Lieferung von Gleiswechseln für die Bahnhofstangente in Essen, Projekt Citybahn, VE 2.1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 EU 02, FE-E111
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Gleiswechseln für die Bahnhofstangente in Essen, Projekt Citybahn, VE 2.1
Gegenstand der Ausschreibung ist die Fertigung und Lieferung des Gleismaterials für die vier Gleiswechsel:
- Hachestraße
- Hollestraße
- Herkulesstraße
- Goldschmidtstraße
für das Projekt Citybahn in Essen.
Essen, Bahnhofstangente
Die Ruhrbahn GmbH plant in Kooperation mit der Stadt Essen den Neubau der Citybahn in Essen.
Das zu liefernde Gleisbaumaterial ist dem Planungsabschnitt Bahnhofstangente zuzuordnen.
Folgende Werte sind Ca.-Angaben, genaue Details ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen:
- Lieferung Gleiswechsel Hachestraße, Vignolschienenweiche
Die Anlage besteht aus zwei Weichen für Meterspur Spurweite 998 mm:
Weiche W15 - EW 50 (elektrohydraulischer Antrieb)
Weiche W16 - EW 50 (Handumstellvorrichtung)
- Lieferung Gleiswechsel Hollestraße, Vignolschienenweiche
Die Anlage besteht aus zwei Weichen für Meterspur Spurweite 998 mm:
Weiche W01 - EW 50 (elektrohydraulischer Antrieb)
Weiche W02 - EW 50 (Handumstellvorrichtung)
- Lieferung Gleiswechsel Herkulesstraße, Rillenschienenweiche
Die Anlage besteht aus zwei Weichen für Meterspur Spurweite 998 mm:
Weiche W11 - EW 50 (Handumstellvorrichtung)
Weiche W12 - EW 50 (elektrohydraulischer Antrieb)
- Lieferung Gleiswechsel Goldschmidtstraße, Rillenschienenweiche
Die Anlage besteht aus zwei Weichen für Meterspur Spurweite 998 mm:
Weiche W13 - EW 25 (elektrohydraulischer Antrieb)
Weiche W14 - EW 25 (elektrohydraulischer Antrieb)
- Gleisanschlusskästen liefern und montieren
- etc.
Alle vier Gleiswechsel sind als Schutz gegen Körperschall mit einer elastischen Weichen- und
Schienenlagerung zu versehen. Dabei sind die beiden Gleiswechsel Hachestraße und Hollestraße
im Bereich eines Rasengleises. Hier ist ein Schotteroberbau mit Stahlbetonschwellen sowie eine
elastische Lagerung mittels Schwellenbesohlung vorgesehen.
Im Bereich der Gleiswechsel Herkulesstraße und Goldschmidtstraße erfolgt der Einbau im Dresdner
Oberbau mit einer elastischen Ummantelung der Weichen und Zwischenschienen mit dem System
Rheinfeder oder gleichwertig, welches mit zur Lieferleistung gehört.
Die zwei Gleiswechsel im Rasengleisbereich Hache- und Hollestraße werden mit Vignolweichen
ausgebildet, die zwei Gleiswechsel im Dresdner Oberbau werden mit Rillenschienenweichen
ausgeführt.
Eine einzelne Vergabe der Positionen ist ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung Bietergemeinschaft – wird im Rahmen einer Bietergemeinschaft angeboten, sind hier alle
Beteiligten aufzuführen. Die Unternehmen bestätigen ihre Teilnahme an der Bietergemeinschaft durch
Unterschrift (Formbl. A-4). Dieses Formular muss auch eingereicht werden, wenn keine Bietergemeinschaft
gebildet wird.
2. Eigenerklärung Ausschließungsgründe – der Bewerber/Bieter bestätigt, dass keine Ausschlussgründe nach §
123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Formbl. A-7).
3. Antiterrorerklärung – der Bieter erklärt, dass er nicht auf der Anti-Terror-Liste geführt wird (Formbl. A-8).
4. Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9).
5. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind
die Leistungen im Verzeichnis der Nachunternehmer zu benennen (Formbl. A-2). Dieses Formular muss auch
eingereicht werden, wenn keine Nachunternehmen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Benennung
der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe ist nicht erforderlich. Auf Verlangen der Vergabestelle, sofern
der Bewerber/Bieter sich in der engeren Wahl befindet, spätestens jedoch unmittelbar vor Zuschlagserteilung
ist der Name des Unterauftragnehmers, eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung
Drittunternehmen bei Nachunternehmerleistungen (Formbl. A-3), Antiterrorerklärung (Formbl. A-8) und
Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9) von dem benannten Dritten
beizubringen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung
einzusteigen.
1. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren
marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungssumme von mindestens zusammen 3 000 000,00
EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr oder die unwiderrufliche und
unbedingte Eigenerklärung des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende
Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen sowie die Erklärung eines Versicherers (in
unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen
bereit ist (Formbl. A-10).
Ein Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde (gem. den
Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.2. und III.1.3. der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall hat der Bewerber/Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen
(Formbl. A-12) und die unter Ziffer III.1.2. und III.1.3. bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem
Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Dieses Formular muss auch eingereicht werden, wenn keine
Eignungsleihe in Anspruch genommen werden soll. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber/Bieter auch
das Formular Verpflichtungserklärung Drittunternehmen bei Eignungsleihe (Formbl. A-15), Antiterrorerklärung
(Formbl. A-8) und Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9) von den
benannten Dritten beizubringen.
Es sind 3 Referenzprojekte mit detaillierten Angaben zur ausgeführten Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gefordert. Vergleichbar sind Leistungen, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
1. Der Lieferant muss anhand von mindestens drei vergleichbaren Referenzlieferungen von Weichenanlagen (Profil 49 E1 und 59 R2) für Nahverkehrsunternehmen in den letzten drei Geschäftsjahren nachweisen, dass er quantitativ und qualitativ in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen zu realisieren. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Einzelheiten der Technischen Lieferbedingungen und des Leistungsverzeichnisses, einschl. der beschriebenen Geometrien, Schienenprofilen und der Materialgüte.
• Die Ausführung der Weichenanlagen unterliegt der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) und den Technischen Regeln Spurführung (TRSp) für eine Nennspurweite von 1000 mm nach dem Betriebssystem S.
• Für die Auftragsausführung kommt grundsätzlich die VDV-Schrift 600 (Stand 08/2018) "Oberbau–Richtlinien und Zusatzrichtlinien für Bahnen im Geltungsbereich der BOStrab" sowie die darin aufgeführten Normen in der jeweils aktuellen Fassung zur Anwendung.
2. Der Lieferant muss anhand von mindestens drei vergleichbaren Referenzlieferungen von Rillen- und Vignolschienengleisen für Nahverkehrsunternehmen in den letzten drei Geschäftsjahren nachweisen, dass er quantitativ und qualitativ in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen zu realisieren.
• Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Einzelheiten der Technischen Lieferbedingungen und des Leistungsverzeichnisses, einschl. der beschriebenen Geometrien, Schienenprofilen und der Materialgüte.
• Die Ausführung der Gleise unterliegt der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) und den Technischen Regeln Spurführung (TRSp) für eine Nennspurweite von 1000 mm nach dem Betriebssystem S.
• Für die Auftragsausführung kommt grundsätzlich die VDV-Schrift 600 (Stand 08/2018) “Oberbau-Richtlinien und Zusatzrichtlinien für Bahnen im Geltungsbereich der BOStrab” sowie die darin aufgeführten Normen in der jeweils aktuellen Fassung zur Anwendung.
3. Folgende Qualitätsnachweise / Formulare sind dem Angebot beizufügen:
• Zertifizierungsberichte über die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems zur Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001 für den Bieter und das vorgesehene Lieferwerk.
• Q1-Zertifikat der DB AG zur Fertigung von Weichen und Kreuzungen bis R=760 m.
• Zulassung des Lieferwerkes und der eingesetzten Schweißfachkräfte für die verwendeten Schweißverfahren von der DB AG, entsprechend der Richtlinie DB AG RiLi 826.1021, vorzugsweise Klasse I.
• Zulassung des Lieferwerks zur Qualitätssicherung der Schweißungen nach DIN EN ISO 3834-2.
• Prüfung der isolierenden Eigenschaften des Schienenlagerungssystems als Gesamtsystem zur Minimierung von Streuströmen bei Gleichstrombahnen, nach abgeschlossenem Gleisbau, Einhaltung der DIN EN 50122-2 (Ableitungsbelags für Nahverkehrsbahnen in geschlossener Bettung max. 2,5 S/km).
• Gebrauchstauglichkeitsuntersuchung des Schienenlagerungssystems.
• Messbericht über die Messung der Vertikaleinfederung des Schienenlagerungssystems unter Straßenbahn- bzw. Stadtbahnlast.
Für vergleichbare angebotene Weichenstellvorrichtungstypen sind folgende Unterlagen, Nachweise und Bestätigungen einzureichen:
- bebilderte Funktions-, Einbau- und Einstellbeschreibung
- Zulassung des Erdkastens der mechanischen Weichenstellvorrichtung (CE-Kennung oder alternative Prüfdokumente einer Baumusterprüfung nach DIN EN 1433:2002 + AC:2004 + A1:2005)
- Stücklisten. In denen alle Einzelteile (nicht nur Baugruppen) aufgeführt sind, mit den entsprechenden Montagezeichnungen und Positionsnummern
- Wartungsvorschriften und Wartungsempfehlungen
- mögliche Störungen und deren Beseitigung
- Ersatzteilverfügbarkeit gleicher oder einbaukompatibler Teile von mindestens 25 Jahren, in dieser Zeit verpflichtet sich der Lieferant, die Ersatzteile zu marktüblichen Preisen zu liefern
- Dem Angebot ist ein Vorschlag empfohlener Ersatzteile mit Einzelpreisen, bezogen auf die zu beschaffende Stückzahl Weichenstellvorrichtungen für eine Zeitperiode von 5 Jahren beizulegen.
- Der Anbieter verpflichtet sich zur kostenlosen Schulung des Ruhrbahn-Personals in Essen bzw. Mülheim an der Ruhr und / oder am Ort des Anbieters.
- Während der Garantiezeit wird eine kostenlose Unterstützung bei der Fehlersuche gefordert, diese kann sich auf Fehleranalyse oder Mängelbeseitigung vor Ort erstrecken.
Ein Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde (gem. den
Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.2. und III.1.3. der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall hat der Bewerber/Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen
(Formbl. A-12) und die unter Ziffer III.1.2. und III.1.3. bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem
Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Dieses Formular muss auch eingereicht werden, wenn keine
Eignungsleihe in Anspruch genommen werden soll. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber/Bieter auch
das Formular Verpflichtungserklärung Drittunternehmen bei Eignungsleihe (Formbl. A-15), Antiterrorerklärung
(Formbl. A-8) und Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9) von den
benannten Dritten beizubringen.
Nach erfolgter Abnahme verlangt die Ruhrbahn GmbH eine Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 % der
Netto-Abrechnungssumme (vgl. Ziff. 13.3 Kaufmännische Bedingungen). Die Anforderungen an die Bürgschaft
ergeben sich aus Ziff. 13.4 der Kaufmännischen Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Diese Ausschreibung wird nach den Vorschriften der SektVO durchgeführt.
2. Der Auftrag wird in einem offenen Verfahren vergeben.
3. Die Formblätter gemäß Ziffer III.1.1., III.1.2. und III.1.3. sind auf dem Portal „subreport ELViS“ unter https://
www.subreport.de/E13115714 bereitgestellt. Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind an der dafür
vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen und in Textform auf elektronischem Weg über das Portal Subreport
ElViS einzureichen und hochzuladen.
Die Vergabestelle behält sich vor, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, bei fehlenden,
unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen, sonstigen Nachweisen) den Bewerber/Bieter aufzufordern, diese nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren (§§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Bewerber/Bieter haben hierauf jedoch keinen
Anspruch. Bei der Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum
Ausschluss führen können. Eine Einreichung der Unterlagen per Post, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es
sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin zu verwenden.
4. Rückfragen sind grundsätzlich auf dem elektronischen Weg über das Portal subreport ELViS zu stellen. Bei
Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport ELViS wenden Sie sich bitte an die Hotline [gelöscht].
Fragen der Bieter werden grundsätzlich auf dem Portal subreport ELViS über die Bieterkommunikation
beantwortet. Bieter ohne Registrierung müssen sich selbstständig darüber beim Auftraggeber informieren.
Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, muss der Auftraggeber
nicht mehr beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist beantwortet.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.
6. Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter VI.4.1. aufgeführten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
2. Rügen sind an die Kontaktstelle unter I.1. zu richten.