Vergabeleistungen für das BMUV-Sofortprogramm „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 3-VSt. 1722/2023

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmuv.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=517008
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=517008
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabeleistungen für das BMUV-Sofortprogramm „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“

Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 3-VSt. 1722/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bundesrepublik Deutschland (Auftraggeberin, AG’in), vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV),beabsichtigt, einen Auftrag über die Erbringung von Vergabeleistungen für das BMUV-Sofortprogramm „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ zu vergeben.

Im Rahmen des Sofortprogramms soll die Machbarkeit einer sicheren, effizienten und umweltgerechten Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten in einem exemplarischen Munitionsversenkungsgebiet in der Ostsee nachgewiesen werden. Hierbei kommen erprobte Technologien der Meerestechnik, der Prozess- und Verfahrenstechnik, der Kampfmittelbeseitigung sowie in den letzten Jahren entwickelte Lösungsansätze mit einem hohen technologischen Reifegrad zum Einsatz.

Die Ausschreibungen sollen durch eine externe Auftragnehmerin/einen externen Auftragnehmer (AN) vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden. Zur Erstellung der Spezifikationen und des Beschaffungskonzeptes der auszuschreibenden Bau-, Liefer- und Planungsleistungen hat das BMUV ein Integriertes Projektteam (im Folgenden auch IPT), koordiniert durch

die Seascape GmbH, eingerichtet. Aufgaben des IPT sind die technische, regulatorische und kommerzielle Beurteilung des Gesamtsystem, dazu gehören die Entwicklung und Weiterentwicklung der Systemarchitektur, Dokumentation der erarbeiteten Ergebnisse, technisch-wirtschaftliche Untersuchungen innerhalb des Teilprojektes und an den Schnittstellen zum Gesamtsystem, Zuarbeit zum Risikomanagement, Zuarbeit zum Berichtswesen an die Projektleitung sowie Vorplanungsleistungen für Plattform/Betrieb, Zulassung, Aufbereitung/Entsorgung

und Erkundung/Bergung. Daraus erwachsene Vorleistungen fließen in die hier zu beauftragende Aufgabenstellung ein und werden dem/der Auftragnehmer*in zur Verfügung gestellt.

Mit der Bezuschlagung wird die/der AN Mitglied dieses Projektteams. Eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit unter allen Mitgliedern des Projektteams wird vorausgesetzt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Sitz der AG'in in Bonn und Berlin bzw. Sitz der/des AN

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Auftrags ist die Tätigkeit als Vergabestelle für die AG’in bei der Umsetzung des Sofortprogramms „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Beschaffung der Bau-, Liefer- und Planungsleistungen in zwei separaten Verfahren vorgesehen. Das Vorgehen soll in zwei Stufen untergliedert

werden, die parallel zueinander begonnen und bearbeitet werden, die Pilotierung zum sofortigen Start mit verfügbarer Technik und die Entwicklung einer Industrieanlage.

Die Pilotierung fokussiert hierbei auf Komponenten mit hohem Reifegrad. Für die Prozessschritte Erkundung/Detektion und Bergung sind Lösungen marktverfügbar. Die Marktsituation

lässt einen Wettbewerb unter den Anbietern zu.

Parallel zur Pilotierung soll mit einer Definitionsphase und dem Aufbau entsprechender Strukturen zur Entwicklung einer Industrieanlage fortgefahren werden.

A Entwicklung

Mit der geplanten Entwicklung einer mobilen, schwimmenden Entsorgungsanlage wird technologisches Neuland betreten. Es ist daher geplant, diese Entwicklung im Rahmen einer Innovationspartnerschaft durchzuführen:

Entwicklung einer mobilen, schwimmenden Entsorgungsanlage für Munitionsaltlasten

B Pilotierung

In der Pilotierung soll mit der Beräumung eines oder mehrerer festzulegender Munitionsversenkungsgebiete unter Einsatz aktuell verfügbarer Technik begonnen werden. Der Leistungsumfang kann dabei in zwei Lose aufgeteilt werden. Es ist denkbar, dass in den Losen mehrere

Bieter parallel beauftragt werden.

B 1.1 Los 1: Beräumung eines festzulegenden Munitionsversenkungsgebiets

B 2.2 Los 2: Entsorgung der in Los 1 geborgenen Munitionskörper an Land oder auf See

Für die Umsetzung der unter A und B beschriebenen Beschaffungen im Rahmen des Sofortprogramms Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee stehen der AG’in Mittel im Umfang von bis zu 100 Mio. € zur Verfügung.

Darstellung des Aufgabenkatalogs

Insbesondere zählen unter Beachtung der geltenden Bestimmungen für das öffentliche Auftragswesen (u.a. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB, Vergabeverordnung VgV, Unterschwellenvergabeordnung UvgO), Vergabeordnung für Bauleistungen VOB/A,Verordnung PR-Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PreisV 30/53)

einschließlich der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP)) folgende Aufgaben zu den zu erbringenden Leistungen. Einzelne Schritte können auch mehrfach durchlaufen werden. Alle nachfolgenden Aufgaben sind gemäß § 8 VgV fortlaufend in einer digitalen Vergabeakte zu erfassen und zu dokumentieren:

3.1 Vorbereitung des Vergabeverfahrens

3.1.1 Beratung bei der Auswahl der geeigneten Vergabeverfahrensart und beim Aufsetzen

des Verfahrens

3.1.2 Prüfung der technischen Leistungsbeschreibung, erarbeitet durch das IPT, auf Schlüssigkeit und Rechtskonformität

3.1.3 Entwicklung von Eignungs- und Bewertungskriterien

3.1.4 Erstellung rechtskonformer Vergabeunterlagen und Bewertungsmatrixen einschließlich

des Vertragsentwurfs in Abstimmung mit IPT und AG‘in

3.1.5 Verfassen des Bekanntmachungstextes

3.2 Durchführung des Vergabeverfahrens im Namen und Auftrag der AG’in

3.2.1 Veröffentlichung der Bekanntmachung über ein e-Vergabeportal einschließlich Amtsblatt der Europäischen Union

3.2.2 Bereitstellung der Vergabeunterlagen über das e-Vergabeportal

3.2.3 Beantwortung der Bewerber- und Bieterfragen in Abstimmung mit dem integrierten Projektteam

3.2.4 Überwachung des Eingangs der Teilnahmeanträge / Angebote

3.2.5 Öffnung der Teilnahmeanträge / Angebote

3.2.6 formale Angebotsprüfung

3.2.7 Nachforderungen und Aufklärungen

3.2.8 Eignungsprüfung

3.2.9 Organisation und Durchführung der Bieterkolloquien und Verhandlungen

3.2.10 Prüfung der fachlichen Angebotsbewertung durch das IPT auf Schlüssigkeit

3.3 Abschluss des Vergabeverfahrens

3.3.1 Vorbereitung der Vergabeentscheidung durch Finalisierung der Bewertung in Abstimmung mit dem IPT und mit Zustimmung der AG’in

3.3.2 Vergaberechtskonforme Information nicht berücksichtigter Bieter

3.3.3 Zuschlagserteilung

3.3.4 Evtl. Bearbeitung von Verfahrensrügen in enger Abstimmung der AG‘in

3.3.5 Evtl. Vorbereitung von Sachvorträgen für und Begleitung von Nachprüfungsverfahren bei der entsprechenden Vergabekammer

3.3.6 Vergaberechtskonforme Bekanntmachung über die vergebenen Aufträge (Amtsblatt der Europäischen Union)

3.4 Nutzung eines e-Vergabeportals

Die Vergaben sind über ein e-Vergabeportal durchzuführen. Das bedeutet, dass alle Vergabeunterlagen elektronisch bekanntzumachen und bereitzustellen sind. Die gesamte Bieterkommunikation und die Angebotsannahme hat elektronisch über das e-Vergabeportal zu erfolgen.

Soweit der/die Auftragnehmer/Auftragnehmerin noch nicht als Vergabestelle auf einem e-Vergabeportal registriert ist, ist eine Registrierung durch den/die AN sicherzustellen.

3.5 Server für die Vergabeunterlagen

Die/Der AN richtet einen eigenen Server für die Vergaben ein, auf dem alle Vergabedokumente für das BMUV zur Verfügung gestellt werden und von dem die Projektbeteiligten in einer sicheren IT-Umgebung, jeweils mit Passwort und geheimen Zugangsdaten, die Vergabedokumente herunterladen können. Der Zugriff aller zuvor vom BMUV freizugebenden Berechtigten auf diesen Server ist für die Dauer der jeweiligen Vergabeverfahren und deren Umsetzung zu gewährleisten.

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 8
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 1-mal um bis zu fünf Monate zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der auftragnehmenden Person, dass die Auftraggeberin diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der auftragnehmenden Person abgegeben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Personell-fachliche Anforderungen

Während der gesamten Vertragslaufzeit ist ausschließlich Personal einzusetzen, das zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen über die erforderlichen fachlichen, methodischen und sozialen Qualifikationen und Erfahrungen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen verfügt. Die/Der AN ist für die Auswahl und vertragliche Bindung der Projektmitglieder verantwortlich und garantiert die Verfügbarkeit des im Angebot vorgeschlagenen Personals während

der gesamten Vertragslaufzeit.

Die/Der AN stellt die kontinuierliche Leistungserbringung v. a. durch eine effektive und vorausschauende Personaleinsatzplanung insbesondere mit Blick auf Aufwandsspitzen sicher.

Sie/Er gewährleistet eine transparente und leistungssichere Abwesenheits- bzw. Vertretungsregelung. Die Fortführung des Vorhabens bei Ausfall der mit der Projektdurchführung beauftragten Personen ist über die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen.

Organisatorische Anforderungen

Die/Der AN führt für die AG‘in die vollumfänglichen Vergabeakten und stellt sie der AG‘in auf Verlangen zur Verfügung. Nach Ende des Leistungszeitraums sind die Akten gemäß der für Bundesbehörden geltenden Vorschriften aufzubewahren oder an eine von der

AG‘in zu benennende Stelle zu übergeben.

Die/Der AN trifft alle Sicherheitsvorkehrungen, die zur Wahrung der erforderlichen Vertraulichkeit im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung im Allgemeinen sowie auf den im Zuge der

Aufgabenerfüllung erlangten Daten- und Informationsbestand erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die Aufbewahrung von Akten, die informationstechnische Sicherheit und den

Zugang zu den Geschäftsräumen der/des AN.

Die/Der AN hat darüber hinaus alle ihre/seine Beschäftigen, die an der Aufgabenerfüllung beteiligt sind, nach den Vorschriften des Verpflichtungsgesetzes zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten sowie zur Einhaltung des Datengeheimnisses (§ 5 BDSG) förmlich zu verpflichten.

Die/Der AN ist für die termingerechte Postzustellung zwischen AN und AG‘in sowie zwischen AN und Dritten, insbesondere Auftragnehmern verantwortlich und hat bei Bedarf

und in Abstimmung mit der AG‘in entsprechende Kurierdienste zu beauftragen / einzusetzen.

5.3.5 Die/Der AN ist für die AG‘in jederzeit während allgemein üblicher Geschäftszeiten (mindestens montags bis freitags 09:00 bis 15:00 Uhr) erreichbar und hat nach den Erfordernissen

der AG‘in an Besprechungen und Veranstaltungen einschließlich Telefon- und Videokonferenzen teilzunehmen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:

Zuschlagskriterien

1. Preis zu 30 %

2. Qualität des Konzeptes zu 30 %

3. Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals zu 40 %

Die o. g. Zuschlagskriterien werden entsprechend den beiliegenden Erläuterungen zur Wertung/Wertungsmatrix (Vordruck 3.4 der Vergabeunterlagen) ausgewertet.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 06/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. verkürzte Angebotsfrist nach § 15 Abs. 3 VgV

2. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.

3. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.06.2023.

4. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.

5. Es gilt deutsches Recht.

Hinweis:

Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den

Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen,

versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail.

Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:

https://www.evergabe-online.de/status.html?1.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/05/2023

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