Neue Wege - Neue Chancen Referenznummer der Bekanntmachung: 34348/FB56/18-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Wege - Neue Chancen
Maßnahme "Neue Wege - Neue Chancen"
Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 SGB II i. V. m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
Stadtgebiet Essen 00000 Essen, Ruhr
Zielgruppe sind i. d. R. erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die einen Antrag auf Bürgergeld gestellt haben und als noch nicht integrationsnah eingestuft werden. Eine weitere Zielgruppe sind ukrainische Geflüchtete, die erstmalig Bürgergeld beziehen.
Eine Zuweisung erfolgt nach erfolgter Erstberatung durch den Bedarfsträger.
Weiterhin können im Bedarfsfall Teilnehmende zugewiesen werden, bei denen keine ausreichende Datenlage existiert, z. B.
- Bestandskunden ohne Profiling,
- erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in eine bestehende Bedarfsgemeinschaft einziehen oder
- Zugezogene aus anderen Städten, die bereits vorher im SGB II Leistungsbezug standen.
Die Maßnahme wird unterteilt in ein einwöchiges Basismodul, welches für alle Teilnehmenden gleichlautend ist, und in zwei unterschiedliche Aufbaumodule. Die Aufbaumodule sind der RVA-Logik des Jobcenters zugeordnet. Es gibt ein Aufbaumodul zur "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit" und ein Aufbaumodul zur "Herstellung der Prozessfähigkeit". Für ukrainische Geflüchtete Neukunden gibt es ein separates Modul.
Die Module beginnen jeweils montags und dauern 5 bzw. 10 Arbeitstage und werden vormittags (8:45h bis 13:00h als 5 Unterrichtseinheiten) angeboten.
Ziel dieser verschiedenen Module ist u. a. die Aufdeckung der persönlichen Ressourcen, beruflich relevanter Fähigkeiten und Fertigkeiten, Kompetenzen, Wünsche, Interessen und Neigungen des Kunden. Diese Maßnahme ist der erste Eindruck der Maßnahmelandschaft und des JobCenters Essen. Daher ist es wichtig, dass alle Teilnehmenden verstehen, dass ein Bürgergeldbezug keine dauerhafte Lebenssituation darstellt. Es müssen alle beruflichen relevanten Daten erfasst werden, damit die Integrationsfachkraft (IFK) des JobCenters eine berufliche Perspektive mit dem Kunden erarbeiten kann und die Datenaufnahme im JobCenter Essen erleichtert wird. Des Weiteren muss der Träger dafür sorgen, dass der Kunde motiviert bleibt auch an weiteren Maßnahmen und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Die Maßnahme dauert zwischen einer und drei Wochen und beinhaltet folgende Module/ Inhalte:
Basismodul
- Einführung
- Erhebung und Aktualisierung der berufsrelevanten und persönlichen Daten
- Profiling
- Arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
- Aktivierung
- Gesundheitsorientierung
- Feedback
Aufbaumodul Herstellung Wettbewerbsfähigkeit
- Erhebung von formellen Fertigkeiten und Kenntnissen sowie sozialer Kompetenzen
- Coaching und Beratung
- Aktivierung
- Berufsorientierung
- Bewerbungsrelevante EDV
- Kommunikation im Beruf und Business-Knigge
Aufbaumodul Herstellung Prozessfähigkeit
- Erhebung der Rahmenbedingungen sowie Lösungsansätze aufzeigen
- Alltagsmanagement
- Lebenspraktische Kompetenzen
- Modul Mitwirkung in der Fallsteuerung
Modul für ukrainische Geflüchtete
- Einführung
- Erhebung und Aktualisierung der berufsrelevanten und persönlichen Daten
- Profiling
- Arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
- Aktivierung
- Gesundheitsorientierung
- Fachliche und persönliche Kompetenzen
In jedem Modul werden zusätzlich Einzelgespräche angeboten.
Ein Einmündung in das Basismodul wird für jeweils 15 Teilnehmende möglich sein, dies entspricht bei 50 Kalenderwochen (ohne Weihnachts- und Silvesterwoche) insgesamt einer Einmündung von 750 Teilnehmenden. In die beiden Aufbaumodule münden jeweils ca. 7 Teilnehmer ein, sodass hier insgesamt mit ca. 660 Eintritten zu rechnen ist. In das Modul für ukrainische Geflüchtete können zu jedem Starttermin ca. 15 Kunden einmünden. Hier ist mit insgesamt ca. 390 Eintritten im Vertragszeitraum zu rechnen.
Vertragsbeginn: 01.09.2023
Ende des Zuweisungskorridors: 26.08.2024
Vertragsende: 06.09.2024
Der Vertrag kann zweimal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag zweimal um den gleichen Zeitraum im Rahmen einer Optionsziehung zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Im Vordruck D.2 der Vergabeunterlagen hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das eigene Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat. Die Vergabestelle kann einen Bieter/eine Bietergemeinschaft von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das betroffene Unternehmen wird bei Vorliegen eines solchen Grundes vor der Entscheidung über seinen Ausschluss angehört. Unter Angabe der maßgeblichen Pflichtverletzungen aus bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im bebotenen Bezirk des JobCenter Essen erhält es die Gelegenheit innerhalb der gesetzten Antwortfrist schriftlich darzulegen, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB zwischenzeitlich getroffen wurden, um weitere Pflichtverletzungen zu vermeiden.
Der Bieter muss versichern, dass er allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in Deutschland als auch in seinem Niederlassungsstaat - sofern es sich um einen anderen Niederlassungsstaat als Deutschland handelt - nachgekommen ist.
Der Bieter muss die sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) einhalten.
Er muss versichern, dass keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber.
Alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze von personenbezogenen Daten und Sozialdaten sind durch den Bieter zu treffen (Art. 32 Abs. 1 Buchstabe a bis d der EU-Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO).
Um dem Wettbewerbsgebot Rechnung zu tragen, schließt das JobCenter Essen keine Verträge mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, die innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für das JobCenter Essen als Beraterfirma tätig waren oder von denen ein Mitglied oder ein Mitarbeiter innerhalb dieses Zeitraums als selbständiger Berater oder Mitglied oder Mitarbeiter einer Beraterfirma für das JobCenter Essen tätig war. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht.
Eine entsprechende Erklärung (Vordruck D.4) ist von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft dem Angebot beizufügen. Bzgl. einer Registerabfrage im Berufs- oder Handelsregister sind im Vordruck D.2.1 entsprechende Angaben zu machen.
Im Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist,
dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die ausgeschriebene Leistung in vollem Umfang zu erbringen.
Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind im Vordruck D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Der Nachweis ist erbracht, wenn die zu vergebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die zu vergebende und/oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere Maßnahmen nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs.1 Satz 1 Nr.1 SGB III.
Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, dass diese mindestens bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegt. Es kommt auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an.
Der Bieter/ Die Bietergemeinschaft, der/ die nicht selbst über die erforderliche Leistungsfähigkeit nach den festgelegten Eignungskriterien verfügt, kann hinsichtlich der ihm/ ihr fehlenden eigenen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/ Ressourcen von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmern) zurückgreifen, um die entsprechenden Eignungskriterien zu erfüllen.
In dieser Maßnahme kommen 4,5 Dozenten/ Lehrkräfte (2 davon mit ukrainischen/russischen Sprachkenntnissen), 2 Psychologen, 2 Sozialpädagogen und 0,25 "Diplom-Jurist" oder "Magister Juris" zum Einsatz. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich hier um eine Teilzeitmaßnahme handelt und die Stundenanzahl dieser Kräfte sinnvoll auf die Module verteilt wird. Hier macht es größtenteils Sinn, dass für 1 Vollzeitstelle eher 2 Teilzeitkräfte eingesetzt werden.
Die Haupteinsätze der Personalien sind wie folgt vorgesehen:
Im Basismodul wird eine 0,5 Stelle Lehrkraft, der 0,25 "Diplom-Jurist" oder "Magister Juris" und die 2 Vollzeit Stellen Psychologen eingesetzt.
In den beiden Aufbaumodulen wird jeweils 1 Vollzeitstelle Dozent und eine Vollzeitstelle Sozialpädagoge eingesetzt.
In dem Modul für die ukrainischen Geflüchteten werden 2 Vollzeitstellen Dozenten eingesetzt. Diese müssen ukrainische/ russische Sprachkenntnisse haben. Für administrative Aufgaben ist zudem Personal in Höhe von 1 Vollzeitstelle sowie für die Projektleitung in Höhe von ebenfalls 1 Vollzeitstelle vorzuhalten. Die Projektleitung und die administrative Kraft sind für alle Module zuständig.
Bei dem Dozenten/ der Lehrkraft wird ein abgeschlossenes Fachhoch-/ Hochschulstudium erwartet. Alternativ wird eine abgeschlossene Fachschulausbildung (z.B. Techniker), eine abgeschlossene Meister- oder Fachwirtausbildung anerkannt. Für alle Lehrkräfte muss ein Nachweis über eine mindestens einjährige pädagogische Erfahrung vorliegen.
Zwei Lehrkräfte müssen über ukrainische und russische Sprachkenntnisse verfügen, um den Inhalt der Zielgruppe der ukrainischen Geflüchteten zu erläutern. Es ist ein Testnachweis für die ukrainische und russische Sprache über eine zertifizierte Stelle nachzuweisen. Das nachgewiesene Sprachniveau muss B2 des GER sein.
Als Mindeststandard wird beim Psychologen ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Bachelor) in Psychologie vorausgesetzt. Darüber hinaus muss eine mindestens 6-monatige Berufserfahrung, vorzugsweise im Bereich der Eignungsdiagnostik vorliegen.
Mindestens ein Psychologe muss eine Personenlizenz BE für berufsbezogene Eignungsbeurteilungen nach DIN 33430 besitzen (Beobachter für die Eignungsfeststeller im Rahmen des Basismoduls).
Als Mindeststandard wird beim "Diplom-Jurist" oder "Magister Juris" ein abgeschlossenes 1. Staatsexamen in Jura und vorzugsweise eine Spezialisierung auf Arbeits- und Sozialrecht vorausgesetzt.
Bei Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ -arbeit bzw. Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialwissenschaft oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe arbeitsloser, oder von Arbeitslosigkeit bedrohter, erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein.
Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher anerkannt, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen können.
Für das gesamte Personal gilt: Umfassende Kenntnisse in MS-Office Anwendungen (Word, Excel, Outlook) sowie umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme) werden vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und anderer Stellenportale sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungsmanagement und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein.
Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch mindestens 70 % fest angestellte Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen. Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten.
Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für den Teilnehmer in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angebotenen Räumlichkeiten inklusive Ausstattung während der gesamten Dauer der Maßnahmen vorzuhalten. Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben ab Maßnahmebeginn dem Stand der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten.
Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang und einem Flachbildschirm mit einer Mindestgröße von 24 Zoll auszustatten.
Unter Einhaltung der technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops mit einer Mindestgröße des Bildschirms von 17 Zoll zulässig, sofern ein Diebstahlschutz und eine Verschlüsselung gewährleistet sind. Die eingesetzte Software (Betriebssystem und Programme) muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und marktüblich sein.
Für die Bewerbungsaktivitäten und Eigenrecherchen der Teilnehmer müssen vernetzte PC-Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Diese Arbeitsplätze müssen folgenden Anforderungen entsprechen:
a) Mindestanforderungen Rechner: Intel Core i5 (oder vergleichbar) mit mindestens 8 GB Arbeitsspeicher, mindestens Internet DSL 6000, aktuellste Browserversion (Edge oder Firefox) sowie "Windows 10"
b) Mindestanforderungen Flachbildschirm 24 Zoll; Mindestauflösung 1920*1080 erforderlich
c) Mindestens ein Farblaser-Drucker
d) Foto-Scanner
e) Möglichkeiten zum Einlesen von mitgebrachten Speichermedien (USB-Stick) - Software zum Erstellen und Lesen von Dokumenten im Microsoft Office Format (DOC, TXT, XLS, PPT)
f) PDF-Generator, PDF-Reader
Es ist sicher zu stellen, dass jeder Teilnehmer die erarbeiteten Aufgaben, Texte, Bewerbungsunterlagen u. ä. jederzeit und erforderlichenfalls auch in Farbe ausdrucken kann.
Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird verlangt, dass die gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung vorhanden ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine Trägerzulassung verfügen. Diese sind dem Angebot beizufügen
Bei dem Dozenten/ der Lehrkraft wird ein abgeschlossenes Fachhoch-/ Hochschulstudium erwartet. Alternativ wird eine abgeschlossene Fachschulausbildung (z.B. Techniker), eine abgeschlossene Meister- oder Fachwirtausbildung anerkannt. Für alle Lehrkräfte muss ein Nachweis über eine mindestens einjährige pädagogische Erfahrung vorliegen.
Zwei Lehrkräfte müssen über ukrainische und russische Sprachkenntnisse verfügen, um den Inhalt der Zielgruppe, den ukrainischen Geflüchteten, zu erläutern. Es ist ein Testnachweis über eine zertifizierte Stelle nachzuweisen. Das nachgewiesene Sprachniveau muss B2 des GER sein.
Als Mindeststandard wird beim Psychologen ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Bachelor) in Psychologie vorausgesetzt. Darüber hinaus muss eine mindestens 6-monatige Berufserfahrung, vorzugsweise im Bereich der Eignungsdiagnostik vorliegen.
Mindestens ein Psychologe muss eine Personenlizenz BE für berufsbezogene Eignungsbeurteilungen nach DIN 33430 besitzen (Beobachter für die Eignungsfeststeller im Rahmen des Basismoduls).
Als Mindeststandard wird beim "Diplom-Jurist" oder "Magister Juris" ein abgeschlossenes 1. Staatsexamen in Jura und vorzugsweise eine Spezialisierung auf Arbeits- und Sozialrecht vorausgesetzt.
Bei Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ -arbeit bzw. Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialwissenschaft oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe arbeitsloser, oder von Arbeitslosigkeit bedrohter, erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein.
Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher anerkannt, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen können.
In dieser Maßnahme ist Barrierefreiheit gefordert. Diese ist unter Berücksichtigung vorhandener Behinderungen der Teilnehmer zu gewährleisten. Rechtzeitig zum Maßnahmenbeginn muss der Auftragnehmer die ggf. erforderliche Anpassung der Ausstattung der Bildungseinrichtung an die Bedürfnisse der Teilnehmenden mit Behinderung entsprechend den einschlägigen Vorschriften gewährleisten.
Der Auftragnehmer hat dafür sicherzustellen, dass auch Teilnehmern, die z.B. Rollstuhlfahrer oder schwer gehbehindert sind, gemäß den geltenden Vorschriften, der Zugang zur Bildungsstätte sowie zu den Unterrichts- und Sozialräumen selbständig möglich ist. Entsprechende Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum behindertengerechten Zugang sind vorzuhalten. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass behindertengerechte Toiletten gemäß der einschlägigen DIN im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.
Sofern besondere Hilfen notwendig sind, sind diese Leistungen individuell durch den Bedarfsträger zu prüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Essen, Ruhr
Keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y1D85WVNN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de