Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Neubau eines Pflegeheims Referenznummer der Bekanntmachung: 388/22-KS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gammertingen
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 72501
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gammertingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Neubau eines Pflegeheims
Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Neubau eines vollstationären Pflegeheims (Städtisches Altenpflegeheim St. Elisabeth)
Los 1 - Objektplanung Gebäude
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gammertingen beabsichtigt als Ersatz für das rund 100 Jahre alte Bestandspflegeheim auf dem innenstadtnahen Areal Eichertstraße 9 in Gammertingen einen Neubau für ein vollstationäres Pflegeheim für den kommunalen Eigenbetrieb „Städtisches Altenpflegeheim St. Elisabeth“ zu errichten. Aufgrund der Vorgaben der Landesheimbauverordnung BW soll der Neubau bis Ende 2026 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen (ab LPH. 3 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Tech-nische Ausrüstung HLS und Elektro / Bauphysik / Brandschutz und Vermessung (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms sowie einer inzwischen vorliegenden Vorentwurfsplanung (LPH 1 und 2 HOAI 2021) mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen Gebäudes für 60 vollstationäre Pflegeplätze in vier Wohnbereichgemeinschaften sowie einem tagespflegerischen Raumbedarf für 15 Pflegeplätzen und weiteren Nebenräumen vor. Am südöstlichen Standort „Areal St. Elisabeth“ soll der zu planende Neubau städtebaulich auf den im Eigentum der Stadt stehenden Grundstücken der Flst.Nr.: 696/6 Eichertstraße 15, 3379 Straße/Weg und 696/5 Eichertstraße 9 südöstlich des Bestandsgebäudes St. Elisabeth und der betreuten Seniorenwohnanlage der Stadt, Eichertstraße 15, in den bestehenden Freiflächen des Areals integriert werden. Die Machbarkeits-studie vorliegende Vorentwurfsplanung in Gestalt der Planungsergebnisse der Objektplanung der LPh 1 und 2 HOAI 2021 wird den geeigneten Bewerbern nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes für die Erstellung des Erstangebotes überlassen. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Stadt Gammertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungs-vorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2009, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Sozialministeriums BW zwingend als Kostenoberwert zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Mit den vorgenannten Kostenrichtwerten und den Verwaltungsvorschriften im Rahmen der der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber (Stand Kostenrichtwerte Mai 2022) maximal 10 Mio. EUR brutto, 8,5 Mio. Euro netto, zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.
Los 2 - Fachplanung Tragwerk
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gammertingen beabsichtigt als Ersatz für das rund 100 Jahre alte Bestandspflegeheim auf dem innenstadtnahen Areal Eichertstraße 9 in Gammertingen einen Neubau für ein vollstationäres Pflegeheim für den kommunalen Eigenbetrieb „Städtisches Altenpflegeheim St. Elisabeth“ zu errichten. Aufgrund der Vorgaben der Landesheimbauverordnung BW soll der Neubau bis Ende 2026 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen (ab LPH. 3 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Tech-nische Ausrüstung HLS und Elektro / Bauphysik / Brandschutz und Vermessung (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms sowie einer inzwischen vorliegenden Vorentwurfsplanung (LPH 1 und 2 HOAI 2021) mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen Gebäudes für 60 vollstationäre Pflegeplätze in vier Wohnbereichgemeinschaften sowie einem tagespflegerischen Raumbedarf für 15 Pflegeplätzen und weiteren Nebenräumen vor. Am südöstlichen Standort „Areal St. Elisabeth“ soll der zu planende Neubau städtebaulich auf den im Eigentum der Stadt stehenden Grundstücken der Flst.Nr.: 696/6 Eichertstraße 15, 3379 Straße/Weg und 696/5 Eichertstraße 9 südöstlich des Bestandsgebäudes St. Elisabeth und der betreuten Seniorenwohnanlage der Stadt, Eichertstraße 15, in den bestehenden Freiflächen des Areals integriert werden. Die Machbarkeits-studie vorliegende Vorentwurfsplanung in Gestalt der Planungsergebnisse der Objektplanung der LPh 1 und 2 HOAI 2021 wird den geeigneten Bewerbern nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes für die Erstellung des Erstangebotes überlassen. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Stadt Gammertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungs-vorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2009, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Sozialministeriums BW zwingend als Kostenoberwert zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Mit den vorgenannten Kostenrichtwerten und den Verwaltungsvorschriften im Rahmen der der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber (Stand Kostenrichtwerte Mai 2022) maximal 10 Mio. EUR brutto, 8,5 Mio. Euro netto, zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.
Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gammertingen beabsichtigt als Ersatz für das rund 100 Jahre alte Bestandspflegeheim auf dem innenstadtnahen Areal Eichertstraße 9 in Gammertingen einen Neubau für ein vollstationäres Pflegeheim für den kommunalen Eigenbetrieb „Städtisches Altenpflegeheim St. Elisabeth“ zu errichten. Aufgrund der Vorgaben der Landesheimbauverordnung BW soll der Neubau bis Ende 2026 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen (ab LPH. 3 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Tech-nische Ausrüstung HLS und Elektro / Bauphysik / Brandschutz und Vermessung (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms sowie einer inzwischen vorliegenden Vorentwurfsplanung (LPH 1 und 2 HOAI 2021) mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen Gebäudes für 60 vollstationäre Pflegeplätze in vier Wohnbereichgemeinschaften sowie einem tagespflegerischen Raumbedarf für 15 Pflegeplätzen und weiteren Nebenräumen vor. Am südöstlichen Standort „Areal St. Elisabeth“ soll der zu planende Neubau städtebaulich auf den im Eigentum der Stadt stehenden Grundstücken der Flst.Nr.: 696/6 Eichertstraße 15, 3379 Straße/Weg und 696/5 Eichertstraße 9 südöstlich des Bestandsgebäudes St. Elisabeth und der betreuten Seniorenwohnanlage der Stadt, Eichertstraße 15, in den bestehenden Freiflächen des Areals integriert werden. Die Machbarkeits-studie vorliegende Vorentwurfsplanung in Gestalt der Planungsergebnisse der Objektplanung der LPh 1 und 2 HOAI 2021 wird den geeigneten Bewerbern nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes für die Erstellung des Erstangebotes überlassen. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Stadt Gammertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungs-vorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2009, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Sozialministeriums BW zwingend als Kostenoberwert zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Mit den vorgenannten Kostenrichtwerten und den Verwaltungsvorschriften im Rahmen der der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber (Stand Kostenrichtwerte Mai 2022) maximal 10 Mio. EUR brutto, 8,5 Mio. Euro netto, zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.
Los 4 - Fachplanung Technische Ausrüstung Elektr
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gammertingen beabsichtigt als Ersatz für das rund 100 Jahre alte Bestandspflegeheim auf dem innenstadtnahen Areal Eichertstraße 9 in Gammertingen einen Neubau für ein vollstationäres Pflegeheim für den kommunalen Eigenbetrieb „Städtisches Altenpflegeheim St. Elisabeth“ zu errichten. Aufgrund der Vorgaben der Landesheimbauverordnung BW soll der Neubau bis Ende 2026 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen (ab LPH. 3 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Tech-nische Ausrüstung HLS und Elektro / Bauphysik / Brandschutz und Vermessung (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms sowie einer inzwischen vorliegenden Vorentwurfsplanung (LPH 1 und 2 HOAI 2021) mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen Gebäudes für 60 vollstationäre Pflegeplätze in vier Wohnbereichgemeinschaften sowie einem tagespflegerischen Raumbedarf für 15 Pflegeplätzen und weiteren Nebenräumen vor. Am südöstlichen Standort „Areal St. Elisabeth“ soll der zu planende Neubau städtebaulich auf den im Eigentum der Stadt stehenden Grundstücken der Flst.Nr.: 696/6 Eichertstraße 15, 3379 Straße/Weg und 696/5 Eichertstraße 9 südöstlich des Bestandsgebäudes St. Elisabeth und der betreuten Seniorenwohnanlage der Stadt, Eichertstraße 15, in den bestehenden Freiflächen des Areals integriert werden. Die Machbarkeits-studie vorliegende Vorentwurfsplanung in Gestalt der Planungsergebnisse der Objektplanung der LPh 1 und 2 HOAI 2021 wird den geeigneten Bewerbern nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes für die Erstellung des Erstangebotes überlassen. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Stadt Gammertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungs-vorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2009, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Sozialministeriums BW zwingend als Kostenoberwert zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Mit den vorgenannten Kostenrichtwerten und den Verwaltungsvorschriften im Rahmen der der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber (Stand Kostenrichtwerte Mai 2022) maximal 10 Mio. EUR brutto, 8,5 Mio. Euro netto, zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Objektplanung Gebäude
Ort: Gammertingen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72501
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Fachplanung Tragwerk
Ort: Krumbach
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 86381
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Ort: Pfullendorf
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 88630
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 - Fachplanung Technische Ausrüstung Elektr
Ort: Ostrach
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 88365
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.