Räum-/Umstellarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EU23105.6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47526
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.blb.nrw.de/impressum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dez1.uni-wuppertal.de/de/services/eu-vergaben-zoll-und-aussenwirtschaftsrecht/eu-vergaben/
Abschnitt II: Gegenstand
Räum-/Umstellarbeiten
Im Rahmen des BLB Quick-Win-Paket Nachhaltigkeit - werden Heizkörperventile und Thermostatköpfe in den Bestandsgebäuden ausgetauscht (Vergabenummer EU23105.1-4). Damit der Austausch stattfinden kann ist es notwendig die Heizkörper zugänglich zu machen und freizuräumen.
Angebote sind möglich für
Los 1
Los 2
Los 3
Los 1+2
Los 1+3
Los 2+3
Los 1+2+3
Campus Grifflenberg
Bergische Universität Wuppertal Gaußstr. 20 42119 Wuppertal
Für die Räumarbeiten werden im Ausführungszeitraum 2 Teams benötigt.
Jedes Team besteht aus einer Umzugsfachkraft sowie einer Hilfskraft.
Als Berechnungsgrundlage werden pro Monat 20 Arbeitstage zu je 8h angesetzt.
Die Anfahrt ist pauschal für beide Teams anzugeben.
Es wird davon ausgegangen das ein Fahrzeug zum Einsatz kommt.
3 Monate (20 Arbeitstage x 3) = 60 Arbeitstage / x 8h = 480h
2x Umzugsfachkraft = 960h
2x Hilfskraft = 960h
60x Anfahrt
Campus Freudenberg
Bergische Universität Wuppertal Rainer-Gruenter-Str. 21 42119 Wuppertal
Für die Räumarbeiten wird Ausführungszeitraum ein Team benötigt.
Das Team besteht aus einer Umzugsfachkraft sowie einer Hilfskraft.
Als Berechnungsgrundlage werden pro Monat 20 Arbeitstage zu je 8h angesetzt.
Die Anfahrt ist pauschal für das Team anzugeben.
Es wird davon ausgegangen das ein Fahrzeug zum Einsatz kommt.
3 Monate (20 Arbeitstage x 3) = 60 Arbeitstage / x 8h = 480h
1x Umzugsfachkraft = 480h
1x Hilfskraft = 480h
60x Anfahrt
Campus Haspel
Bergische Universität Wuppertal Gaußstr. 20 42119 Wuppertal, Bergische Universität Wuppertal Rainer-Gruenter-Str. 21 42119 Wuppertal, Bergische Universität Wuppertal Pauluskirchstraße 7 42285 Wuppertal
Für die Räumarbeiten wird im Ausführungszeitraum ein Team benötigt.
Das Team besteht aus einer Umzugsfachkraft sowie einer Hilfskraft.
Als Berechnungsgrundlage werden pro Monat 20 Arbeitstage zu je 8h angesetzt.
Die Anfahrt ist pauschal für das Team anzugeben.
Es wird davon ausgegangen das ein Fahrzeug zum Einsatz kommt.
1 Monat (20 Arbeitstage) / x 8h = 480h
1x Umzugsfachkraft = 480h
1x Hilfskraft = 480h
20x Anfahrt
Der Ausführungszeitraum beträgt 1 Monat und liegt zwiswchen der 32.-36. Kw (07.08.23-08.09.23).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Der Mindestumsatz (Jahr) ist mit dem 1-fachen Auftragswert der Jahre 2022, 2021 des jeweiligen Loses festgelegt.
Für den fall das ein Bieter ein Angebot für mehrere gleichzeitig auszuführende oder alle Lose (1+2, 1+3, 2+3) macht, wird ein Mindestjahresumsatz verlangt, der sich auf diese Gruppe von Losen bezieht.
Werden mehrere Hauptangebote für die einezelnen Lose eingereicht erfolgt der Nachweis separat für das jeweilige Los.
Los 1: 65.400 EUR netto
Los 2: 34.200 EUR netto
Los 3: 11.400 EUR netto
Los 1+2 99.600 EUR netto
Los 1+3 76.800 EUR netto
Los 2+3 45.600 EUR netto
Los 1-3 111.000 EUR netto
Benennen Sie im Folgenden zwei mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenzprojekte, die sowohl leistungsbezogen als auch vom Auftragsvolumen vergleichbar sind.
Die Referenzen sind separat für das jeweilige Los zu betrachten, außer es handelt sich um ein Angebot für mehrer alle Lose.
Die von uns geforderten Angaben beinhaltenen lediglich eine Funktions- / Kontaktadresse (E-Mail) des Referenzkunden, so dass diese gegen keine datenschutzrechtlichen Gründe verstoßen
Eine Referenz gilt nur dann als eingereicht, wenn folgende Mindestbedingungen erfüllt sind:
-Die Auftraggeber der Referenzen dürfen wirtschaftlich nicht miteinanderverbunden sein (unabhängige Referenzen).
-Die Auftraggeber der Referenzen dürfen wirtschaftlich nicht mit einemUnternehmen aus der Bewerberkonstellation (Einzelbewerber,Bewerbergemeinschaft, Subunternehmen) verbunden sein (keine internenReferenzen).
-Die Referenzen dürfe nicht länger als 3 Geschäftsjahre zurückliegen
-Sie müssen aus dem zu vergebenden Produktbereich stammen und diefolgenden Angaben enthalten:
-Auftragswert / Abrechnungssumme netto
-Ausführungs- / Leistungszeitraum
-Beschreibung der erbrachten/zu erbringenden Leistung
-Name und Anschrift des Auftraggebers
-Funktions- / Kontaktadresse (e-Mail) des Referenzkunden
-Die Referenzen müssen noch nicht beendet sein, jedoch bereits mindestensseit 3 Monaten laufen.
-Es sind zu jedem einzelnen Punkt Ausführungen zu machen.
Die Umsetzung der Maßnahme kann nur in den Monaten Juli, August und September 2023 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es liegen mithin hinreichende objektive Gründe für eine Verkürzung vor.
Auf ein etwaiges Verschulden des Auftragsgebers kommt es hier explizit nicht an.
Diese Maßnahme läuft parallel zur Maßnahme aus Verfahren EU23105.1-4.
Sieh hierzu entsprechenden Bekanntmachung: 2023/S 089-273877 (http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:273877-2023:TEXT:DE:HTML)
Die Umsetzung der Maßnahme kann nur nur in der heizfreien Periode erfolgen - in den Monaten Juli, August und September.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Orstbesichtigung:
Es findet keine Ortsbesichtigung statt.
Stattdessen werden alle Raumgruppen per Videoaufzeichnung bereitgestellt.
Link zum download der Datei über sciebo:
https://uni-wuppertal.sciebo.de/s/4WF6sAcM4gOGyeG
Prüfung und Wertung der Angebote:
Formale Prüfung:
Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff.
Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft. Ferner werden von der Wertung gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten.
Wertungskriterien:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot pro Los erteilt.
1. Preis - 100 %
Anhand des Gesamtpreises pro Los werden für das jeweilige Angebot Preispunkte berechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt nach der linearen (einseitige) Interpolationsmethode. Bei der einseitigen Interpolation wird zwischen dem niedrigsten und dem Doppelten des niedrigsten Angebotspreises interpoliert. Das Angebot mit dem geringsten Gesamtpreis für das Los erhält die volle Punktzahl (100 Punkte), während ein Angebot mit dem zweifachen des geringsten Gesamtpreises 0 Punkte erhält. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Lospreise erfolgt über eine lineare Interpolation. Alle Zahlenwerte werden auf 3-Nachkommastellen gerundet.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der Lose oder Losgruppen zu vergeben.
Preisprüfung / Unangemessen niedrige Angebote:
Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die BUW vom Bieter Aufklärung.
Kann nach Prüfung der ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preise, die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, darf der Zuschlag auf dieses Angebot abgelehnt werden, § 60 Abs. 3 S. 1 VgV. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil der Bieter seine Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hat, § 60 Abs. 3 S. 2 VgV.
Die BUW behält sich den Zuschlag / die Vergabe des Auftrages vor, sollte es nicht zu einer Vergabe der benötigten Hezkörperventile im Verfahren EU23105.1-4 der Gesamtmaßnahme kommen.
Bekanntmachungs-ID: CXUHYYDYHW0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de