Lieferung von Lernmittel für die Schuljahre 2023-2025 - Lieferleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 10.81.11:0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Harsewinkel
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Lernmittel für die Schuljahre 2023-2025 - Lieferleistung
Lieferung von Lernmittel für die Schuljahre 2023-2025 - Lieferleistung
Los 1 - Lieferung von Lernmittel 2023
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1 - Lieferung von Lernmittel 2023 - Lieferleistung
Los 2 - Lieferung von Lernmittel 2024
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 - Lieferung von Lernmittel 2024 - Lieferleistung
Los 3 - Lieferung von Lernmittel 2025
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 3 - Lieferung von Lernmittel 2025 - Lieferleistung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Lieferung von Lernmittel 2023
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42697
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Lieferung von Lernmittel 2024
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78050
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Lieferung von Lernmittel 2025
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.