Annahme und Verwertung von Altholz aus dem Kreis Mettmann Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2023.05.16.40396
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Annahme und Verwertung von Altholz aus dem Kreis Mettmann
Annahme bzw. Abholung (inkl. Containergestellung) des von den kreisangehörigen Städten oder von diesen beauftragtem Dritten erfassten Altholzes aus Haushaltungen im Kreis Mettmann an geeigneten Übernahme- bzw. Übergabestellen und dessen Verwertung (stofflich, energetisch) in genehmigten Verwertungsanlagen einschließlich des Aufwandes für etwaige Transportleistungen nach Annahme des Altholzes.
Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altholz für die Stadtgebiete Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath.
40822 Mettmann
Annahme und Verwertung von Altholz sowie etwaige Transportleistungen nach Annahme oder Abholung des Altholzes an den Annahme- bzw. Übergabestellen, bezogen auf die von 10 kreisangehörigen Städten im Kreis Mettmann erfassten Altholzmengen aus Haushaltungen. Die Städte haben unterschiedliche Erfassungssysteme hierfür etabliert, über die das Altholz erfasst wird. Für die Durchführung der Leistung sind für die Lose 1 bis 4 entsprechende Annahmestellen vorzuhalten, die eine reibungslose und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Übergabe des Altholzes ermöglichen.
Für die Lose 5 und 6 sind die vorgegebenen Container bereitzustellen und abzuholen.
Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altholz für die Stadtgebiete Haan, Erkrath und Hilden.
40822 Mettmann
Annahme und Verwertung von Altholz sowie etwaige Transportleistungen nach Annahme oder Abholung des Altholzes an den Annahme- bzw. Übergabestellen, bezogen auf die von 10 kreisangehörigen Städten im Kreis Mettmann erfassten Altholzmengen aus Haushaltungen. Die Städte haben unterschiedliche Erfassungssysteme hierfür etabliert, über die das Altholz erfasst wird. Für die Durchführung der Leistung sind für die Lose 1 bis 4 entsprechende Annahmestellen vorzuhalten, die eine reibungslose und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Übergabe des Altholzes ermöglichen.
Für die Lose 5 und 6 sind die vorgegebenen Container bereitzustellen und abzuholen.
Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altholz für das Stadtgebiet Ratingen.
40822 Mettmann
Annahme und Verwertung von Altholz sowie etwaige Transportleistungen nach Annahme oder Abholung des Altholzes an den Annahme- bzw. Übergabestellen, bezogen auf die von 10 kreisangehörigen Städten im Kreis Mettmann erfassten Altholzmengen aus Haushaltungen. Die Städte haben unterschiedliche Erfassungssysteme hierfür etabliert, über die das Altholz erfasst wird. Für die Durchführung der Leistung sind für die Lose 1 bis 4 entsprechende Annahmestellen vorzuhalten, die eine reibungslose und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Übergabe des Altholzes ermöglichen.
Für die Lose 5 und 6 sind die vorgegebenen Container bereitzustellen und abzuholen.
Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altholz für das Stadtgebiet Mettmann.
40822 Mettmann
Annahme und Verwertung von Altholz sowie etwaige Transportleistungen nach Annahme oder Abholung des Altholzes an den Annahme- bzw. Übergabestellen, bezogen auf die von 10 kreisangehörigen Städten im Kreis Mettmann erfassten Altholzmengen aus Haushaltungen. Die Städte haben unterschiedliche Erfassungssysteme hierfür etabliert, über die das Altholz erfasst wird. Für die Durchführung der Leistung sind für die Lose 1 bis 4 entsprechende Annahmestellen vorzuhalten, die eine reibungslose und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Übergabe des Altholzes ermöglichen.
Für die Lose 5 und 6 sind die vorgegebenen Container bereitzustellen und abzuholen.
Containerstellung, Übernahme auf dem Gelände der Stadt Langenfeld und anschließende Verwertung von Altholz
40822 Mettmann
Annahme und Verwertung von Altholz sowie etwaige Transportleistungen nach Annahme oder Abholung des Altholzes an den Annahme- bzw. Übergabestellen, bezogen auf die von 10 kreisangehörigen Städten im Kreis Mettmann erfassten Altholzmengen aus Haushaltungen. Die Städte haben unterschiedliche Erfassungssysteme hierfür etabliert, über die das Altholz erfasst wird. Für die Durchführung der Leistung sind für die Lose 1 bis 4 entsprechende Annahmestellen vorzuhalten, die eine reibungslose und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Übergabe des Altholzes ermöglichen.
Für die Lose 5 und 6 sind die vorgegebenen Container bereitzustellen und abzuholen.
Containerstellung, Übernahme auf dem Gelände der Stadt Monheim a. R. und anschließende Verwertung von Altholz
40822 Mettmann
Annahme und Verwertung von Altholz sowie etwaige Transportleistungen nach Annahme oder Abholung des Altholzes an den Annahme- bzw. Übergabestellen, bezogen auf die von 10 kreisangehörigen Städten im Kreis Mettmann erfassten Altholzmengen aus Haushaltungen. Die Städte haben unterschiedliche Erfassungssysteme hierfür etabliert, über die das Altholz erfasst wird. Für die Durchführung der Leistung sind für die Lose 1 bis 4 entsprechende Annahmestellen vorzuhalten, die eine reibungslose und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Übergabe des Altholzes ermöglichen.
Für die Lose 5 und 6 sind die vorgegebenen Container bereitzustellen und abzuholen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Versicherungsschutz
Die Deckungssumme muss mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall betragen und für den Bieter bzw. ein Bietergemeinschaftsmitglied bestehen.
Eigenerklärung zur Verfügbarkeit des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle
Einzureichende Unterlagen:
- 531 EU Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nur vorzulegen falls zutreffend.
- 324 EU- Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Ausgefüllten Angebotsvordruck inkl. enthaltener Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 532 EU Erklärung Unteraufträge - Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nur vorzulegen falls zutreffend.
- 533 EU Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nur vorzulegen falls zutreffend.
- Bankbürgschaft (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung vgl. Ausschreibungsunterlagen; Punkt 2.1.3
- Kalkulation (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung oder während der Angebotsbewertung vorzulegen, vgl. Angebotsvordruck; 1. Vorbemerkungen zum Preisblatt.
- 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Mettmann - Verwaltungsgebäude 1
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebotsabgabe in Form eines elektronischen Angebotes zu erfolgen hat. Hierfür steht das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung.
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y1DZ3YK0T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.