Dachabdichtungs- und Dachdeckarbeiten, Neubau Schulzentrum Gerthe, Heinrichstr. 2 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2023_0039_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachabdichtungs- und Dachdeckarbeiten, Neubau Schulzentrum Gerthe, Heinrichstr. 2
Neubau Schulzentrum Gerthe
Heinrichstraße 2
44805 Bochum
- Dachabdichtungs- und Dachdeckarbeiten -
Schulzentrum Gerthe
Heinrichstr. 2
44805 Bochum
Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um Dachabdichtungsarbeiten mit extensiver und in Teile intensiver Dachbegrünung. Die Arbeiten des Auftragsnehmers erfolgen in Abstimmung mit den anderen Hochbau-Gewerken sowie den Gewerken der TGA-Planung.
- Dachabdichtung als verschweißte 2-lagige Bitumenbahn, Anwendungskategorie K2 der DIN18351, Oberlage wurzelfest, ca. 5.000 m²
- Teilweise extensive Dachbegrünung ca. 2.900 m²
- Dachrand Attikaabdeckung aus Aluminiumblech, 2,5 mm, ca. 500 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).