"Sanierung Umbau/Erweiterung der Selmigerheidegrundschule" in Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 23-1359

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hamm
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Hamm: Thomas Kolodziej; Wettbewerbsbetreuung: post welters + partner mbB Architekten und Stadtplaner BDA/SRL
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamm.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ56SMJ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ56SMJ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

"Sanierung Umbau/Erweiterung der Selmigerheidegrundschule" in Hamm

Referenznummer der Bekanntmachung: 23-1359
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Hamm beabsichtigt an der Selmigerheidegrundschule in Hamm-Pelkum, neben baulichen Anpassungen der bestehenden Baukörper eine bedarfsgerechte bauliche Erweiterung zu errichten. Darüber hinaus ist eine Neustrukturierung der Nutzungen Schule- und Ganztagsbetreuung in den Bestandsgebäuden und der Erweiterung vorgesehen. Die 1870/71 entstandene Schule wurde immer wieder erweitert, wobei ein Gebäudeteil entlang der Straße Auf der Horst inzwischen nicht mehr schulisch genutzt wird. Die Grundschule besteht derzeit aus fünf verschieden Bauteilen aus den Jahren 1900 bis 2000. Dazu gehören ein Hausmeisterhaus angrenzend an die "Alte" Schule, welches für den offenen Ganztag genutzt wird, der angrenzende Gebäudeteil (A2) aus dem Jahr 1950 für die Mittagsbetreuung, schulische Nutzungen und Verwaltung, der Gebäudeteil (A1) aus den späten 1960erJahren mit weiteren schulischen Nutzungen und Verwaltungsräumlichkeiten sowie die letzte Erweiterung Gebäudeteil B aus dem Jahr 2000 mit weiteren schulischen Räumlichkeiten und einer Kindertagesstätte. Der bauliche Zustand der einzelnen Gebäudeteile ist unterschiedlich zu bewerten. Die räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Erweiterung und Umstrukturierung werden durch den Teilabbruch des Bestandgebäudes (A1) geschaffen.

Derzeit wird die Selmigerheidegrundschule in allen Jahrgängen dreizügig geführt und von 290 Schüler*innen besucht. Es wird erwartet, dass die Schülerzahlen in Zukunft stabil bleiben. Dennoch ist aufgrund fehlender allgemeiner Unterrichtsbereiche wie Differenzierungsflächen, Mehrzweckräume, Selbstlernbereiche, einem Forum sowie der "verschachtelten" nicht mehr anforderungsgemäßen Grundrisskonstellation eine Neustrukturierung sowie eine weitere Erweiterung unumgänglich.

Erwartet werden Vorschläge zu städtebaulich-räumlichen Verknüpfungen der neuen Gebäudeteile mit den Bestandsgebäuden, die Einbindung in die bestehende Umgebung, architektonisch überzeugende Lösungen zum Schulneubau/ Erweiterung sowie zum Thema Schulumbau/ Neustrukturierung und Interimsmaßnahmen.

Um für diese anspruchsvolle Aufgabe ein geeignetes Planungsteam zu finden ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit insgesamt ca. 12 teilnehmenden Teams vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit den Preisträger*innen durchgeführt.

Eine Teilnahme ist in folgenden Konstellationen möglich:

A) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen oder

B) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen ggf. mit Innenarchitekten*innen

(Falls Innenarchitekt*innen mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018) teilnehmen möchten, ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekten*innen und Landschaftsarchitekt*innen notwendig.)

Im Falle der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und Hinweisen aus der Vorprüfung mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

Ein Abruf der LPH 2-8 § 34 bzw. § 39 HOAI, (Honorarzone III) ist vorgesehen. Dieser erfolgt voraussichtlich stufenweise. Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger*innen beteiligt werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.

Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gem. § 47 VgV verwiesen. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Einreichungstermin: 09.06.2023, 12.00 Uhr.

Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmenden ist insgesamt auf 12 beschränkt. Neben den 4 zugeladenen Teilnehmenden (vgl. Abschnitt IV.1.7) werden weitere 8 Teilnehmende aus dem Kreis der Bewerber*innen, die einen form- und fristgerechten Teilnahmeantrag eingereicht und ihre Teilnahmeberechtigung (s.u.) nachgewiesen haben, durch Losentscheid ausgewählt. Zudem werden Nachrücker gelost. Die ausgewählten Bewerber*innen werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, geloste Nachrücker rücken im Falle einer Absage nach. Auch im Falle einer Absage eines der bereits ausgewählten Büros (Abschnitt IV.1.7) rückt ein geloster Nachrücker nach.

Interessenten für die Teilnahme am Wettbewerb müssen bis zum Ablauf der in Abschnitt IV.2.2 angegebenen Frist einen vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag einschließlich Anlagen einreichen. Die hierfür zu verwendende Teilnahmeantrag kann unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse heruntergeladen werden. Der Teilnahmeantrag muss zwingend über das Bietertool der Vergabeplattform (siehe Abschnitt I.3) eingereicht werden (Vergabeplattform). Auf anderem Wege (z.B. per E-Mail, Fax oder Post) eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gelten der Teilnahmeantrag & alle damit eingereichten Unterlagen (außer Anlage 2, Dritterklärungen) als unterschrieben.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber*innen, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen, oder die am Tag der Bekanntmachung angestellter oder freier Mitarbeitender eines Bewerbers oder eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind. Außerdem gelten die in den §§ 123 und 124 GWB sowie in § 79 Abs. 2 VgV genannten Ausschlussgründe, zu denen Eigenerklärungen im Teilnahmeantrag abzugeben sind.

Mit dem Teilnahmeantrag sind neben dem ausgefüllten Bewerbungsformular folgende Nachweise zur Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb einzureichen:

1. Geeigneter Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in ggf. Innenarchitekt*in (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung) bzw. der Berechtigung zur entsprechenden Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. durch eine entsprechende Bescheinigung/Beitragsrechnung der Architektenkammer) (Anlage 7);

2. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung; werden die im Auftragsfall geforderten Mindestdeckungssummen von 2,5 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), jeweils mindestens 2-fach maximiert je Versicherungsjahr, nicht erreicht, muss zusätzlich eine Eigenerklärung eingereicht werden, dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden, ggf. durch eine projektbezogene Versicherung (Anlage 6);

3. Nachweis von 2 Referenzen für die Objektplanung Gebäude und Innenräumen und 1 Referenz für die Freiraumplanung (Anlage 8)

Angaben zu Nachunternehmen (einschließlich eines Verfügungsnachweises, z.B. durch Verpflichtungserklärung) sind nur erforderlich, wenn sich ein*e Bewerber*in im Wege der Eignungsleihe auf deren Ressourcen beruft.

Bewerbergemeinschaften müssen die unter 1 und 2 genannten Teilnahmevoraussetzungen für jedes Mitglied nachweisen.

Im Falle fehlender oder unvollständiger Unterlagen behält sich die Ausloberin eine Nachforderung unter Fristsetzung in analoger Anwendung des § 56 VgV vor. Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich im Kommunikationsraum über das Vergabeportal zu beantragen.

Zum Teilnahmeantrag:

Deckblatt: Angaben zum Bewerber/Unternehmen

Teilnahmeantrag für die Teilnahme am o.g. Vergabeverfahren nach VgV und Einwilligungserklärung Datenschutz; Versicherung des Bewerbenden, dass sich kein weiteres Mitglied der Büro-/Bewerbergemeinschaft bewirbt (Partner, freie Mitarbeiter oder Angestellte) und dass der Bewerbende akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Arbeiten führen.

1. Erklärung zu Interessen und Beteiligten

2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen

3a und 3b. Erklärung Nachunternehmer/Verpflichtungserklärung im Falle der Eignungsleihe

4. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft

5a und 5b. Angaben zu Ausschlusskriterien - Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB gegen ihn vorliegen

6. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung

7. Befähigungsnachweis Entwurfsverfasser*in Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in und ggf. Innenarchitekten*in

8. Nachweise von 2 Referenzen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Referenz 1 + 2 (Jedes Mindestkriterium muss mind. einmal erfüllt sein)) und einer Referenz für die Freianlagenplanung (Referenz 3 (Jedes Mindestkriterium muss mind. einmal erfüllt sein)) mit den folgenden Mindestkriterien: (Die einzelnen Kriterien können über Referenzen verschiedene abgedeckt werden)

Referenz 1:

A) Zuordnung Objektplanung Gebäude Neubau

B) mind. HZ III oder höher i.S. HOAI 2021 § 35

C) erbrachte LPH mind. 4 aus den LPH 2-8 i.S. HOAI 2021 § 34

D) Abschluss der letzten erbrachten Leistungsphase in den letzten 8 Jahren (01.04.2015 - 31.03.2023)

Referenz 2:

A) Zuordnung Objektplanung Gebäude Umbau/Sanierung

B) mindestens HZ III oder höher i.S. HOAI 2021 § 35

C) erbrachte LPH mindestens 4 aus den LPH 2-8 i.S. HOAI 2021 § 34

D) Abschluss der letzten erbrachten LPH in den letzten 8 Jahren (01.04.2015 - 31.03.2023)

Referenz 3 (Freianlagenplanung)

A) mindestens HZ IV oder höher i.S. HOAI 2021 § 40

B) erbrachte LPH mind. 4 aus den LPH 2-8 i.S. HOAI 2021 § 39

C) Abschluss der letzten erbrachten LPH in den letzten 8 Jahren (01.04.2015 - 31.03.2023)

9. Eigenerklärung EU-Sanktionen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Der Wettbewerb richtet sich an Architekten*innen, Innenarchitekten*innen sowie Landschaftsarchitekten*innen. Bevollmächtigte Vertretung eines teilnehmenden Teams aus diesen 2 bzw. 3 Fachgebieten ist der Architekt*in (Federführung).

Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in gem. der RL 2005/36/EG Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten (unter Berücksichtigung Formular 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU) ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung (Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in) befugt ist.

Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der BRD als Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in tätig zu werden oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in nach § 2, 7 BauKaG NRW (Auswärtiger Landschaftsarchitekt) und den Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR- Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Landschaftsarchitekten benennen. Vergleiche einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften § 75 (1), (2) und (3) VgV.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
4a Architekten GmbH, Stuttgart mit nsp schonhoff schadzek depenbrock landschaftsarchitekten stadtplaner PartGmbB, Hannover
Eva Reber Architektur BDA, Dortmund mit Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
habermann.decker.architekten PartGmbB, Lemgo mit GRUPPE FREIRAUMPLANUNG Freiraumplanung Ostermeyer und Partner mbB Landschaftsarchitekten, Langenhagen
farwick+grote ARCHITEKTEN BDA STADTPLANER PartmbB, Ahaus & Dortmund mit wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt:

STÄDTEBAULICHES KONZEPT

- Umgang mit dem Bestandsgebäuden

- Qualität der Konzeption hinsichtlich der Einfügung in den städtebaulichen Kontext

- Adressbildung/Erschließung

GESTALTUNG

- Architektonische Ausdruckskraft

- Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit

- Konstruktion, Materialität

- Umgang mit den Bestandsgebäuden

- Außenraumgestaltung

FUNKTION

- Funktionale-architektonische Qualität der Innenräume

- Belichtung, Belüftung

- Innenräumliche Erschließung

- Funktionale Zuordnung

REALISIERBARKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT

- Programmerfüllung

- ökologische Ansätze, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz

- Barrierefreiheit

- Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb

Zuschlagskriterien im VgV-Verfahren:

Das Wettbewerbsergebnis fließt mit min. 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus den nachfolgenden Zuschlagskriterien ermittelt:

- Umgang mit Kritikpunkten aus dem Preisgerichtsprotokoll

- Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt

- Qualifikation des für das Projekt vorgesehenen Projektteams (Projektleitung Planung und Bauleitung)

- Baukostenprognose

- Honorarforderung

Der Auftraggeber behält sich vor:

- etwaige Verhandlungsgespräche auch digital zu führen,

- den Zuschlag auch auf ein Erstangebot oder auf ein weiteres Angebot zu erteilen, sofern die Vertragsbedingungen akzeptiert werden.

Die Ausloberin verpflichtet sich unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger/eine Preisträgerin oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Objektplanungs- und Überwachungsleistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger*innen beteiligt werden.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 26/06/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Wettbewerbssumme für Preise insgesamt 95.000 Euro

Folgende Preisgelder sind vorgesehen:

1. Preis: 38.000 Euro

2. Preis: 23.750 Euro

3. Preis: 14.250 Euro

Anerkennung: 9.500 Euro

Anerkennung: 9.500 Euro

Eine Änderung der Anzahl und der Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Wettbewerbssumme bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Oberhausen
Prof. Andreas Fritzen, Architekt, Köln
Juliane Kopperschmidt Architektin und Landschaftsarchitektin, Dortmund
Antje Laitko, Amtsleiterin Immobilienmanagement, Stadt Hamm
Andreas Mentz, Stadtbaurat, Stadt Hamm
Dr. Britta Obszerninks, Stadträtin, Stadt Hamm
Prof. Dr. Franz Pesch, Architekt, Dortmund

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu den Angaben unter IV.3.3 und IV.3.4 wird klarstellend darauf hingewiesen, dass das Preisgericht eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe gemäß § 8 (2) RPW 2013 gibt. Die Stadt Hamm verpflichtet sich, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger*innen im Rahmen eines sich anschließenden Verhandlungsverfahren nach VgV mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Im Regelfall wird der erste Preisträger*in mit den weiteren Leistungen beauftragt.

Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.

Bewerberfragen müssen bis spätestens 30.05.2023, 12.00 Uhr eingegangen sein. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.

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Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen:

Ausgabe der Auslobung: Ende Juni / Anfang Juli 2023

Kolloquium: Anfang August 2023 (nach den Sommerferien)

Abgabe der Wettbewerbsunterlagen und Modelle: Anfang/Mitte Oktober 2023

Preisgericht: Anfang Dezember 2023

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ACHTUNG:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote/Anträge ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind!

Rückfragen werden für alle Bewerber*innen bzw. Bieter über den Kommunikationsraum im Vergabemarktplatz "Deutsches Vergabeportal" beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.

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Weitere Hinweise sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ56SMJ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-3514
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160

Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-3514
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/05/2023

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Steinhagen
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Velbert
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Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
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Weilerswist
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Werdohl
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Werther (Westf.)
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Wesseling
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Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich