
Lieferung von Schulbüchern nach dem Schulgesetz NRW für die städtischen Schulen
Städtische Schulen in Dorsten Dorsten
Es wurden insgesamt vier Lose mit einem möglichst gleichen Auftragsvolumen oberhalb von 50.000 EUR vergeben. Pro Bieter wurde max. ein Los vergeben. Da die Anzahl der Bieter die Anzahl der Lose überstieg, wurde eine Verlosung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt.
Verlängerungsoption für die Schuljahre 2024/2025, 2025/2026 und
2026/2027
Lieferung von Schulbüchern nach dem Schulgesetz NRW für die städtischen Schulen
Städtische Schulen in Dorsten Dorsten
Es wurden insgesamt vier Lose mit einem möglichst gleichen Auftragsvolumen oberhalb von 50.000 EUR vergeben. Pro Bieter wurde max. ein Los vergeben. Da die Anzahl der Bieter die Anzahl der Lose überstieg, wurde eine Verlosung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt.
Verlängerungsoption für die Schuljahre 2024/2025, 2025/2026 und
2026/2027
Lieferung von Schulbüchern nach dem Schulgesetz NRW für die städtischen Schulen
Städtische Schulen in Dorsten Dorsten
Es wurden insgesamt vier Lose mit einem möglichst gleichen Auftragsvolumen oberhalb von 50.000 EUR vergeben. Pro Bieter wurde max. ein Los vergeben. Da die Anzahl der Bieter die Anzahl der Lose überstieg, wurde eine Verlosung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt.
Verlängerungsoption für die Schuljahre 2024/2025, 2025/2026 und
2026/2027
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schulbüchern nach dem Schulgesetz NRW für die städtischen Schulen
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schulbüchern nach dem Schulgesetz NRW für die städtischen Schulen
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schulbüchern nach dem Schulgesetz NRW für die städtischen Schulen
Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schulbüchern nach dem Schulgesetz NRW für die städtischen Schulen
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYHD952
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland