KAVG Verwertung von Siebresten Referenznummer der Bekanntmachung: 1038/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hille
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kavg-ml.de
Abschnitt II: Gegenstand
KAVG Verwertung von Siebresten
Übernahme, Transport und Verwertung des in Lose aufgeteilten Siebüberlaufs aus der Kompostabsiebung.
Szenario 1 umfasst die Lose 1 und 2
Szenario 2 umfasst die Lose 3 und 4
Szenario 3 umfasst die Lose 5 und 6
Es gibt drei alternative Szenarien, von denen nur das wirtschaftlichste bezuschlagt wird, während die anderen beiden ersatzlos entfallen.
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Szenario 1 Los 1
Für Los 1 sind 2.500 t/a aus dem Material der ersten Siebung (Siebüberlauf > 12 mm) am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis spätestens 31.12.2025), wenn er nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Er verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Es gibt drei alternative Szenarien, von denen nur das wirtschaftlichste bezuschlagt wird, während die anderen beiden ersatzlos entfallen.
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Szenario 1 Los 2
Für Los 2 sind 2.500 t/a aus dem Material der ersten Siebung (Siebüberlauf > 12 mm) am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis spätestens 31.12.2025), wenn er nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Er verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Es gibt drei alternative Szenarien, von denen nur das wirtschaftlichste bezuschlagt wird, während die anderen beiden ersatzlos entfallen.
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Szenario 2 Los 3
Für Los 3 sind 2.000 t/a aus dem Material der zweiten Siebung (Siebdurchgang > 12 < 40 mm) am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis spätestens 31.12.2025), wenn er nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Er verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Malus 1
Der Auftraggeber hat in Szenario 2 mehr Material einer zweiten Siebung zu unterziehen, was zu Mehrkosten führt. Im Szenario 2 wird daher ein Malus für den Aufwand der zweiten Siebung auf den Angebotspreis des Bieters addiert.
Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Malus 2
Die außerhalb dieses Vertrages angesiedelten Kosten für die Entsorgung der erhöhten EBS-Mengen in Szenario 2 werden als Malus 2 berücksichtigt.
Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Es gibt drei alternative Szenarien, von denen nur das wirtschaftlichste bezuschlagt wird, während die anderen beiden ersatzlos entfallen.
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Szenario 2 Los 4
Für Los 4 sind 2.000 t/a aus dem Material der zweiten Siebung (Siebdurchgang > 12 < 40 mm) am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis spätestens 31.12.2025), wenn er nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Er verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Malus 1
Der Auftraggeber hat in Szenario 2 mehr Material einer zweiten Siebung zu unterziehen, was zu Mehrkosten führt. Im Szenario 2 wird daher ein Malus für den Aufwand der zweiten Siebung auf den Angebotspreis des Bieters addiert.
Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Malus 2
Die außerhalb dieses Vertrages angesiedelten Kosten für die Entsorgung der erhöhten EBS-Mengen in Szenario 2 werden als Malus 2 berücksichtigt.
Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Es gibt drei alternative Szenarien, von denen nur das wirtschaftlichste bezuschlagt wird, während die anderen beiden ersatzlos entfallen.
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es gibt drei alternative Szenarien, von denen nur das wirtschaftlichste bezuschlagt wird, während die anderen beiden ersatzlos entfallen.
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Szenario 3 Los 5
Das Material für Los 5 aus Siebresten > 12 mm aus der ersten Siebung mit 2.500 t/a ist am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis spätestens 31.12.2025), wenn er nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Er verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Es gibt drei alternative Szenarien, von denen nur das wirtschaftlichste bezuschlagt wird, während die anderen beiden ersatzlos entfallen.
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Szenario 3 Los 6
Das Los 6 aus dem Material der zweiten Siebung (Siebdurchgang > 12 < 40 mm) mit 2.000 t/a ist am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis spätestens 31.12.2025), wenn er nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Er verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Malus 1
Der Auftraggeber hat in Szenario 3 mehr Material einer zweiten Siebung zu unterziehen, was zu Mehrkosten führt. Es wird daher anteilig für Los 6 ein Malus für den Aufwand der zweiten Siebung auf den Angebotspreis des Bieters addiert.
Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Malus 2
Die außerhalb dieses Vertrages angesiedelten Kosten für die Entsorgung der erhöhten EBS-Mengen in Szenario 3 werden als Malus 2 berücksichtigt.
Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Es gibt drei alternative Szenarien, von denen nur das wirtschaftlichste bezuschlagt wird, während die anderen beiden ersatzlos entfallen.
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. zur Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung..
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB und zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 eine Erklärung abzugeben. Die abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 5.3 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.2.4 einreichen.
WL1 Angaben zum Gesamtumsatz
Anzugeben ist der Gesamtumsatz der Jahre 2020-2022 und der Mittelwert aus den drei Jahren.
WL2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen
Anzugeben sind die Umsätze aus dem Bereich Behandlung von Siedlungsabfällen für die Jahre 2020-2022 und der Mittelwert der drei Jahre.
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.
Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. Kap. 5.2.4 einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Behandler
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" AVV 19 05 02 und/oder 19 05 03 und/oder 19 12 12 als Anlage zu Angebot beizufügen oder:
Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff. bzw. 14000 ff.
BL 2 Qualitätssicherung Transporteure
Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit des Betriebes gemäß § 53 (1) KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Gemäß § 54 (3) KrWG sind Entsorgungsfachbetriebe im Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind, von der Erlaubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In diesem Fall ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat für Tätigkeit "Befördern").
TL 1 Mengenangaben zur/zu den Verwertungsanlage(n) mit Angabe der genehmigten Kapazität in t/a und der Jahresdurchsätze 2020 bis 2022.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation:
Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.
Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, hat der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Unabhängig davon ist der Bieter verpflichtet, den Kommunikationsbereich von DTVP regelmäßig auf neue Nachrichten zu prüfen.
Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:
Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6) Bindefrist:
Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ6JD6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.