Owners-Engineer für das Planungsprojekt der Entwicklungsplattform für PtL-Kraftstoffe
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Owners-Engineer für das Planungsprojekt der Entwicklungsplattform für PtL-Kraftstoffe
1. Darstellung des anstehenden Projekts
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, vorbehaltlich der weiteren Förderung, den Aufbau und den Betrieb der Entwicklungsplattform an einen General Unternehmer (GU) zu vergeben. Dieses Projekt ist im Vertrag weiter beschrieben, worauf verwiesen wird.
Das Vergabeverfahren für den GU erfolgt in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die bis zu drei vom AG ausgewählten Bieter für den GU (GU-Bieter) dem AG auf Basis eines bieterseits während des Vergabeverfahrens erstellten Basic Engineerings ein verbindliches Angebot für die Errichtung und den Betrieb der Entwicklungsplattform für PtL-Kraftstoffe vorlegen.
Es wird auf die im EU-Amtsblatt parallel veröffentlichte Ausschreibung verwiesen.
Der AG behält sich vor, die Abläufe und Strukturen - soweit erforderlich - zu ändern. Darüber hinaus können sich Verzögerungen auch durch etwaige Nachprüfungsverfahren ergeben.
2. Leistungen des Auftragnehmers (AN) (Owners Engineer; OE)
Von dem AN wird eine Begleitung, Steuerung und Überwachung der Tätigkeiten der bis zu drei GU-Bieter im Planungsprojekt gefordert, die Durchführung von Verhandlungen über einen circa 7-monatigen Verhandlungszeitraum sowie die Bewertung der erhaltenen Erst-, Folge- und ggf. Endangebote für die Errichtung und den Betrieb der Entwicklungsplattform für PtL-Kraftstoffe. Ferner muss der AN die Koordination der Kommunikation mit den GU-Bietern managen. Zentraler Punkt ist die Sicherstellung der Gleichverteilung aller Informationen an die bis zu drei Bieter. Es handelt sich dabei um das Rollenmodell des Auftraggebers mit eigener Projektleitung, so dass der AG als Auftraggeber das Projekt führt und die Entscheidungen trifft. Der AN hat eine beratende, prüfende und steuernde Funktion und soll den AG im weitestmöglichen Umfang von den operativen Aufgaben des Vergabeverfahrens entlasten. Der AN hat nur rechtswahrende Befugnisse, er haftet jedoch für die Richtigkeit seiner Leistungen.
1. Darstellung des anstehenden Projekts
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, vorbehaltlich der weiteren Förderung, den Aufbau und den Betrieb der Entwicklungsplattform an einen General Unternehmer (GU) zu vergeben. Dieses Projekt ist im Vertrag weiter beschrieben, worauf verwiesen wird.
Das Vergabeverfahren für den GU erfolgt in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die bis zu drei vom AG ausgewählten Bieter für den GU (GU-Bieter) dem AG auf Basis eines bieterseits während des Vergabeverfahrens erstellten Basic Engineerings ein verbindliches Angebot für die Errichtung und den Betrieb der Entwicklungsplattform für PtL-Kraftstoffe vorlegen.
Es wird auf die im EU-Amtsblatt parallel veröffentlichte Ausschreibung verwiesen.
Der AG behält sich vor, die Abläufe und Strukturen - soweit erforderlich - zu ändern. Darüber hinaus können sich Verzögerungen auch durch etwaige Nachprüfungsverfahren ergeben.
2. Leistungen des Auftragnehmers (AN) (Owners Engineer; OE)
Von dem AN wird eine Begleitung, Steuerung und Überwachung der Tätigkeiten der bis zu drei GU-Bieter im Planungsprojekt gefordert, die Durchführung von Verhandlungen über einen circa 7-monatigen Verhandlungszeitraum sowie die Bewertung der erhaltenen Erst-, Folge- und ggf. Endangebote für die Errichtung und den Betrieb der Entwicklungsplattform für PtL-Kraftstoffe. Ferner muss der AN die Koordination der Kommunikation mit den GU-Bietern managen. Zentraler Punkt ist die Sicherstellung der Gleichverteilung aller Informationen an die bis zu drei Bieter. Es handelt sich dabei um das Rollenmodell des Auftraggebers mit eigener Projektleitung, so dass der AG als Auftraggeber das Projekt führt und die Entscheidungen trifft. Der AN hat eine beratende, prüfende und steuernde Funktion und soll den AG im weitestmöglichen Umfang von den operativen Aufgaben des Vergabeverfahrens entlasten. Der AN hat nur rechtswahrende Befugnisse, er haftet jedoch für die Richtigkeit seiner Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Abschnitt I.3) Kommunikation:
Die Dokumente "Vergabeunterlagen" werden aufgrund des Schutzes der Vertraulichkeit von Informationen nur den Unternehmen gegenüber veröffentlicht, welche das Dokument "Vertraulichkeitserklaerung" ausgefüllt dem Auftraggeber übermittelt haben.
Zu Abschnitt III.1) Teilnahmebedingungen:
I.
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
II.
Öffentliche Aufträge werden an Unternehmen vergeben, bei denen kein Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) besteht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de