Grundinstandsetzung des Gebäudes des Verwaltungsgerichts und des Finanzgerichts in Köln - Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 025-22- 00753
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundinstandsetzung des Gebäudes des Verwaltungsgerichts und des Finanzgerichts in Köln - Projektsteuerung
Der BLB NRW Niederlassung Köln bearbeitet das Projekt Grundinstandsetzung des Gebäudes des Verwaltungsgerichts und des Finanzgerichts in Köln. Die Leistungsphase 3 des Generalplaners ist abgeschlossen.
Mit dieser Ausschreibung soll ein Projektsteuerungsbüro ausgewählt werden. Bislang war kein Projektsteuerer eingesetzt.
Der AG führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen durch.
Gebäudes des Verwaltungsgerichts und des Finanzgerichts in Köln Appellhofplatz 50667 Köln
Projektsteuerung nach AHO , Leistungsstufen 1 und 2 Einarbeitung, Leistungsstufen 3 bis 5 Handlungsbereiche A-E.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe agn Projektmanagement GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.pm-agn.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1D87C61Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de