Kauf eines Brennstoffzellenfahrzeuges der Klasse N 1 Typ "Kastenwagen"
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nörvenich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52388
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.noervenich.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Brennstoffzellenfahrzeuges der Klasse N 1 Typ "Kastenwagen"
Beschaffung geförderter emissionsfreier Nutzfahrzeuge für die Gem. Nörvenich
Kauf eines Brennstoffzellenfahrzeuges der Klasse N 1 Typ "Kastenwagen"
Gemeinde Nörvenich Bahnhofstraße 25 52388 Nörvenich
- 1 Stück Opel e-Vivaro Hydrogen
- Neu- oder Vorführfahrzeug
Richtlinie zur Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen (REACT-EU) unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Einziger Lieferant, der zu den technischen Bedingungen und der Lieferfrist gem. Zuwendungsbescheid lieferfähig ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Opel Automobile GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.opel.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBDY1DXSYWFX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.