Schülerbeförderungsleistung im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leutkirch im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://leutkirch.de
Adresse des Beschafferprofils: https://leutkirch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderungsleistung im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs
Beförderung von Schülerinnen und Schüler der GS Gebrazhofen, der GS Reichenhofen und der GS Willerazhofen und Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Wohnplätze Ellerazhofen, Heggelbach, Lanzenhofen, Weipoldshofen und Willerazhofen zum/vom Schulzentrum Leutkirch.
Beförderung der Schülerinnen und Schüler (SuS) der GS Gebrazhofen, der GS Reichenhofen und der GS Willerazhofen zu den genannten Grundschulen und die Beförderung der SuS der Wohnplätze Ellerazhofen, Heggelbach, Lanzenhofen, Weipoldshofen und Willerazhofen
zum/vom Schulzentrum Leutkirch im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs für das Schuljahr 2023/2024.
Alle Grundschulen werden vormittäglich mit je einer Hin- und einer Rückfahrt bedient. Die GS Reichenhofen an zwei Wochentagen mit einer zweiten Hinfahrt und an zwei Wochentagen mit einer zusätzlichen Rückfahrt. Die GS Willerazhofen wird an einem Vormittag mit einer zusätzlichen Heimfahrt bedient.
Jeden Dienstag werden die Grundschulen Willerazhofen und Gebrazhofen mit einer nachmittäglichen Rückfahrt bedient, die Grundschule Reichenhofen erhält am Dienstagnachmittag eine Hin- und eine Rückfahrt.
Die Schülerinnen und Schüler aus den Wohnplätzen Ellerazhofen, Heggelbach, Lanzenhofen, Weipoldshofen und Willerazhofen sind vormittäglich zur 1. und zur 2. Schulstunde an das Schulzentrum Leutkirch zu befördern, nach der 6. Schulstunde ist eine Rückfahrt zu übernehmen und an 4 Wochentagen ist zusätzlich nach der 8. Schulstunde eine weitere Heimfahrt zu bedienen.
Bei allen Schulanfahrten ist zu beachten, dass die planmäßige Ankunft mindestens 5 Minuten vor Schulbeginn an der Schulbushalstestelle sein muss. Für die Heimfahrten soll die Beförderung frühestens 5 Minuten nach Schulende starten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag Hutter
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leutkirch im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://hutter-reisen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelung in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de