2023-0354 Entleerung von Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Duisburg mit anschließender Hartgeldweiterverarbeitung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0354
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0354 Entleerung von Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Duisburg mit anschließender Hartgeldweiterverarbeitung
Im Stadtgebiet Duisburg sind zurzeit ca. 120 Parkscheinautomaten zu leeren (siehe Anlage "Lageplan"). Angedachte größere Veränderungen sind aktuell nicht be-kannt. Das entnommene Hartgeld ist zu zählen und auf das Konto der AG einzu-zahlen.
Alle aufgeführten Arbeiten und Leistungen sind Bestandteil der Leistungsbeschrei-bung. Die Kosten hierfür sind im Angebotspreis mit einzukalkulieren. Die Kosten sind als Gesamtkosten für die Entleerung in einen Safebag oder einen Kassetten-wechsel und Hartgeldweiterverarbeitung inkl. Überweisungskosten anzugeben. Das Leerungsaufkommen beträgt zurzeit ca. 2.800 Leerun-gen/Geldweiterverarbeitungen pro Jahr (siehe Anlage "Entleerungsplan"). Diese Angabe kann sich je nach Leerungsbedarf oder durch Veränderung der Automa-tenanzahl nach oben oder unten verändern.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Duisburg Stadtgebiet Duisburg
Entleerung der Parkscheinautomaten:
Die Entleerung ist an Werktagen nach Angabe der AG in der Zeit von Montag bis Freitag 07:00 - 16:00 Uhr durchzuführen. Der AG ist ein Ansprechpartner mit ei-ner festen Telefonnummer zu benennen. In dem angegebenen Zeitraum muss die AN erreichbar sein.
Dieser Ausschreibung ist als Anlage ein Leerungsplan angefügt. Dieser ist vollstän-dig abzuarbeiten. Sofern weitere Entleerungen notwendig sind, werden diese schriftlich beauftragt. An Feiertagen sind die Leerungen am folgenden Werktag nachzuholen. Der Leerungsplan kann von der AG angepasst werden, wenn an Au-tomaten regelmäßig geringe oder zu hohe Füllstände angezeigt werden.
Die Tourenplanung nach dem vorgegeben Leerungsplan obliegt der AN. Die Anzahl der zur Durchführung benötigten Sicherheitskräfte ist durch die AN gemäß den berufsgenossenschaftlichen und versicherungstechnischen Richtlinien zu berechnen.
Vor Beginn der Leerung ist der jeweilige Parkscheinautomat durch Einwerfen einer Prüfmünze, die durch die AG gestellt wird, auf Funktion und Ticketausdruck zu prüfen.
Die Parkscheinautomaten, die keine Prüfmünze annehmen und/oder kein Testticket ausdrucken, sind der AG vor der Leerung sofort telefonisch zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise zu melden. Die entsprechenden Kontaktinformatio-nen werden nach der Zuschlagserteilung bekannt gegeben.
Die Leerung erfolgt aktuell in einen Safebag. Die AG stellt die Leerung sukzessive auf Wechselkassetten um und stellt der AN Wechselkassetten in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Diese sind Eigentum der AG und getrennt von Wechselkas-setten anderer Vertragspartner für die Entleerungen vorzuhalten.
Auf dem vom Parkscheinautomaten ausgedruckten Entnahmebeleg (Quittung) ist die Safebagnummer bzw. Kassettennummer der gewechselten Kassette zu notie-ren.
Wird vom Parkscheinautomaten keine Quittung gedruckt, so ist die AG sofort telefonisch zu informieren und ein Vermerk mit Angabe der Safebag- bzw. Kasset-tennummer auf dem Leerungsauftrag vorzunehmen. Im Regelfall kann nach einer Reparatur eine Entleerungsquittung nachträglich erstellt werden, die der AN dann zur Verfügung gestellt wird.
Hartgeldweiterverarbeitung:
Die Wechselkassetten/Entleerungen sind einzeln auszuzählen. Die einzelne Auszählung ist mindestens mit folgenden Angaben zu protokollieren:
- Nummer des Parkscheinautomaten
- Standort des Parkscheinautomaten
- Zähldatum
- Behälternummer (Safebag, Wechselkassette)
- Vorgabesumme gemäß Quittung des Parkscheinautomaten
- Zählsumme
- und Differenzsumme.
Die Summe der Tagesleerung ist tagesgleich, unter Verwendung des jeweils gülti-gen Auftrages, auf das Konto der AG zu überweisen.
Die Tagesleerung ist in einer Summe ohne Abzüge zu überweisen. Die AG erhält tagesgleich ein Leerungsprotokoll via E-Mail an die noch zu benennende Kontakt-person der AG.
Die Bankverbindung wird bei Auftragserteilung bekannt gegeben.
Belege:
Der AG sind wöchentlich digital und monatlich in Papierform folgende Belege der Vorwoche bzw. des Vormonats zu übergeben.
- Zählprotokolle, wobei jedes Zählergebnis dem jeweiligen Parkscheinauto-maten zuzuordnen ist
- Quittungen der Parkscheinautomaten (sortiert nach Parkscheinautomaten-nummern)
- Aufstellung von ungültigen Münzen (ungültige Münzen sind auszusortie-ren, zu dokumentieren und der Vernichtung zuzuführen).
Einseitige Option der AG zur dreimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit teilt die AG der AN schriftlich mit, ob er von der Option zur Verlängerung Gebrauch macht und um welchen Zeit-raum sie den Vertrag verlängert. Die Laufzeit endet spätestens am 31.07.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung der Bieterin zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer
b) Vorlage der Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung Deutscher Geld und
Werttransportunternehmen e.V. und/oder Bundesverband Deutscher Wach-
und Sicherheitsunternehmen e.V. (oder adäquates für Unternehmen aus dem EU-Ausland)
a) Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
a) Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung Deutscher Geld und
Werttransportunternehmen e.V. und/oder Bundesverband Deutscher Wach-
und Sicherheitsunternehmen e.V. (oder Vergleichbares für Unternehmen aus dem EU-Ausland)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
- siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
a) Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung Deutscher Geld und
Werttransportunternehmen e.V. und/oder Bundesverband Deutscher Wach-
und Sicherheitsunternehmen e.V. (oder adäquates für Unternehmen aus dem EU-Ausland)
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Wettbewerbregisterauszuges
- siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022;
- siehe Nachweis: Formblatt "Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1DXTXZ62
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.