10972 Beförderderung von Schülerinnen und Schülern der Erich-Kästner-Schule (Harsewinkel) Referenznummer der Bekanntmachung: 3.1-23-T-10972
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
10972 Beförderderung von Schülerinnen und Schülern der Erich-Kästner-Schule (Harsewinkel)
Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs für die Erich-Kästner-Schule Harsewinkel
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Gütersloh ist Schulträger von Schulen verschiedener Schulformen. Neben 5 Berufskollegs, einem Gymnasium und einer Gesamtschule unterhält er 12 Förderschulen mit verschiedenen Förderschwerpunkten, als da sind: emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, sprachliche Entwicklung und Lernen. Als Schulträger sorgt der Kreis Gütersloh nicht nur für die Ausstattung der Schulen, sondern übernimmt auch die Fahrkosten für die Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen des Kreises Gütersloh werden zum großen Teil im Rahmen eines Schülerspezialverkehrs befördert. Ziel der Ausschreibung ist es, Vertragspartner zu finden, die ab dem 01.08.2023 die Beförderungsleistungen für die Schülerinnen und Schüler folgender Schule gem. der Leistungsbeschreibung übernehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Salzkotten
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33154
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.