PKW - Polizeifahrzeuge als Streifenfahrzeuge der Mittelklasse/ Obere Mittelklasse (gem. Kraftfahrt-Bundesamt) - Kombi - Kfz 21 Referenznummer der Bekanntmachung: B 18.11 - 0381/22/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]820
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
PKW - Polizeifahrzeuge als Streifenfahrzeuge der Mittelklasse/ Obere Mittelklasse (gem. Kraftfahrt-Bundesamt) - Kombi - Kfz 21
PKW - Polizeifahrzeuge als Streifenfahrzeuge der Mittelklasse/ Obere Mittelklasse (gem. Kraftfahrt-Bundesamt) - Kombi - Kfz 21
Die Erfüllungsorte der Händlernetze liegen in der
Bundesrepublik Deutschland.
161 Stück PKW - Polizeifahrzeuge als Streifenfahrzeuge der Mittelklasse/ Obere Mittelklasse (gem. Kraftfahrt-Bundesamt) - Kombi - Kfz 21 in der Festbestellmenge und weitere 200 Fahrzeuge als variable Menge
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern
wenn die geschätzte Abnahmemenge wesentlich unterschritten wird. Die Auftrageberin wird der Auftragnehmerin spätestens drei Monate vor Vertragsende
mitteilen, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
- aktueller Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und
dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich "Polizeifahrzeuge" für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 6.000.000 EUR pro Jahr betragen.
- Darstellung des Qualitätsmanagementsystemes
- ggf. Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe"
- ggf. Anlage "Bewerber-/Bietergemeinschaft"
- Referenzliste: Eine Referenz über den Ausbau von mindestens 50 Stück Polizeistreifenfahrzeugen (u.a. Integration von TETRA-BOS-Digitalfunkanlagen, Verbau von Sondersignalanlagen) in der Gewichtsklasse bis 3,5t zGG in einer Serienproduktion.
- Nachweis eventuelle Nachbesserungen aufgrund von Mängelansprüchen während der Gewährleistungszeit bundesweit leisten zu können
- Nachweis Ausbauleistung: mind. 10 Polizei-Pkw je Monat
- Nachweis Mitarbeiterqualifikation für den Aufbau der Kfz. Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter sind anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.